aus dem ThreadElternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan
siehe Seite 26 und folgende
aus dem ThreadElternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan
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Eine Umwandlung in Arbeitszeitkonten erscheint weder auf der Gehaltsabrechnung, noch in der Steuererklärung.
und wo soll der Nutzen sein, wenn es um das Jahr 2019 geht
Alles anzeigenHallo Hilflos,
bist du schon mit der RWA konfrontiert?
Wenn ja, dann ist es immer poblematisch, dem SHT eine Strategie zu erklären, die das Einkommen reduziert, um den möglichen Unterhaltsrückgriff zu vermeiden.
Zu den Wertpapieren erinnere ich mich an einen Tip von awi, der war der Auffassung, in thesaurierende Produkte zu inverstieren wäre eine gute Idee, denn die Ausschüttungen gehen nicht auf das Depotkonto und wäre somit kein zur Verfügung stehendes Einkommen.
LG frase
Hallo Frase,
ja, seit vielen Jahren.
Wenn der Bonus geringer ausfällt, bekommt der SHT dies überhaupt nicht mit.
Das mit den thesaurierten Gewinnen kenne ich. Ein riskanter Schachzug, da sind sich die Gerichte nicht einig, da es erst einmal zu einer Ausschüttung kommt und damit in der Verfügungsmacht des UHP liegt. Die Ausschüttungen gehen zu 100 % auf das Depot-Konto, zumindest bei Aktien. Vielleicht ist es bei Anleihen oder ähnlichen anders.
Der damalige Hinweis von Awi bezog sich, m.E. auf die Altersvorsorge. Diese ist bei mir schon weit, sehr weit ausgeschöpft und auch dies ist ein Streitpunkt bei mir : -)
Aber auf jeden Fall Gedanken, die man durchspielen sollte. Aus meiner laienhaften Sicht zumindest.
mal angenommen, der Unterhaltspflichtige hat in diesem Jahr einige seiner Ideen umgesetzt, wie soll es denn weitergehen?
versuch mal eine Antwort auf meine Frage
und wo soll der Nutzen sein, wenn es um das Jahr 2019 geht
Bonus 2018 => Umwandlung auf Arbeitszeitkonto
Bonus 2019 => Umwandlung auf Arbeitszeitkonto
usw
usw
simulierter Todesfall in 20xy
Anschliessend Sabbatical oder frühzeitige Pension
Ergebnis => Über Jahre bleibt das Einkommen, je nach Einzelfall, unter 100 T€ und damit keine Unterhaltspflicht.
sorry, du weichst meiner Fragestellung aus, wie soll es weitergehen
die finanziellen Ideen haben nur dann eine Auswrkung, wenn sie unterhaltsrechtlich umgesetzt werden, wie auch immer, ansonsten sind sie nur Papiertiger
sorry, du weichst meiner Fragestellung aus, wie soll es weitergehen
die finanziellen Ideen haben nur dann eine Auswrkung, wenn sie unterhaltsrechtlich umgesetzt werden, wie auch immer, ansonsten sind sie nur Papiertiger
will der Unterhaltspflichtige Auskunft geben, und wenn ja wann, um eine Neuberechnung zu erzwingen?
oder will er vorgehen?
Du fragst doch, wie es weitergeht? Vielleicht verstehe ich die Frage nicht.
sorry, du weichst meiner Fragestellung aus, wie soll es weitergehen
die finanziellen Ideen haben nur dann eine Auswrkung, wenn sie unterhaltsrechtlich umgesetzt werden, wie auch immer, ansonsten sind sie nur Papiertiger
Finanzielle Ideen sind Vorbereitungen und Gestaltungsmaßnahmen, aber das kann ja auch jeder für sich selbst beurteilen.
Du fragst doch, wie es weitergeht? Vielleicht verstehe ich die Frage nicht.
genau, wir befinden uns hier im Unterhaltsrecht und nicht in einer Ideenschmiede
ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, der Unterhaltspflichtige hat bereits eine Rechtswahrungsanzeige bekommen, er befindet sich somit in Verzug
der Unterhaltspflichtige hat bereits eine weitere Auskunftsforderung bekommen, die er nicht beantworten wiil, warum auch immer
das Sozialamt kann bereits morgen kommen und eine verwaltungsrechtliche Auskunft erzwingen, darauf habe ich bereits hingewiesen
oder eine Stufenklage bei Gericht einreichen
deine Ideen haben keinerlei Wert, solange nicht klar ist, wie der Unterhaltspflichtige weiter vorgehen will, deswegen ist für mich die Diskussion vorerst beendet, sorry
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Arbeitszeitkonten könnten jahrelang angespart werden, bis der Todesfall des Elternteils eintrifft.
