Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung + Berechnung und diverse Fragen

  • Die Rechtswahrungsanzeige liegt seit 1.4.2019 vor. Im Text steht " Die Prüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt." Formulare sind noch nicht eingetrudelt, da noch die Pflegegradeinstufung fehlt.

    dieses Schreiben ist aus meiner Sicht noch keine Rechtswahrungsanzeige, sondern rechtlich nur ein Informationsschreiben,

    eine vorsorgliche Rechtswahrungsanzeige ist rechtlich ohne Relevanz


    eine Rechtswahrungsanzeige kann nur dann eine rechtliche Wirkung entfalten, wenn bereits Sozialhilfe geleistet wird


    zusammenfassend


    wurde zum Zeitpunkt des Schreibens noch keine Sozialhilfe geleistet, dann muss das Sozialamt eine rechtlich korrekte Rechtswahrungsanzeige an den Unterhaltspflichtigen richten, erst ab neuer Rechtswahrungsanzeige kann ein eventuell ein Unterhaltsanspruch entstehen


    siehe dazu § 94 SGB XII

    (4) Für die Vergangenheit kann der Träger der Sozialhilfe den übergegangenen Unterhalt außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an fordern, zu welcher er dem Unterhaltspflichtigen die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt hat. Wenn die Leistung voraussichtlich auf längere Zeit erbracht werden muss, kann der Träger der Sozialhilfe bis zur Höhe der bisherigen monatlichen Aufwendungen auch auf künftige Leistungen klagen.


    das entscheidende Wort ist "Erbringung der Leistung"


  • vieles ist ja im 1. Schritt davon abhängig, wie wird der Sachbearbeiter reagieren, wenn Auskunft erteilt wurde

    was wird er anerkennen oder nicht, auf dieser persönlichen Einschätzung wird ein Schreiben kommen, wie hoch seiner Meinung eine eventuelle Leistungsfähigkeit ist


    deswegen meine Empfehlung, Auskunft erteilen und auf das Antwortschreiben des Sozialamts warten, dann sieht man weiter

  • Hallo eef,


    da ist ja viel zu lesen. Nicht wundern, wenn Antworten aus bleiben oder nur spärlich kommen.


    Meine Mutter hat ihr ganzes Leben das Geld nur so rausgeschmissen.

    Es gibt leider keine Pflicht zur Sparsamkeit. Da könnten sich mitlesende Politiker - falls es welche geben sollten - mal Gedanken machen, warum Beiträge zur Pflegeversicherung nur auf Einkommen und nicht auf Vermögen erhoben wird.


    bin zu ihm gezogen und hatte dann von mir aus ca. 10 Jahre gar keinen Kontakt zu ihr.

    Auch bei Kontaktlosigkeit wird man keinen Wegfall der Unterhaltspflicht nach § 1611 BGB erreichen können.


    Sie war zu der Zeit 50 Jahre alt

    Wie alt ist sie heute?


    Auch hat sie, laut den Aussagen von meinem Vater, von Ihrem Unterhalt nie Unterhalt an mich bezahlt.

    Hat der Vater jemals versucht Unterhalt für dich einzufordern oder einzuklagen?



    Gruß

    awi

  • wurde zum Zeitpunkt des Schreibens noch keine Sozialhilfe geleistet, dann muss das Sozialamt eine rechtlich korrekte Rechtswahrungsanzeige an den Unterhaltspflichtigen richten, erst ab neuer Rechtswahrungsanzeige kann ein eventuell ein Unterhaltsanspruch entstehen

    @ unikat,


    bist du sicher, dass das so eng zu sehen ist?

    Es klingt logisch, wenn man den Gesetzestext sehr eng sieht.

    Warum hat das die Rechtsanwältin nicht gesehen?

    Hast Du ein Urteil zu einem vergleichbaren Fall?

    Für mich ist nachvollziehbar, dass das SA erst leistet, wenn es geprüft hat, ob die Voraussetzungen für eine Leistung gegeben sind.

  • Oder muss man am Besten gleich alles belegen?

    Ich würde die entsprechenden Belege in Kopie gleich mitschicken. Das spart zumindest eine Menge Schreiberei und Portokosten.


