Die deutsche Sprache ist halt kompliziert.
Du hast geschrieben:
Ich bin nur überrascht, dass ich die Fahrtkosten vom Finanzamt bekomme
Darauf habe ich geantwortet.
Du bekommst ja nicht 100% der geltend gemachten Fahrtkosten vom Finanzamt zurück sondern weniger. Das hängt von deinem Steuersatz ab.
Nehmen wir an du hast einen Spitzensteuersatz von 30%.
Wenn du 100 EUR Fahrtkosten steuerlich geltend machst, macht das bei deinem Steuersatz nur 30 EUR aus, die du vom Finanzamt zurück bekommst.
Unterhaltsrechtlich kannst du Fahrtkosten selbstverständlich geltend machen. Siehe die Leitlinien des zuständigen OLG.
Das Eine hat ja mit dem Anderen nichts direkt zu tun.