Werbungskosten können ebenfalls erhöht werden. Was anerkannt wird, muss sicher geprüft werden.
Aktienpakete verändern ist jederzeit möglich und das hat nichts mit der Zukunft zu tun. VW verkaufen, Wirecard kaufen und schon gibt es keine Dividenden.
ja, ich verstehe was du meinst
ja, du hast Recht
grüße,
m
Weitere Ideen sind willkommen.
auf gewisse "virtuelle Einkommensanteile" verzichten, wie zB
- Firmenwagen
- Essenszuschläge
-Verlustverrechnung mit Verlusten aus V+V
-Verlustverrechnung mit Verlusten aus Kapitalvermoegen
-Die vom Arbeitgeber übernommenen, pauschalierte Steuer selbst uebernehmen
Stell Dir vor, Du bekommst eine Gehaltserhöhung von 1 Euro und kannst Dich nicht freuen.
warum das Sozi erneut Auskunft verlangt, also einen Hinweis haben.
warum soll das Sozialamt Auskunft verlangen, es kennt doch die Ideen und deren Umsetzung nicht
der Unterhaltspflichtige will ja etwas erreichen, und darum liegt es am ihn, dies umzusetzen
und das geht nur über den Weg, selber entsprechend Auskunft zu erteilen
ohne Information des Sozialamts läuft vorersst alles ins Leere
angenommen, das Sozialamt hätte einen Hinweis, der Unterhaltspflichtige hääte sein Einkommen gesenkt oder seine Werbungskosten erhöht
als Sozialamt würde ich doch die Füße stillhalten und nie auf die Idee kommen, Auskunft zu verlangen, denn wäre ja zum Nachteil des Sozialamts, und so doof sind Sozialämter auch nicht
als Sozialamt würde ich doch die Füße stillhalten und nie auf die Idee kommen, Auskunft zu verlangen, denn wäre ja zum Nachteil des Sozialamts, und so doof sind Sozialämter auch nicht
so wie im Leben, ist auch beim Kampf mit dem Sozialamt, ein Perspektivwechsel sehr hilfreich
Waere doch super, wenn das Sozi die Fuesse still haelt.
Woher soll das Sozi denn diese Informationen her haben?
Des weiteren kann man doch auch eine Neuberechnung fordern, richtig?
Wenn ich Dich richtig verstehe, nichts machen. Auf die Gehaltsabrechnung Dezember 2020 warte und hoffen das 99.999 Euro rauskommen?
Des weiteren kann man doch auch eine Neuberechnung fordern, richtig?
das habe ich bereits beschrieben, Auskunft erteilen, dann wird das Sozialamt eine Neuberechnung vornehmen, die Frage die du dir jedoch beantworten musst, wann ist der richtige Zeitpunkt, beim falschen Zeitpunkt wird dies zum Bumerang
da wir jedoch noch keine 100.000 Grenze haben und der Unterhaltspflichtige, so wie ich es verstanden habe über 100.000 liegt, dann wirds ein teurer Spaß, denn die Rechtswahrungsanzeige liegt ja bereits vor, und ab RWA beginnt die Zahlungspflicht
Wenn ich Dich richtig verstehe, nichts machen.
ich hatte nach deiner zukünftigen Vorgehensweise gefragt, und zugleich darauf hingewiesen, wenn du etwas erreichen willst, dann geht das nur mit eigener Auskunft
Eigene Auskunft wird ja auch erteilt und da wird auch was rauskommen.
Allerdings mache ich mir auch Gedanken um 2020. Denn wenn die Gesetzesaenderung kommt, bin ich draussen, da unter der Grenze.
Ist zwar noch hin, aber ein Sozi ist sehr langsam und knabbern jetzt erstmal an dem Thema der Investitionskosten.
Haben beim letzten mal schon ueber 1 Jahr gebraucht.
Vorgehensweise aktuell:
1. Umgehend Auskunft erteilen und die Berechnung abwarten.
2. Bedarf der Investitionskosten anfordern.
3. Abwarten und hoffen, dass die 100 T€ Grenze kommt.