Elternunterhalt - Thema Grundsicherung

  • Guten Tag


    Als absoluter Neuling bräuchte ich Hilfestellung beim Thema Elternunterhalt - Grundsicherung


    Unsere aktuelle Situation ist wie folgt


    Meine Mutter beifindet sich seit Dezember 2018 in einem Pflegeheim.


    Anfänglich in der Kurzzeitpflege und seit Februar 2019 in der Langzeitpflege.


    Das SA wurde von uns Rechtzeitig informiert, so dass alle Kosten nach dem Ende der Kurzzeitpflege durch das Amt abgedeckt waren.


    Das SA teilte uns direkt mit, umgehend den Rentenantrag für meine Mutter zu stellen was wir im Feb. 2019 direkt taten. Da meine Mutter zu diesem Zeitpunkt erst 64 war (65 würde sie im April) wurde ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.


    Im März bekamen meine Frau und Ich ein Anschreiben vom SA zwecks Offenlegung unser Finanziellen Situation ( Wir sind beide voll Berufstätig und verdienen Recht gut sind jeweils aber weit unter 100.000€).


    Da der Abgabetermin spätestens am 29.05. Ist haben wir die Abgabe bis dato noch herausgezögert.


    Nun kam letzte Woche der bewilligte Rentenbescheid . Wir informierten das SA und erhielten die Rückantwort, das nun Grundsicherung bewilligt würde da die Rente minimal sei.


    Nun die Frage.


    Was bedeutet das nun für mich und meine Frau als Unterhaltspflichtigen. Ändert die Bewilligte Grundsicherung etwas?


    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten

  • Hallo Niederrheiner, willkommen hier im Forum.


    Ich kann dir nur meine eigenen Erfahrungen weitergeben.

    Meine Mutte bezieht auch Grundsicherung ist vollstationär im Pflegeheim und das SA leistet Hilfe zur Pflege und zum Lebensunterhalt.

    Daher gehe ich in deinem Fall davon aus, das mit EU zu rechnen sein wird.

    Es kommt also darauf an, wieviel das SA zahlen muss um die fehlenden Heimkosten zu decken.

    Wovon hat deine Mutter den vorher gelebt? Wer hat denn den Heimvertrag unterschrieben? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?


    LG frase

  • Hallo Frase


    Meine Mutter lebte vorher von Hartz4. Eine Vorsorgevollmacht gibt es nicht. Alle Verträge wurden von meiner Mutter unterschrieben.


    Gilt denn beim Thema Grundsicherung nicht die 100.000€ Bruttoeinkommensgrenze? LG

  • Die 100000€ beziehen sich auf Anfragen durch das SA betreffend Elternunterhalt.


    Habe dieses Zitat gefunden:

    "....Erhält ein Elternteil Grundsicherungsleistungen, bleiben gemäß § 43 III 1 SGB XII Unterhaltsansprüche gegen Kinder unberücksichtigt, sofern deren jährlichen Bruttoeinkünfte nicht 100.000 Euro überschreitet"


    Trifft das wirklich so zu? Denn 100.000€ hätte ich nicht annähernd

  • Gilt denn beim Thema Grundsicherung nicht die 100.000€ Bruttoeinkommensgrenze?

    diese Grenze gilt nur dann, wenn ausschließlich Grundsicherung geleistet wird, wenn der Unterhaltspflichtige unter 100.000 € liegt, dann kein Unterhalt

    wenn es jedoch noch weitere Leistungen gibt, Beispiel Hilfe zur Pflege, dann kann Grundsicherung nicht als Unterhalt gefordert, jedoch für die übrigen Leistungen, für die gilt diese Grenze nicht

  • Trifft das wirklich so zu? Denn 100.000€ hätte ich nicht annähernd

    Von der Grundsicherung alleine kann sie ja das Pflegeheim nicht bezahlen.

    Also erhält sie ja darüber hinaus Hilfe zur Pflege.


    Frase beschreibt seine ähnliche Situation in #2.

  • Hallo Niederrheiner,


    leider ist es wie awi es schreibt. Auf den Teil, den deine Mutter GS bekommt kann das SA bei dir nicht zurückgreifen. Auf den Teil Hilfe zur Pflege schon.

    Lass dir die Bescheide von deiner Mutter zeigen. Daraus geht hervor, welche GS sie bekommt und welche Leistungen bei Hilfe zur Pflege vom Amt bezahlt werden. Bei mir war es sogar so, das ich den Antrag für meine Mutter gestellt habe, weil Sie geistig nicht mehr dazu in der Lage war.

    Ich habe eine Vorsorgevollmacht und kann damit fast alles regeln, die Post vom Amt geht direkt zu mir.

