Das SA hat mich angeschrieben!
nur weil das Sozialamt mit diesen Schreiben einen Fehler gemacht hat, bist ja nicht der Unterhaltspflichtige, so besteht kein Grund diesen Fehler zu wiederholen
im übrigen möchte ich darauf hinweisen, wenn es zu einem Verfahren kommen sollte, dann werden üblicherweise sämtliche vorgerichtliche Schriftsätze eingebracht, und jeder Partei kann daraus genüßlich zu seinen Gunsten zitieren