Bereinigung des Nettoeinkommens

  • Hallo Forumsmitglieder,


    wieder ein Neuling im Forum! ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen !


    Meine Schwiegermutter ist seit April im Pflegeheim und mein Mann und ich warten stündlich auf den Brief des Sozialamtes mit der RWA.


    Da die Heimunterbringung absehbar war, habe ich mich mit dem Thema Elternunterhalt auseinandergesetzt und wir haben auch einen Anwalt aufgesucht, was sich hinterher als recht überflüssig herausstellte.


    Unsere Situation:

    Wir sind beide voll berufstätig mit guten Einkommen, wohnen zur Miete, Kind aus dem Haus und nicht mehr unterhaltspflichtig.

    Mit Elternunterhalt sind wir auf jeden Fall dabei, es geht eigentlich nur noch um die Höhe.

    Wir wollen bei der Bereinigung unserer Einkommen keine Position vergessen und auch nichts verschenken.

    Wir haben zwei getrennte Konten, auf die unsere Gehälter eingehen und sparen auch getrennt.


    Folgende Positionen möchte ich in Abzug bringen:


    Unterhaltspflichtiger:

    Vermögenswirksame Leistungen

    Private Krankenversicherung ( mein Mann ist privat krankenversichert / ich bin gesetzlich krankenversichert

    berufsbedingte Aufwendungen als Pauschale ( 5 % des Erwerbseinkommens)

    Verbraucherdarlehen / Laufzeit 4 Jahre aufgenommen im Februar 2019

    Lebensversicherungsprämie

    Altersvorsorge ( ein Teil 5% eine Teil 25% da über der Beitragsbemessungsgrenze)

    Fahrtkosten zum Elternteil / Besuche ( Entfernung 700 km / 2 Mal im Monat )


    Ehefrau:

    berufsbedingte Aufwendungen als Pauschale ( 5 % des Erwerbseinkommens)

    Altersvorsorge habe zwei Festgeldkonten, auf die ich einmal 400 € ( seit 15 Jahren ) und einmal 1100 € ( seit Februar 2019 ) mit jeweils Verwendungszweck Altersvorsorge.

    Ich plane in 3 Jahren für 6 Jahre in Altersteilzeit gehen und möchte für diesen Zeitraum jetzt schon etwas zurücklegen um mich dann nicht einschränken zu müssen.


    Unsere Kaltmiete liegt ca. 1500 €. Die würde ich auch noch angeben.


    Nun meine Frage: Ist meine Liste vollständig ? Habe ich Positionen dabei, die nicht relevant sind ?


    Herzlichen Dank vorab für Infos !


    Lemming

  • Liebes Forum,


    ich habe noch eine Frage vergessen:


    Kann ich den Verbraucherkredit , wenn er auf den Namen meine Mannes läuft, auch von seinem Einkommen komplett abziehen oder muss ich Ihn

    zwischen uns aufteilen ?


    Herzlichen Dank vorab auch noch für die Beantwortung dieser Frage



    Lemming

  • Hallo Lemming,


    willkommen im Forum. :)

    Wir wollen bei der Bereinigung unserer Einkommen keine Position vergessen und auch nichts verschenken.

    Einfach alles angeben und abwarten wie das SA reagiert.


    Zur Auskunftserteilung siehe hier:

    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    Folgende Positionen möchte ich in Abzug bringen:

    Nichts abziehen, lediglich Auskunft geben. Die Berechnung ist Sache des SHT.


    berufsbedingte Aufwendungen als Pauschale ( 5 % des Erwerbseinkommens)

    Wie oben. Berufsbedingte Ausgaben einfach nur auflisten, z.B. Pkw, einfache Fahrstrecke, usw.

    Wenn das zuständige OLG eine Pauschale zulässt und diese günstiger als die tatsächlichen Kosten ist, dann wird das SA diese Pauschale schon ansetzen. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind, dann sind diese anzusetzen. Schau dir mal die Leitlinien des zuständigen OLG an.


    Altersvorsorge ( ein Teil 5% eine Teil 25% da über der Beitragsbemessungsgrenze)

    Einfach nur angeben wer wieviel für seine Altersvorsorge spart. Das Sozialamt wird dann schon die maximal anzuerkennende Sparrate ansetzen.


    Das Schwiegerkind kann mehr sparen. Anerkannt werden sollten 10% ohne Probleme.


    Fahrtkosten zum Elternteil / Besuche ( Entfernung 700 km / 2 Mal im Monat )

    Man muss damit rechnen, dass das kontrolliert wird. Am besten Fahrtenbuch anlegen. Tankquittungen sammeln. Besuche vom Pflegepersonal bestätigen lassen u.ä.


    Unsere Kaltmiete liegt ca. 1500 €.

    Warmmiete angeben.


    Kann ich den Verbraucherkredit , wenn er auf den Namen meine Mannes läuft, auch von seinem Einkommen komplett abziehen oder muss ich Ihn

    zwischen uns aufteilen ?