    Und wie ist das nun mit
    Kontoauszügen

    Kontoauszüge sind m.E. keine Belege.

  • Wie sieht es mit Privatdarlehen aus? Werden die überhaupt anerkannt?

    Ein Privatdarlehen ist m.E. genau so anzuerkennen wie ein Bankdarlehen. Da besteht rechtlich gesehen kein Unterschied. Es bedarf auch keiner Schriftform. Auch mündliche Verträge sind wirksam.


    Das glaubt
    einem doch niemand, oder?

    Wenn du es schon selbst nicht glaubst, dann darfst du dich nicht wundern, wenn es auch kein anderer glaubt.


    Die denken doch gleich, dass man mauscheln will für
    den Elternunterhalt.

    Denken ist eine Sache. Beweisen ist eine andere. Dein Darlehensgeben kann doch bezeugen, dass er dir ein Darlehen gegeben hat. Aber wie schon oben geschrieben, wenn du es so zögerlich und voller Zweifel rüber bringst. dann wird es wirklich nichts.


    Braucht es für solche Darlehen überhaupt einen
    Verwendungszweck?

    Danach wird man fragen. Um welchen Betrag geht es denn?


    Dann denke ich mir, wenn die da komisch drüber denken, dann
    schauen sie sich alles andere doppelt gut an und sind evtl. nicht so kulant wie
    sie vielleicht sonst wären. Was meint ihr dazu?

    Wenn du glaubst dass ein SB kulant sein könnte, dann bist du auf dem Holzweg.

  • Was soll ich also jetzt am Besten tun?

    Entfernung zum Arbeitsplatz angeben und dass du mit dem Pkw fährst.

    Sonst erst mal nichts machen.

    Wenn du Glück hast rechnen sie mit der Pauschale, falls nicht dann mit den 7 km.

    Den Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel bräuchtest du nicht zu akzeptieren. Du musst deinen Lebensstandard nicht zu Gunsten deiner Mutter einschränken.

  • Erkennen die mir überhaupt irgend etwas an, wenn die sehen, dass ich nur 7 km
    einfache Strecke habe?

    Komm ja nicht auf den Gedanken beim SHT anzurufen oder dort vorzusprechen. Die zerpflücken dich in der Luft. Deine Auskunft und alle Schreiben müssen vor Selbstsicherheit nur so strotzen.

  • Ich habe mehrfach gelesen, wenn man Fahrtkosten oder auch die Pauschale angibt,

    Wo hast du das gelesen?

    Du gibst weder Fahrtkosten noch eine Pauschale an.

    Du gibst einfach die Entfernung zum Arbeitsplatz an und dass du mit dem Pkw zur Arbeit fährst.

    Du gibst an, dass du regelmäßig Rücklagen bildest um dein altes Auto ersetzen zu können.

    Dann ist doch der Rat der Anwältin falsch, dass ich noch
    zusätzlich Rücklagen für ein Auto bilden darf, gerade auch noch nach der RWA.

    Nein, der Rat ist nicht falsch. Wenn du keine Rücklagen bilden würdest, dann müsstest du bei Neuanschaffung einen Kredit aufnehmen. Ansparen ist jedoch wirtschaftlicher.

    Mein Auto ist 7 Jahre alt und fährt – Notsituation?

    Notsituation trifft es vielleicht jetzt noch nicht, könnte aber jederzeit eintreten.


    Wenn mir die Rücklage für PKW sicher anerkannt werden würde, dann könnte ich ja
    evtl. eine Rate von 200 Euro machen

    Sicher ist gar nichts. Es kommt sehr auf den SB an und die internen Richtlinien des zuständigen Bezirks.

    Um vieles wird man streiten müssen. Wenn du dir das nicht zutraust, dann übergib die Sache lieber der Rechtsanwältin.

  • Was mache ich sinnvollerweise wirklich mit dem Tagesgeldkonto, bei dem ich Ober-Depp
    im Mai den Verwendungszweck (weil mich die Anwältin so nervös gemacht … „am
    Besten, Sie machen das sofort …“) „Altersvorsorge/Rücklage PKW“ angegeben UND
    noch zusätzlich von 150 auf 200 Euro erhöht habe.

