Fehlerhafte Berechnung der Leistungsfähigkeit erhalten / weiteres Vorgehen

  • Hallo Zusammen,


    ich habe unerwartet schnell (innerhalb 2 Wochen) die erste Berechnung meiner Leistungsfähigkeit zur Eingliederungshilfe für meine Mutter erhalten. Diese ist m.E. nach fehlerhaft in einigen Punkten, so bspw. im Wohnvorteil. Auch meine Altersvorsorge habe ich nicht bei Auskunftserteilung voll ausgeschöpft.


    Wie soll ich am besten weiter vor gehen? Korrekturen selber anzeigen (schriftlich) oder direkt mit Unterstützung eines RA an den Sachverhalt ran?


    Danke und LG

  • ich habe unerwartet schnell (innerhalb 2 Wochen) die erste Berechnung meiner Leistungsfähigkeit zur Eingliederungshilfe für meine Mutter erhalten. Diese ist m.E. nach fehlerhaft in einigen Punkten, so bspw. im Wohnvorteil. Auch meine Altersvorsorge habe ich nicht bei Auskunftserteilung voll ausgeschöpft.

    das Sozialamt hat halt eine andere Sicht, als der Unterhaltspflichtige, was die Höhe der einzelnen Positionen anbelangt

    Thema Wohnvorteil in Verbindung mit der Abzugsfähigkeit von Kreditraten ist ein Dauerthema

    beschreib mal die Sicht des Sozialamts und auch deine

  • Ja, das ist sicher richtig. In der Aufstellung gibt es jedoch keine detaillierte Berechnung, wie das SA auf den Wert kommt. Es steht einfach eine Zahl dort. Ich habe nachgerechnet und verstehe, wie sie darauf kommen. Der Preis pro Quadratmeter ist jedoch mit 12 Euro viel zu hoch angesetzt. Vergleichbare Immobilien liegen maximal bei 10 Euro, wenn überhaupt. Und die Frage ist jetzt einfach, ob ich selber bemängeln sollte oder mit anwaltlicher Hilfe.

  • Ja, das ist sicher richtig. In der Aufstellung gibt es jedoch keine detaillierte Berechnung, wie das SA auf den Wert kommt

    ein geschickter Schachzug, der Unterhaltspflichtige darf rätseln

    Ich habe nachgerechnet und verstehe, wie sie darauf kommen. Der Preis pro Quadratmeter ist jedoch mit 12 Euro viel zu hoch angesetzt.

    wenn du nur eine Zahl hast ..... dann

    könnte auch Wohnfläche das entscheidende Merkmal sein, oder die Kombination aus beiden

    Und die Frage ist jetzt einfach, ob ich selber bemängeln sollte oder mit anwaltlicher Hilfe.

    das kommt darauf an

    ein Anwalt kann nicht mehr wissen als du, weil das Sozialamt die Grundlagen verschwiegen hat


    mal eine Gegenfrage, wie sehe deine Antwort aus

  • Sozialämter wie auch Unterhaltspflichtige brauchen keine Erklärungen abgeben, oder Gründe zu den einzelnen Positionen nennen, ist halt ein "Spiel", dies gilt vorgerichtlich


    Unterhaltspflichtige sollten mögliche Antworten sehr vorsichtig formulieren, dem Sozialamt möglichst keine Angriffsfläche bieten

  • Es steht einfach eine Zahl dort

    Muss man nicht akzeptieren. Verlange eine nachvollziehbare Berechnung.


    Ich habe nachgerechnet und verstehe, wie sie darauf kommen.

    Das solltest du nicht mitteilen.

    ob ich selber bemängeln sollte

    Nicht bemängeln sondern zunächst einmal eine nachvollziehbare Berechnung fordern.

  • Muss man nicht akzeptieren. Verlange eine nachvollziehbare Berechnung.

    kein Sachbearbeiter eines Sozialamts oder ein Unterhaltspflichtiger muss so einer Bitte nachkommen, so unter dem Motto, warum, weswegen, weshalb (vorgerichtlich)

    es bleibt ein netter Wunsch


    als Sachbearbeiter würde ich diese Bitte ignorieren und mit keinem weiteren Wort erwähnen


    ich betone nochmals, Erkärungen mögen ein frommer Wunsch, mehr nicht

    oder anders ausgedrückt, nicht jeder Wunsch geht in Erfüllung

  • ein Unterhaltspflichtiger hat einen Rechtsanspruch auf Auskunft bzgl. des Unterhaltsanspruchs, also Bedarf bzw. Bedürftigkeit, da ist das Sozialamt darlegegungs- und beweisverpflichtet, siehe § 1605 BGB


    für seine Leistungsfähigkeit ist der Unterhaltspflichtige beweisbelastet, jedoch nicht das Sozialamt


    vor Gericht sieht es halt etwas anders aus, wer etwas behauptet, hat es zu beweisen, so ganz allgemein gesprochen

  • mit welchen Rechtsmitteln soll denn ein Unterhaltspflichtiger das Sozialamt zwingen, Auskunft über seine eigene Leistungsfähigkeit zu erteilen?