    Nichts abziehen, sondern nur beim UHP angeben.


    Gruß

    awi

  • meine grobe Einschätzung auf der Basis der genannten Zahlen, die Leistungsfähigkeit liegt über 1.000 €, damit dürfte der übliche Unterhaltsanspruch vom Unterhaltspflichtigen zu bezahlen sein

  • Guten Morgen,


    herzlichen Dank für die schnellen Reaktionen.


    Lieben Dank, AWI, dass du mich schon mal auf meinen vorauseilenden Gehorsam hingewiesen hast !

    Man ist so fertig in der Situation, dass man sich vor Aktionismus fast überschlägt.

    Wir werden alle Beträge in der Form wie im beigefügten Link auflisten und dann mal abwarten.


    Unikat, was ist mit "üblichem Unterhaltsanspruch" gemeint ?


    Ich gehe davon aus, dass das OLG des Wohnortes meiner Schwiegermutter zuständig ist ?


    Wenn die RWA da ist, habe ich bestimmt noch mehr Fragen.


    Gruß


    Lemming

  • Unikat, was ist mit "üblichem Unterhaltsanspruch" gemeint ?


    Die Durchschnittsrente bei westdeutschen Frauen liegt unter 700 €, ob in dem geschlderten Fall eine Witwenrente hinzukommt weiß ich nicht


    wenn ja, gehe ich mal von der sogenannten Standardrente von ca. 1.400 aus

    bei Pflegegrad 3 liegen die durchschnittlichen Heimkosten bei ca. 3.000 €, die Leistungen der Pflegekasse liegen bei etwas über 1.200 €

    Pflegegrad 3 liegt bei den meisten Fällen vor


    Heimkosten 3.000 plus Taschengeld 100 = 3.100 Unterhaltsbedarf, davon abzuziehen die 1.400 Rente und die Pflegeversicherung von 1.200, ergibt einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 500 €


    liegt das Heim in NRW dann können die Investitionskosten im Rahmen der Heimkosten abgezogen werden, da sie von NRW übernommen werden, das Pflegewohngeld ist Einkommen des Heimbewohners und kann daher nicht zurück gefordert werden, liegt durchschnittlich bei 500 €


    wie die tatsächlichen Gegebenheiten aussehen, mi unbekannt, daher Annahmen

  • Wichtig ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, den das Heim ausweisen muss. Der kann von Heim zu Heim unterschiedlich sein.

    Das Heim hat für alle Bewohne den gleichen Betrag zu erheben (ausser PG 1).

    Kennst du diesen Betrag? Wer hat den Heimvertrag unterschrieben?


    LG frase

  • Hallo frase,


    den Heimvertrag hat meine Schwiegermutter selbst unterschrieben.


    Es schaut so aus, dass meine Schwiegermutter keine eigene Rente hat. Mein Schwiegervater eine Rente die so gering ist, dass er davon nichts wird zahlen müssen. Die ungedeckten Heimkosten liegen bei ca. 2000 €.


    Gruß


    Lemming

  • den Heimvertrag hat meine Schwiegermutter selbst unterschrieben.

    Gut, dann ist Sie auch der Vertragspartner.

    Es schaut so aus, dass meine Schwiegermutter keine eigene Rente hat

    Wovon hat Sie dann vorher gelebt?


    Beide von der Rente deines Schwiegervaters, der noch in der Wohnung weiterlebt?


    LG frase

  • Vielen Dank für das Fallbeispiel.


    Ich werde anhand dessen mal ausrechnen, was mein Schwiegervater eventuell zahlen muss.

    Für uns wird aber sicher auch noch genug übrig bleiben.


    Gruß


    Lemming

  • Ich werde anhand dessen mal ausrechnen, was mein Schwiegervater eventuell zahlen muss.

    Das kannst du nicht, denn die beiden bilden eine sozialhilferechtliche Einstandsgemeinschaft,

    und gilt § 92a SGB XII, hat mit Unterhaltsrecht nichts zu tun

    das Sozialamt bestimmt per Bescheid, was der zuhause Lebende erhält

    § 92a SGB XII ist die Regelung, wenn ein Elternteil zuhause, der andere Elternteil im Heim lebt

  • Wenn ich den Verlauf hier richtig deute, gibt es einen Schwiegervater und es war nicht die Rede davon, das dieser auch im Heim lebt.

    § 92a SGB XII ist die Regelung, wenn ein Elternteil zuhause, der andere Elternteil im Heim lebt

    Lemming wird schon wissen wo der Schwiegervater lebt. Wenn noch in einer eigenen Wohnung, könnte das Beispiel helfen die kömmenden Kosten abzuschätzen.

    Denn das, was aus der sozialhilferechtlichen Einstandsgemeinschaft unterdeckt bleibt, wird vom Sozialhilfeträger übernommen und kann dann übergeleitet werden.

    In dem Beispiel werden 50% "kopfteiliger Zuschlag" angenommen. Keine Ahnung ob das gängige Praxis ist.


    LG frase