Hallo Lieber Mitglieder von Familienrecht,
Es geht um die Feststellung von Selbstbehalt, was übrig für Unterhaltspflichtiger/in nach alle Unterhalt Zahlungen bleibt.
Der Selbstbehalt ist von Erwerbstätigkeit abhängig, nun wird die Frage gestellt.
Wer gilt als erwerbstätig ? und wer gilt als nicht erwerbstätig ?
Z.b: Ein Unterhaltspflichtiger bezieht Krankengeld aber sein Arbeitsverhältnis steht noch ( Keine Kündigung erhalten ).
ist der Unterhaltspflichtiger erwerbstätig ? wenn ja, wie Hoch ist der Selbstbehalt bei Kindesunterhalt und bei Trennugsunterhal ?.
DANKE ! MFG, Maghriboy