  • mit welchen Rechtsmitteln soll denn ein Unterhaltspflichtiger das Sozialamt zwingen, Auskunft über seine eigene Leistungsfähigkeit zu erteilen?

    Habe ich etwas von "zwingen" geschrieben?

    Verdreh mir doch nicht das Wort im Mund.


    Ich bitte um eine nachvollziehbare Berechnung.

    Ich möchte gerne verstehen, warum ich einen bestimmten Betrag bezahlen soll.

    Ich würde auch keine Handwerkerrechnung bezahlen, auf der nur eine Gesamtsumme steht, ohne dass die einzelnen Positionen nachvollziehbar aufgeführt sind?


    Dann zahle ich eben nicht oder nur den Betrag, den ich selbst für richtig erachte.

    Das minimiert zumindest den Streitwert und damit die Gerichts- und Anwaltskosten.


    Selbstverständlich kann das SA meine Bitte ignorieren. Selbstverständlich könnten sie klagen und den von ihnen errechneten oder auch den gesamten unterhaltsrechtlichen Bedarf fordern, aber sie wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie das täten. Immerhin tragen sie ebenfalls ein Prozessrisiko.


    So schnell klagt kein SA.

    Da kommt vorher mindestens eine Klageandrohung.

    Bei mir kamen mindestens drei und geklagt haben sie nicht.


    Ja, ein UHP muss vor Gericht den Beweis erbringen, dass er nicht leistungsfähig ist, aber wenn ein SA einen qm Preis von 12 EUR ansetzt, der für eine ETW in der Wohnlage und gleicher Ausstattung nicht üblich ist, dann wäre ja diesbezüglich die Beweislage eindeutig.


    Wenn die Altersvorsorge nicht in voller Höhe ausgeschöpft wurde, dann kann man das jederzeit korrigieren.

  • Wie soll ich am besten weiter vor gehen? Korrekturen selber anzeigen (schriftlich) oder direkt mit Unterstützung eines RA an den Sachverhalt ran?

    es geht nicht darum das "Ergebnis" des Sozialamts zu korrigieren, sondern es geht darum die eigene Berechnung dem Sozialamt entgegen zu stellen, zu gut Deutsch, kümmer dich nicht um die ominöse Zahl der Herrschaften

    auf der Basis der von dir angenommen "richtigen" Wohnfläche, beispielsweise 60 qm und der von dir als ""richtig" angesehenen Mietpreis pro qm ermittelst du den Wert

    und nur diesen Wert würde ich dem Sozialamt mitteilen, unter dem Gesichtspunkt, "meine Berechnung ergibt xyz €"

    mein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise

  • auf der Basis der von dir angenommen "richtigen" Wohnfläche

    viele Sozialämter nehmen die tatsächliche Wohnfläche de Unterhaltspflichtigen

    dies ist jedoch falsch, daraus resultieren oftmals die zu hohen Wohnvorteile

  • Sorry erstmal für die späte Rückmeldung und danke für eure Hinweise und Ansichten. Es ist ein „geringerer“ Betrag, unter 40 Euro, der gefordert wird. Deutlich mindernd ist sicher die doppelte Haushaltsführung. Meine Tilgungsleistungen für das Haus sind jedoch seltsamerweise nicht berücksichtigt, aber meinen Zinsaufwand für eben die Tilgung solle ich bitte noch nachreichen, dann entfällt voraussichtlich der EU. Das muss mal einer verstehen. Mein befreundeter Anwalt meinte das läge sicher an der doppelten Haushaltsführung. Für mich alles nicht ganz schlüssig.

  • @ Nani,

    Es ist ein „geringerer“ Betrag, unter 40 Euro, der gefordert wird.

    Bist du denn bereit, diesen Betrag zu akzeptieren?

    Ich hatte ja an Hand der vorliegenden Zahlen mindestens 100 EUR voraus gesagt, Unikat sogar 300 EUR.


    Gruß

    awi

  • 140 Euro wäre der richtige Betrag gewesen. Da ich aber die beiden Haustiere meiner Mutter übernommen habe, weil sie durch ihre Alkoholsucht nicht mehr in der Lage war sich zu kümmern, hat man mir diesen Aufwand für die Tiere auch tatsächlich als Unterhaltsleistungen anerkannt. Hätte nicht damit gerechnet. Ging aber auch nur, weil ich nachweisen konnte (Heimtierpass), dass es ihre Tiere sind und ich sie auf ihren Wunsch genommen habe und mithin ja bereits Unterhalt zahle...

    Dauerauftrag zur Zahlung des EU ist eingerichtet, werde zahlen und freue mich auf erneute Prüfung kurzfristig ;)

  • hat man mir diesen Aufwand für die Tiere auch tatsächlich als Unterhaltsleistungen anerkannt.

    Ich bin echt von den Socken, sowas habe ich noch nie gehört, wirklich kein Witz?


    Du zahlst, obwohl nach deiner Meinung die Berechnung faul ist?


    Schönes WE wünscht frase