Vorbereitung unter 100 T€ zu bleiben

  • 1. Umgehend Auskunft erteilen und die Berechnung abwarten.

    der Unterhaltspflichtige wollte dies ja ursprünglich nicht, hat aber Einsicht gezeigt, er ist verpflichtet


    ab neuer Auskunft hat das Sozialamt max. 1 Jahr Zeit eine neue Berechnung vorzulegen und den Unterhaltspflichtigen auffordern, den Unterhalt zu zahlen

    die Berechnungsgrundlagen sind die alten Zahlen, ohne Berücksichtigung der bisher ausschließlichen Ideen


    ein kluges Sozialamt, soll es geben, wird vor der Einführung der 100.000 € Grenze eine Klage einreichen, wenn der Unterhaltspflichtige den geforderten Betrag seit RWA aus 2017 nicht zahlt


    diese Titulierung der mtl. Zahlungspflicht bleibt solange fest, bis der Unterhaltspflichtige selbst eine Abänderungsklage einreicht, dies köönte durchaus erst 20121 der Fall sein


    und ob diese Abänderungsklage Erfolg hat, hängt von 2 Stellgrößen ab


    1. Einkommensminderung

    wenn das Gericht zum Entschluss kommt,diese Einkommensminderungen sind aus welchem Grund auch immer nicht anzuerkennen, dann wird das verminderte Einkommen um fiktives Einkommen erhöht

    2. Erhöhung Werbungskosten

    steuerliche und unterhaltsrechtliche Werbungskosten sind unterschiedlich, nicht alles was im Steuerrecht als Werbungskosten angesehen wird, ist auch im Unterhaltsrecht anzuerkennen,

    siehe unterhaltsrechtliche Leitlinien

  • Na beim letzten Mal hat es auch mehr als 12 Monate gedauert, bis mal wieder Post kam.


    Jetzt hat das Sozi ja einen tollen Tip bekommen.


    Dann kann ich also mit einer Klage rechnen.

  • reicht das Sozialamt vor Einführung der Grenze keine Klage ein, dann gelten mit der neuen Berechnung ja noch die "alten" Grundlagen der Berechnung, also ohne Ideen,


    Folge: es besteht ein Unterhaltsanspruch aus Leistungsfähigkeit und zwar solange bis der Unterhaltspflichtige neue Auskunft erteilt, weil er nach Einführung der Grenze der Meinung ist, sein Einkommen liegt darunter


    wann er dieser Meinung ist, hängt davon ab

    1. was hat er bis dahin von seinen Ideen umgesetzt

    2. sind diese zu akzeptieren, Sozialamt oder Gericht


    das Sozialamt kann selbstverständlich auch erst nach Einführung der Grenze Klage erheben und dann wirds richtig lustig

  • Jetzt hat das Sozi ja einen tollen Tip bekommen.

    Unterhaltspflichtige schätzen Sozialämter sehr oft falsch ein, nur weil sie sich öfters doof stellen, bedeutet dies noch lange nicht, das sie tatsächlich doof sind


    "da stelle ich mich mal doof, das fällt mir garnicht schwer"


    das dein Sozialamt nicht allzu blöd ist, haben sie bereits dadurch bewiesen, siehe neue Auskunftsforderung

  • "Strategie und Taktik der jeweiligen Partei sind erfolgsbestimmende Faktoren, sind mitentscheidend über "Sieg und Niederlage""


    nur wer das Spiel beherrscht, sich die Spielregeln nicht von der Gegenseite aufzwingen läßt, sondern selber die Spielregeln aufstellt, hat große Chancen das Spielfeld als Sieger zu verlassen

  • Lustig, naja, ich bin gerade absolut lost und finde gar nichts mehr lustig.

  • Also ich habe auch ein erneutes Auskunftsersuchen erhalten, nachdem ich die erste Berechnung, diese wurde 11 Monaten nach RWA verschick, nicht hingenommen hatte. Dies erfolgte mit der Begründung, "..um weitere Missverständnisse zu ihren Einkünften zu vermeiden...".

    Eine korrigierte Berechnung oder Antwort auf unklare Berechnungspositionen (z.B. Wohnvorteil, Autokredit mit Restrate) gab es bei mir bisher auch noch nicht. Diese hatte ich über einen RA ans Amt weitergeleitet. Natürlich sind die Mitarbeiter der Ämter nicht "blöd".

    Mit solchen Aktionen will man aber auch die UHP verunsichern, denn man kann ja davon ausgehen, das Einkünfte in der Regel steigen, damit auch der EU.

    Eigentlich müsste man doch eine monatsgenaue Abrechnung verlangen können. Ist viel Arbeit für das Amt, aber nur so würden ja schwankende Einkünfte korrekt berücksichtigt werden. Wie auch immer, ich habe den avisierten Betrag monatlich gebunkert.

