Hallo,
der Vater meiner Frau ist leider ins Pflegeheim gekommen und seitens der Eltern ist kein Geld vorhanden um die anfallenden Kosten zu begleichen. Wir werden also zeitnah Post vom SA bekommen. Eingelesen haben wir uns in das Thema bereits. Ich stelle mir nun die Frage in wie weit ich als Schwiegersohn verpflichtet bin Auskunft über mein Vermögen zu geben.
Angabe des Gehalts muss nach meiner Recherche geleistet werden.
Wie schaut es aber mit meinem Kontostand aus, bzw. mit meinen Transaktionen auf meinen Konten? Muss ich als Ehepartner des UP Kontoauszüge offen legen?
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.
Grüße
Nico