Verstanden
Der Heimvertrag wurde dem Sozialamt vorgelegt und das hat nun auf Grundlage der Kostenkonstellation dieses Vertrages und der Rente meiner Mutter sowie des Grundsicherungsanteils die Sozialhilfe (hier Hilfe zur Pflege) berechnet (Einzelzimmer berücksichtigt). Das meine Mutter in einem Einzelzimmer wohnt, liegt daran, das gar kein anderer Platz frei war.
Da es bisher keine Einigung über den EU-gab, habe ich auch nicht gezahlt, befinde mich also im Verzug, wie du es bezeichnest.
Ich würde es auch auf eine Klage ankommen lassen, wenn das Amt mir nicht entgegenkommt und meine Argumente völlig ignoriert.
Wenn dann noch Investitionskosten und Ausbildungskosten zur Diskussion stehen, bin ich mal gespannt wie das Amt reagiert.
Jetzt nochmal zu Überschrift zurück.
Ich versuche ja auch gleichzeitig die die richtigen Sozialhilfetöpfe (hier GS) mehr auszuschöpfen.
Daher auch die Beantragung der Schwerbehinderung. Damit steigt der GS-Anteil, wegen Mehrbedars bei Buchstabe G.
Es ist mir auch gelungen einen höheren Pflegerad zu bekommen, von 3 auf 4.
Leider bringt das aber vermutlich nichts, denn duch EEE wird hier einfach ein höherer Pflegebedarf in höhere Heimkosten umgewandelt.
Der Eigenanteil bleibt dabei unverändert.
LG frase