    Sollte die 100 tsd. € Grenze wirklich kommen, werden die bisherigen Forderungen nach der alten Gesetzeslage beurteilt und entschieden.

    Da die Anzahl der dann noch vom EU Betroffenen sicher sehr gering sein wird, vermute ich aber auch, das die Ämter die noch offenen Positionen sicher einklagen werden.


    LG frase

  • Sollte die 100 tsd. € Grenze wirklich kommen, werden die bisherigen Forderungen nach der alten Gesetzeslage beurteilt und entschieden.

    Da die Anzahl der dann noch vom EU Betroffenen sicher sehr gering sein wird, vermute ich aber auch, das die Ämter die noch offenen Positionen sicher einklagen werden.

    so wird es sein, ja

  • nur wer das Spiel beherrscht, sich die Spielregeln nicht von der Gegenseite aufzwingen läßt, sondern selber die Spielregeln aufstellt, hat große Chancen das Spielfeld als Sieger zu verlassen

    Es ist kein Spiel und du stellst da auch keine anderen Spielregeln auf.

    Du kennst möglicherweise die geltenden Regeln besser als alle Anderen, aber ändern kannst auch du Sie nicht.


    LG frase

  • Es ist kein Spiel und du stellst da auch keine anderen Spielregeln auf.

    Du kennst möglicherweise die geltenden Regeln besser als alle Anderen, aber ändern kannst auch du Sie nicht.


    LG frase

    für mich war es immer ein "Spiel", ein Kräftemessen, habe nichts persönlich genommen, trotz aller auch persönlichen Angriffe, nichts an mich herankommen lassen,

    es gab auch Sachbearbeiter, die waren eine echt harte Nuss, da kam ich an meine Grenzen, es hat mir gerade dann richtig Spass gemacht weil es dann eine echte Herausforderung war, nur so konnte ich mich weiterentwickeln


    mit Spielregeln meine ich die Anwendung von Gesetzen, ihre weite Auslegung, die Kenntnis von den jeweiligen Rechten und Pflichten

    wer kennt schon die Bedeutung von § 94 SGB XII in seiner ganzen Bandbreite?

    um nur mal ein Beispiel zu nennen, selbst Sachbearbeiter nicht immer

    dazu gehört auch strategisches und taktisches Vorgehen, aus meiner Sicht einer der entscheidenden Faktoren

    die Kenntnis und das Verstehen von Urteilen und sie geschickt einsetzen

    und last, but not least, sich auf den jeweiligen Sachbearbeiter einstellen, Widersprüche entdecken, etc.

    und wenn möglich sie mit ihren eigenen Waffen schlagen

  • Es ist kein Spiel und du stellst da auch keine anderen Spielregeln auf.

    wenn ich mir hier so die Beiträge durchlese, ich lese jeden einzelnen, dann fällt mir immer das Geschimpfe auf das Sozialamt auf, da wird das "böse Spiel" der Sachbearbeiter beklagt

    aus meiner Sicht ist die Ursache die Unkenntnis vieler Unterhaltspflichtige bzgl. Unterhaltsrecht und das reduzieren auf die "Berechnung"


    nur selten ist das ein böses Spiel, sondern die Sozialämter schöpfen das Unterhaltsrecht bis an die Grenzen aus

    sich als "Opfer" des vermeintlich bösen Spiels eines Sozialamts zu sehen,

    ist für mich eher problem- als lösungsorientiert


    der Satz von awi gilt es zu verinnerlichen und praktisch umzusetzen:


    "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren"


    dem kann ich nichts hinzufügen

  • wenn ich mir hier so die Beiträge durchlese, ich lese jeden einzelnen, dann fällt mir immer das Geschimpfe auf das Sozialamt auf, da wird das "böse Spiel" der Sachbearbeiter beklagt

    aus meiner Sicht ist die Ursache die Unkenntnis vieler Unterhaltspflichtige bzgl. Unterhaltsrecht und das reduzieren auf die "Berechnung"


    wer beschäftigt sich denn wirklich ernsthaft mit dem Thema Unterhaltsrecht, kaum jemand


    Die Spielregeln selber zu bestimmen bedeutet u. a. Angriff auf Bedarf und Bedürftigkeit,


    oder beispielsweise

    § 3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege

    Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.


    Höhe der Heimkosten, so gut wie kein Thema, Angriff auf die Investitionskosten... großes Fragezeichen, es gibt Urteile, scheint aber niemanden besonders zu interessieren


    bei der Eingliederungshilfe gibt es Chancen


    was mich wundert, das Thema Geschwisterquote scheint völlig unterzugehen


    es gibt etliche Themen, die ein Unterhaltspflichtiger aufgreifen könnte und damit das Sozialamt in die Ecke treiben, auch beim Thema Leistungsfähigkeit


    soviel dazu, ich bestimme als Unterhaltspflichtiger die Spielregeln

  • Hey unikat, ich finde is echt genial, wenn man seine eigenen Zitate erklärt.