    Was willst du denn machen.

    Du hast ein Tagesgeldkonto, auf das du seit langem regelmäßig 150 EUR eingezahlt hast als Rücklage für ein neues Auto und für sonstigen auftretenden Bedarf, z.B. Ausgleich des Dispo usw.


    Ein solches Ansparen ist vernünftig und wirtschaftlich.

    Mach das weiter so und gib es so an.

  • Könnte ich die Fahrten zu meinem Vater angeben? Muss man das dann auch
    nachweisen? Ich meine, ich weiß doch jetzt noch nicht, wie oft ich zu meinem Vater
    fahren werden je Jahr … Und diese Fahrtkosten stünden ja dann auch wieder gegen
    die „Rücklagen für neuen PKW“

    Gib an wie oft du den Vater im letzten Jahr besucht hast.

    Gib das Alter und den Gesundheitszustand des Vaters an und dass du regelmäßig nach ihm siehst.

    Wenn die Besuchskosten zur Mutter im Pflegeheim anerkannt werden müssen, obwohl sie im Pflegeheim wahrscheinlich besser versorgt wird als der alleine lebende Vater, dann sollten auch die Fahrtkosten zum Vater anerkannt werden.

    Warum sollte das gegen Rücklagen für den Pkw sprechen.

    Im Gegenteil, du brauchst das Auto ja nicht nur, um zur Arbeit zu fahren, sondern auch um dich um deinen Vater kümmern zu können.

  • GuMo eef,


    das ist ja wirklich viel zu lesen. Du hast aber mit awi und unikat die richtigen Berater für dein Problem.

    Ich komme mal auf deinen ertsten Beitrag zurück und hab da eine Frage.

    Mein langjähriger Freund ist seit ca. 13 Jahren schwer herzkrank. Er hat nur eine kleine Frührente. Er ist allerdings nicht bei mir gemeldet und die Wohnung läuft auch nur auf mich. Ich zahle auch alles.

    Wie darf man das verstehen? Wohnt dein Freund (Lebensgefährt?) bei dir und ist aber nicht angemeldet?


    LG frase

  • Im Beitrag #8 habe ich ein Bild von dem Brief hochgeladen und im Text die Überschrift geschrieben, weil die, glaube ich, im Bild abgeschnitten ist. Mir ist nun immer noch nicht klar, ob nun dieses Schreiben eine Rechtswahrungsanzeige war oder nicht …

  • awi

    Zitat

    Wie alt ist sie heute?

    Meine Mutter ist jetzt 77 Jahre alt.


    Zitat

    Hat der Vater jemals versucht Unterhalt für dich einzufordern oder einzuklagen?

    Nein, soweit ich weiß nicht.

  • Zitat

    Hallo eef,


    da ist ja viel zu lesen. Nicht wundern, wenn Antworten aus bleiben oder nur spärlich kommen.

    Oh Mist … jetzt habe ich es doch falsch gemacht … ich bin einfach kein Forums-Mensch. Ich dachte, es wäre durch die unterschiedlichen Häppchen übersichtlich genug … ich hoffe, dass sich evtl. dann doch noch ein paar Leute äußern. Danke auf jeden Fall.

  • Zitat

    Zitat von eef Braucht es für solche Darlehen überhaupt einen
    Verwendungszweck?

    Danach wird man fragen. Um welchen Betrag geht es denn?

    Es waren 2.000 Euro. Das heißt, ich kann nicht angeben, wie es auch war, dass es für diverse Anschaffungen war – unterschiedlichster Art? Ich habe auch keine Rechnungen mehr von all dem. Die könnten doch auch gefordert werden, oder? Was wären denn Verwendungszwecke, die anerkennungswürdig wären? Oder geht vor der RWA eigentlich jeder Verwendungszweck? Auch mehrere?

  • Zitat

    Entfernung zum Arbeitsplatz angeben und dass du mit dem Pkw fährst.

    Sonst erst mal nichts machen.

    Wenn du Glück hast rechnen sie mit der Pauschale, falls nicht dann mit den 7 km.

