vorher ist jeder frei
Nein, so kann man es nicht sagen. Bestimmt frei von Unterhaltsforderungen aber nicht generell frei in der Entscheidung wie und wieviel Geld man verdient.
Sollte der Unterhaltspflichtige schon im Heim leben und verbraucht langsam sein eigenes Erspartes auf, kommt der Tag, wo dann Sozialhilfe beantragt werden muss. Ab hier geht es um Unterhalt. Dem Unterhaltspflichtigen ist aber in den meisten Fällen bekannt, was passiert. Er kann nicht einfach kurz vorher seine Arbeitszeit reduzieren, das würde sicher vom SHT beanstandet werden.
Meine Kollegin hat zwei Jahre ihre Mutter zu hause gepflegt. Dazu hat Sie einen Antrag auf Teilzeit gestellt um mehr Zeit dafür zu haben.
Es wurde PG 2 zuerkannt und ein ambulanter Pflegedienst half bis es nicht mehr ging und eine Heimeinweisung unausweichlich wurde.
Jetzt wurde Sozialhilfe beantragt . Die erste Rückfrage bezog sich auf den Grund der Teilzeitbeschäftigung,
Das Amt stellte fest, das ja nun voll gearbeitet werden kann, da die zu pflegende Person nun im Heim lebt.
Mit Teilzeit wäre kein EU geflossen. Meine Kollegin arbeitet nun wieder Vollzeit und darf auch fein EU bezahlen.
Es kommt also auf den Einzelfall an!
LG frase