    Du solltest also auf jeden Fall Auskunft geben. Dazu die Hinweise von awi beachten und nicht die Formulare vom Amt verwenden.

    Was die Angaben zu deiner Frau angeht, hier habe ich keine gemacht, da es mir meine Frau verboten hat (Schwiegemutter lässt Grüßen).

    Wir haben aber auch getrennte Konnten in jeder Form, auch bei unseren Spar- und Werpapierdepots.

    Ich habe daher alle Informationen zu meiner Frau akribisch geschwärzt, auch im Steuerbescheid.

    Das Amt hat dann nur für mich eine Berechnung erstellt. Hier muss man aber auch sagen, dass es auch sinnvoll sein kann gleich die Angaben zum Ehepartner zu machen. Gilt immer dann, wenn der deutlich weniger verdient. Hierzu findest hier auch Beispielrechnungen die awi dazu gegeben hat.


    LG frase

  • Hier muss man aber auch sagen, dass es auch sinnvoll sein kann gleich die Angaben zum Ehepartner zu machen.

    dies würde ich nicht machen, damit zeigst du nur deine Schwächen

    ein Unterhaltspflichtiger sollte dem Sozialamt klarmachen, er kennt seine Rechte

  • es gibt keinerlei Auskunftspflichten bzgl. Ehepartner, vgl.

    BGH, Beschluss vom 11. 7. 2012 – XII ZB 354/11


    wenn Auskunft gemäß § 1605 BGB gefordert wird

    dies gilt auch bei § 117 SGB XII

  • Hallo


    Zunächst besten Dank für eure Hilfestellungen.

    Gehe ich dann Recht in der Annahme daß das SA nur den im Bescheid als "Hilfe zur Pflege" angegeben Teil von mir einfordern kann?


    Wie gebe ich dem SA am Sinnvollsten Auskunft über meine finanzielle Situation?

    Ist es Rechtens keine Angaben zum Einkommen des Ehepartners zu machen?


    Dann wird hier noch der Vorschlag gemacht nicht das Formular des SA zu nutzen? Was ist hier die Beste Alternative? Excel Übersicht z.B?

  • Zunächst besten Dank für eure Hilfestellungen.

    Gehe ich dann Recht in der Annahme daß das SA nur den im Bescheid als "Hilfe zur Pflege" angegeben Teil von mir einfordern kann?


    Wie gebe ich dem SA am Sinnvollsten Auskunft über meine finanzielle Situation?

    Ist es Rechtens keine Angaben zum Einkommen des Ehepartners zu machen?


    Dann wird hier noch der Vorschlag gemacht nicht das Formular des SA zu nutzen? Was ist hier die Beste Alternative? Excel Übersicht z.B?

    zu 1. wenn der Unterhaltspflichtige unter 100.000 € liegt , ja

    zu 2. Auflistung von Einkommen und unterhaltsmindernde Positionen,und die dazugehörigen Belege

    Verweigerung Auskunft zu Ehepartner ist rechtens, wissen auch die Sozialämter

    zu 3. richtig, Excel ist ok

  • Vielen Lieben Dank für die schnelle Rückantwort


    Hat jemand eine Excel Vorlage mit die ich ggf. Nutzung kann. Ich befürchte das es Dinge gibt die Abzugsfähig sind von denen ich als Laie ggf. nicht weiss.


    Setzt das SA mögliche Pauschalbeträge automatisch an? Wie sieht es aus mit diesen 5% des Jährlichen Bruttoeinkommens die man zur Altersvorsorge ansetzen darf?

  • Hat jemand eine Excel Vorlage mit die ich ggf. Nutzung kann. Ich befürchte das es Dinge gibt die Abzugsfähig sind von denen ich als Laie ggf. nicht weiss.

    oben steht das Bruttoeinkommen, dann das Netto gemäß Lohnsteuerjahresbescheinigung, dann kommen die abzugsmindernden Postionen, bloß keine eigenen Berechnungen durchführen, wegen Excel ^^


    alles auflisten, ohne Scheu, das Sozialamt wird das "falsche" herausfiltern", dann muss man sehen, wenn die Antwort kommt

  • Setzt das SA mögliche Pauschalbeträge automatisch an? Wie sieht es aus mit diesen 5% des Jährlichen Bruttoeinkommens die man zur Altersvorsorge ansetzen darf?

    berufsbedingte Aufwendungen als Pauschale ja, sofern der Unterhaltspflichtige nicht selber Aufwendungen diesbezüglich geltend macht

    den Betrag aufführen und die entsprechenden Belege dazu, diese Postion sollte auf ein separates Konto gehen, erleichtert die Abgrenzung zum übrigen Vermögen

    wenn Vermögen vorhanden, den Betrag angeben, gibt es verschiedene, dann einzeln aufführen, hierzu jedoch keine Belege