Ich habe gerade in dem Buch von Hr. Hauß gelesen, dass kein schlüssiges Auskunftsersuchen vorliegt, solange der SHT in seiner RWA keine Angaben zu Grund und Ausmaß des Pflegebedarfs macht und dies zur Folge habe, dass ein uhp Kind keine Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen braucht.
In unserem Fall erhält die RWA nur den Hinweis, dass Hilfe zur Pflege gewährt wird und der unterhaltsrechtliche Bedarf XXX € beträgt.
Es wird jedoch nicht erläutert, ob die UHB z.B. in einem Pflegeheim untergebracht ist, ob sie in eine Pflegestufe eingruppiert wurde, etc.
Bedeutet dies dann, dass ich dem SHT vorerst überhaupt keine Auskunft über meine Einkünfte und mein Vermögen erteilen muss und das Schreiben ignorieren kann?