Schenkung und Zugewinnausgleich

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    Ein Ehemann erhält von seinen Eltern einen Wohnwagen (Wert: ca. 15.000,--) geschenkt für sich und seine Familie. Die Ausstattung und Zubehör zahlen die Eheleute.

    2 Jahre später trennt sich der Ehemann von seiner Frau, er nutzt jetzt mit seinem Kind den Wohnwagen alleine. Die Schenkung soll bei der Scheidung im Zugewinnausgleich der Ehefrau angerechnet werden. Wie ist rechtliche Lage?

  • Hi,


    das können wir hier nur schwer abschätzen. Es gibt Geschenke, die in den Zugewinn fallen, aber auch solche, die wie ein Erbe in das Anfangsvermögen eines Ehepartners fallen. Kommt auf den Einzelfall an. Außerdem stellt sich ja die Frage, was der "Rohbau", den die Eltern ja nun wem auch immer geschenkt haben, heute noch wert ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Ein Ehemann erhält von seinen Eltern einen Wohnwagen (Wert: ca. 15.000,--) geschenkt für sich und seine Familie


    Hier muss man wissen ob das Geschenk wirklich für die Familie war (denn dann gehört es beiden).


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    ich teile edy`s Bedenken. Irgendwie sind Geschenken von Eltern doch immer für die Familie gedacht. Da wissen wir zu wenig. Und ich weiss immer noch nicht, wie der Wert derzeit ist, wann das Ganze passierte, der Innenausbau geht ja ohnehin in den Zugewinn.


    Herzlichst


    TK

  • Hi , dieses "Geschenk" ging vor 2 Jahren an die Familie und wurde auch von der Ehefrau genutzt. Nach der Trennung , Anfang diesen Jahres, wird der Wohnwagen nur vom Ehemann mit den Kinder genutzt.Der Wert ist noch ca. 15.000,--Euro. Man könnte den Wohnwagen doch auch an die Eltern des Ehemannes zurückgeben bzw. vor der Scheidung die Eigentumsrechte auf den Ehemann übertragen. Die Anrechnung der Schenkung auf den Zugewinnausgleich bei der Ehefrau für diesen kurzen Zeitraum finde ich unangemessen.


    Herzlichst

    GI

  • Hi Gisela,


    es geht nicht darum, wer das Teil wann genutzt hat. Es geht um die Schenkung an und für sich. Und wenn es dem Ehevermöglen zuzurechnen ist, dann geht es (nächster Schritt) um den derzeitigen Wert. Bekanntnlich verlieren ja Autos in den ersten Jahren am meisten Wert. Ist das Vehikel nicht dem gemeinsamen Vermögen zuzurechnen, dann müsste man sich überlegen, wie der Innenausbau zu bewerten ist und dieser Teil ist dem gemeinsamen Vermögen zuzuschlagen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Bei einer Schenkung für die Familie, gehört dir die Hälfte des Wohnwagen ( du könntest also einen Ausgleich verlangen).


    Bei einer Schenkung nur an ihn kann er den Anfangswert in sein Anfangsvermögen stellen,den jetzigen Wert in sein Endvermögen.


    Aber nur die Betrachtung des Wohnwagen im Zugewinn kann man natürlich nicht machen.


    Was gibt es sonst noch für Anfangs bzw.Endwerte?


    edy

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