    Den Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel bräuchtest du nicht zu akzeptieren. Du musst deinen Lebensstandard nicht zu Gunsten deiner Mutter einschränken.

    Könnte ich noch zusätzlich angeben, dass ich z.B. Fachzeitschriften, Fachbücher und div. Dinge zur Weiterbildung in meinem Beruf gekauft habe? Allerdings fehlen mit auch hier die Rechnungen. Dann werden sie es nicht anerkennen, oder?

  • Zitat

    Zitat von eef Ich habe mehrfach gelesen, wenn man Fahrtkosten oder auch die Pauschale angibt,

    Zitat

    Wo hast du das gelesen?

    Du gibst weder Fahrtkosten noch eine Pauschale an.

    Du gibst einfach die Entfernung zum Arbeitsplatz an und dass du mit dem Pkw zur Arbeit fährst.

    Du gibst an, dass du regelmäßig Rücklagen bildest um dein altes Auto ersetzen zu können.

    https://www.haufe.de/recht/deu…k_PI17574_HI10995254.html

    Und im Buch von der Verbraucherzentrale "Elternunterhalt"

  • Ja, das ist schon richtig, dass ich dieses Tagegeldkonto schon lange habe und es war eben immer dafür da, wenn mir mein monatl. Geld mal nicht ausgereicht hat usw. Natürlich auch, wenn möglich, zum Ansparen.


    Wenn ich nun aber dieses Tagesgeldkonto fix als Rücklage für "Ersatz von PKW" angebe, damit ich eine konkrete Rücklage bilde, dann darf ich ja hiervon nichts mehr abheben. Ich benötige dieses Konto mit dem angesparten Geld allerdings weiterhin als quasi Notgroschen. Ich habe halt sonst keinen Puffer. Dann müsste ich Schulden machen und das will ich nicht.


    Könnte ich das Tagesgeldkonto in der Aufstellung nicht einfach angeben als "Notgroschen"?


    Und dann mache ich ganz neu ein neues Konto konkret mit "Rücklage für Ersatz PKW"? Und mache einen Dauerauftrag. Hebe dann davon nix mehr ab usw.

    Das wäre dann aber nach der RWA. Und da habe ich dann wieder Bedenken, dass es mir dann überhaupt noch anerkannt wird und das dann auch noch bei einem "nur" 7 Jahre alten Auto. Ich bräuchte aber unbedingt noch eine weitere erwerbsmindernde Position. Und 150 Euro im Monat wäre ja nicht übertrieben. Wenn man z.B. davon ausgeht, dass mein jetziges Auto evtl. noch weitere 7 Jahre hält. Dann wären das 7 x 12 x 150 Euro = 12.600 Euro.


    Könnte Eurer Meinung nach jetzt noch so ein konkrete Rücklage anerkannt werden als erwerbsmindernde Position?


    Im Infoheftchen des Bezirks habe ich heute zufällig gelesen
    … "daneben können Kosten für einen weiteren konkreten Bedarf (z.B. eine Ersatzbeschaffung KFZ) gesondert anerkannt werden."


    Es steht allerdings nichts von einer RWA da und das Wörtchen "könnte" … hm …


    Weiter steht dort "Als sogenannter Notgroschen wird ein Sparguthaben in Höhe des dreifachen …"

  • Zitat

    Zitat von eef Mein langjähriger Freund ist seit ca. 13 Jahren schwer herzkrank. Er hat nur eine kleine Frührente. Er ist allerdings nicht bei mir gemeldet und die Wohnung läuft auch nur auf mich. Ich zahle auch alles.

    Wie darf man das verstehen? Wohnt dein Freund (Lebensgefährt?) bei dir und ist aber nicht angemeldet?


    LG frase

    Ich habe eine Wohnung. Im Mietvertrag stehe nur ich. Und alles sonstige läuft auch auf mich. Mein Freund (Lebensgefährte seit 17 Jahren) ist immer abends bei mir und am Wochenende. Tagsüber oder wenn ich mal komplett nicht da bin ist er bei sich, bzw. im Haus seiner Mutter, weil er aufgrund seiner Erkrankung sehr ungerne alleine ist. Er ist auch dort gemeldet. Beantwortet das Deine Frage?