    Ist so, als wenn ein Künstler sein Werk den Betrachtern erläutern muss, damit man es auch versteht.

    Vielen Dank dafür, muss mich an deine Art noch gewöhnen, ich arbeite daran.

    ich bestimme als Unterhaltspflichtiger die Spielregeln

    Nein, ich kann als UHP die Regeln nur optimal für mich nutzen wenn ich Sie vollumfänglich kenne und daraus taktische "Schachzüge" entwickle.

    Bestimmen tue ich Sie damit aber immer noch nicht.

    Höhe der Heimkosten, so gut wie kein Thema, Angriff auf die Investitionskosten... großes Fragezeichen, es gibt Urteile, scheint aber niemanden besonders zu interessieren

    Hierzu kannst du doch mal einen neuen Trade aufmachen, das fände ich auch spannend.


    LG frase

  • Höhe der Heimkosten, so gut wie kein Thema, Angriff auf die Investitionskosten... großes Fragezeichen, es gibt Urteile, scheint aber niemanden besonders zu interessieren

    Kannst Du das vielleicht konkretisieren bzw. die Urteile nennen?

  • Hey unikat, ich finde is echt genial, wenn man seine eigenen Zitate erklärt.

    Ist so, als wenn ein Künstler sein Werk den Betrachtern erläutern muss, damit man es auch versteht.

    Vielen Dank dafür, muss mich an deine Art noch gewöhnen, ich arbeite daran.

    Unikat wurde bewußt gewählt


    wenn ein Unterhaltspflichtiger zum ersten Mal mit einem Sachbearbeiter eines Sozialamts zu tun hat, an den muss er sich auch gewöhnen

    kaum hat er sich an "seinen" SB gewöhnt, kommt ein neuer, Beispiel aus der Rechtsabteilung

    und die nächste Gewöhnungsstufe könnte sein, das Sozialamt übergibt den Fall an einen freiberuflichen Rechtsanwalt

    Nein, ich kann als UHP die Regeln nur optimal für mich nutzen wenn ich Sie vollumfänglich kenne und daraus taktische "Schachzüge" entwickle.

    Bestimmen tue ich Sie damit aber immer noch nicht.

    ich bin kein Spieler, der sich nur verteidigt, das machen Unterhaltspflichtiger die nur ihre Leistungsfähigkeit verteidigen


    ich bin ein Angriffsspieler und dann bestimme ich den Takt


    und damit kommen wir zum nächsten Teil, die Seite des Angriffs


    annst Du das vielleicht konkretisieren bzw. die Urteile nennen?

    Die Spielregeln selber zu bestimmen bedeutet u. a. Angriff auf Bedarf und Bedürftigkeit,


    beispielsweise

    § 3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege

    Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.


    Höhe der Heimkosten, so gut wie kein Thema, Angriff auf die Investitionskosten... großes Fragezeichen, es gibt Urteile, scheint aber niemanden besonders zu interessieren


    bei der Eingliederungshilfe gibt es Chancen


    was mich wundert, das Thema Geschwisterquote scheint völlig unterzugehen

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    ich würde gerne mit der Geschwisterquote anfangen, ok?

  • nach dem aktuellen Gesetzesentwurf https://www.bmas.de/DE/Service…en-entlastungsgesetz.html ist mir leider und ehrlich gesagt weniger klar ob solche Punkten wie Arbeitszeitkonten, Arbeitszeitreduzierung noch gute Chancen auf Erfolg für den UHP haben werden.


    wenn der UHP seine Lohnabrechnungen dem SHT vorlegen muss, weiß ich nicht wie das Amt auf daraus evtl. ersichtliche "Arbeitszeitkonten, Arbeitszeitreduzierung" reagiert und wie die Gerichte solche Fälle nach dem 1.1.2020 entscheiden werden

  • Wie meinst du das, Meg? Es steht ja wohl jedem frei, jederzeit von zb Voll- in Teilzeit zu wechseln, oder? Dadurch könnte man sein Gehalt sofort von 100k auf 50k reduzieren.

  • Es steht ja wohl jedem frei, jederzeit von zb Voll- in Teilzeit zu wechseln, oder?


    Leider nein. Generell im Unterhaltsrecht nicht.

    Es wird im Zweifel ein Gericht entscheiden müssen, ob ein potentieller UHP seine Arbeitszeit reduzieren darf oder nicht., es wird vermutlich vom Einzelfall abhängen.