Guten Tag
Als absoluter Neuling bräuchte ich Hilfestellung beim Thema Elternunterhalt - Grundsicherung
Unsere aktuelle Situation ist wie folgt
Meine Mutter beifindet sich seit Dezember 2018 in einem Pflegeheim.
Anfänglich in der Kurzzeitpflege und seit Februar 2019 in der Langzeitpflege.
Das SA wurde von uns Rechtzeitig informiert, so dass alle Kosten nach dem Ende der Kurzzeitpflege durch das Amt abgedeckt waren.
Das SA teilte uns direkt mit, umgehend den Rentenantrag für meine Mutter zu stellen was wir im Feb. 2019 direkt taten. Da meine Mutter zu diesem Zeitpunkt erst 64 war (65 würde sie im April) wurde ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Im März bekamen meine Frau und Ich ein Anschreiben vom SA zwecks Offenlegung unser Finanziellen Situation ( Wir sind beide voll Berufstätig und verdienen Recht gut sind jeweils aber weit unter 100.000€).
Da der Abgabetermin spätestens am 29.05. Ist haben wir die Abgabe bis dato noch herausgezögert.
Nun kam letzte Woche der bewilligte Rentenbescheid . Wir informierten das SA und erhielten die Rückantwort, das nun Grundsicherung bewilligt würde da die Rente minimal sei.
Nun die Frage.
Was bedeutet das nun für mich und meine Frau als Unterhaltspflichtigen. Ändert die Bewilligte Grundsicherung etwas?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten