Auswirkung Familienplanung auf Elternunterhalt

  • Hallo Zusammen,


    vorab möchte ich mich für dieses Forum bedanken.

    Ich habe mich bereits online viel informiert, die Fragen der einzelnen Mitglieder bringen mich sehr weiter.

    Es gibt aber noch Sachverhalte, zu denen ich nichts gefunden habe und daher eröffne ich selbst ein eigenes Thema und hoffe sehr auf Hilfe von euch / Ihnen.


    Ich befinde mich noch an der Stelle, wo meine Vermögensverhältnisse geklärt werden müssen, jedoch weiß ich, dass ich für ein Familienmitglied eine erhebliche Summe aufwenden muss in Zukunft. Aufgrund der strengen Regelungen kann es sein, dass die Härteregelung nicht akzetiert wird, daher mache ich mich vorab schlau.


    Ich werde Dinge etwas ungenau formulieren, da ich nicht möchte, dass Rückschlüsse auf meine Person erfolgen können. Ich bin um die 30 Jahre alt.


    Anbei meine Fragen:


    1) Ich habe einen Betrag über 50.000 € angespart. Erträge sind aufgrund der aktuellen Zinslage minimal. Ich plane bereits den Erwerb von Eigentum. Werde ich davon was abgeben müssen?


    2) Die Familienplanung steht an. Hat man ab Schwangerschaft einen zusätzlichen Freibetrag, damit man für das Kind sparen kann?


    3) Gibt es ab Geburt einen zusätzlichen Freibetrag, zu meinen 1.800 € bereinigtem Netto (gehen wir mal davon aus ich wäre unverheiratet)?


    Ich habe meinen Lebensstandard aufgrund komplizierter Umstände in der Vergangenheit sehr bescheiden gehalten und wollte dieses Jahr voll durchstarten. Ich habe große Angst, dass alles was ich mir aufgebaut habe nun an Dritte geht.


    4) Wenn ich nun einfach meine Pläne, ungeachtet der neuen Situation, fortführe und in eine teurere Wohnung ziehe, welche Auswirkungen hat das?





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  • Ich habe meinen Lebensstandard aufgrund komplizierter Umstände in der Vergangenheit sehr bescheiden gehalten und wollte dieses Jahr voll durchstarten. Ich habe große Angst, dass alles was ich mir aufgebaut habe nun an Dritte geht.

    viele Fragezeichen

  • 4) Wenn ich nun einfach meine Pläne, ungeachtet der neuen Situation, fortführe und in eine teurere Wohnung ziehe, welche Auswirkungen hat das?

    du zahlst eine höhere Miete, der übersteigende Teil der über 480 € könnte als unterhaltsmindernde Postion anerkannt werden, hängt von den jeweiligen Umständen ab

  • die möglichen Unterhaltszahlungen an Mutter? und Kind sind unterhaltsmindernd

    Wenn ich die Mutter des Kindes bin? Möchte dann vllt wieder arbeiten nach gewisser Zeit und mein bereinigtes Einkommen wäre weiterhin über 1.800 €. Ist dann die Grenze höher?


    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!!!

  • Wenn ich die Mutter des Kindes bin? Möchte dann vllt wieder arbeiten nach gewisser Zeit und mein bereinigtes Einkommen wäre weiterhin über 1.800 €. Ist dann die Grenze höher?

    Freut mich :)


    dann kann entsprechend der Düsseldorfer Tabelle ein dem Einkommen entsprechender Betrag als Unterhaltsanspruch des Kindes geltend gemacht werden

  • Ich werde Dinge etwas ungenau formulieren, da ich nicht möchte, dass Rückschlüsse auf meine Person erfolgen können. Ich bin um die 30 Jahre alt.

    Ungenaue Sachverhalte können nur allgemein und ungenau beantwortet werden. Davon hast du nichts.

  • Ungenaue Sachverhalte können nur allgemein und ungenau beantwortet werden.

    ich stimme dir soweit zu, jedoch haperts bei vielen Unterhaltspflichtigen am Grundverständnis, was ja auch verständlich ist, dann können allgemeine Formulierungen zur Aufklärung beitragen

  • hoffentlich nehmen sich unbedarfte Unterhaltspflichtige die Zeit

    Da diese unbedarften Unterhaltspflichtigen den Weg auf diese Seite gefunden haben um sich zu informieren und nicht alle so einzigartig wie du sind,

    stehen die Chancen für den notwendigen Zeiteinsatz recht gut.

    Danke awi für die Angabe der Links!


    Schönen Sonntag noch

  • Vielen Dank für die Links zu den diversen Artikeln, ich habe alles gelesen.


    Ich lebe mit meinem Freund zusammen. Gebe ich unsere Gesamtmiete an und wird dann der über der 480 € Grenze liegende Teil bei mir Einkommensmindernd abgezogen oder wird nur die halbe Miete anerkannt?

  • Gebe ich unsere Gesamtmiete an und wird dann der über der 480 € Grenze liegende Teil bei mir Einkommensmindernd abgezogen oder wird nur die halbe Miete anerkannt?

    wenn der Unterhaltspflichtige Mietkosten als unterhaltsmindernde Position geltend machen will, dann hat er den Mietvertrag als Beweis (Beleg) vorzulegen


    wenn der Sachbearbeiter den 2. Namen entdeckt, dann wird er hellhörig, weil er erfährt, der Unterhaltspflichtige wohnt mit einem Lebensgefährten zusammen

    und dann pflegen Sachbearbeiter den Lebensgefährten in ihre Berechnung mit einzubeziehen

  • nach meinen Erfahrungen wird der Sachbearbeiter die Warmmiete hälftig verteilen

    Sollten die Einkommen unterschiedlich sein und der Lebensgefährte ein geringeres Einkommen haben, dann könnte man verlangen, dass die Miete anteilig aufgeteilt wird.


    Darüber hinaus fließt eine Haushaltsersparnis in die Berechnung ein, allerdings nur dann, wenn das bereinigte Nettoeinkommen des Lebensgefährten den Betrag, der im Selbstbehalt für Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes vorgesehen ist, übersteigt.


    Beispiele siehe hier: https://elternunterhalt-info.d…nterhalt-beruecksichtigt/


    Die Selbstbehaltsätze in diesem Beispiele sind zwar veraltet, können aber leicht durch die aktuellen ersetzt werden.

  • Sollten die Einkommen unterschiedlich sein und der Lebensgefährte ein geringeres Einkommen haben, dann könnte man verlangen, dass die Miete anteilig aufgeteilt wird.

    Sachbearbeiter von Sozialämter pflegen zu machen,

    ansonsten bleibt es dem Unterhaltspflichtigen unbenommen sich dagegen zu wehren