nicht auf die Argumente des Sozialmts weiter eingehen, mit der Darstellung der eigenen Position hat der Unterhaltspflichtige die Argumente des Sozialamts bestritten
damit stehen Argumente gegen Argumente, es gilt immer das Gericht zu überzeugen, wer die besseren Argumente hat, gewinnt
was weiterhin zu beachten ist, die beiderseitigen vorgerichtlichen Schriftsätze stehen dem Gericht normalerweise zur Verfügung, deshalb sollte jeder Unterhaltspflichtige aufpassen, was er vorträgt
eigenes widersprüchliches Verhalten beim Austausch der Schriftsätze kann vor Gericht zum Bumerang werden, dann ist es zu spät