Hallo an alle
folgende Fragen:
1.)
Bei uns wird die Straße komplett saniert. So wie es aussieht kommt für mich als Hausbesitzer eine Summe von ca. 20 000 Euro auf mich zu. (alles überprüft, alles rechtmäßig). Allerdings noch keinen festen Termin für die Maßnahme. Kann 2020 oder sogar 2021 sein. Wenn der Bescheid der Stadtverwaltung kommt, hat man 1 Monat um den Betrag zu zahlen.
Kann ich hierfür schon Rücklagen bilden um das ganze abzufangen und muss / sollte das SA dieses bei meinen Elternunterhalszahlungen berücksichtigen.
Finde allerdings nirgendwo einen solchen Fall, welchen ich beim SA als Referenz vorlegen kann.
2.)
Meiner Ehegattin (nicht Unterhaltspflichtige) ist das Fahrzeug welches Sie beruflich nutzt , mit Motorschaden ausgefallen (Totalausfall). Wie zahlen seit 3 Jahren Elternunterhalt. Das Fahrzeug war 10 Jahre alt.
Nun möchte wir einen Kredit aufnehmen um das gebrauchte Fahrzeug zu finanzieren. Geht das ohne Zustimmung des SA. Wir bekommen die Kilometer angerechnet (0,30 Euro). Sie fährt pro Tag 45 Kilometer und ist auf das Fahrzeug angewiesen.
Vielen Dank für euere Hilfe