Das Finanzamt dürfte hier Mist gebaut haben, weil Amtshilfe im Bereich Hilfe zur Pflege/Elternunterhalt den Einkommensteuerbescheid eigentlich nicht einschließt...
Die SHT sehen es vermutlich andres
ZitatZehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
§ 21 Beweismittel
...
(4) Die Finanzbehörden haben, soweit es im Verfahren nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist, Auskunft über die ihnen bekannten Einkommens- oder Vermögensverhältnisse des Antragstellers, Leistungsempfängers, Erstattungspflichtigen, Unterhaltsverpflichteten, Unterhaltsberechtigten oder der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder zu erteilen.