Hallo zusammen,
zunächst einmal vielen Dank an die Organisatoren dieses Forums und an diejenigen, die hier (ehrenamtlich) mit Rat zur Seite stehen!
Zunächst kurz zu meinem / unseren (mein Bruder ist auch betroffen) Sachverhalt:
- vergangene Woche haben mein Bruder und ich Post vom Sozialamt bekommen, in der steht, dass für unsere Mutter lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen nach § 27b SGB XII und Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff SGB XII geleistet wird. Darüber hinaus war eine Auskunftsverpflichtung beigefügt.
- unsere Mutter ist seit drei Wochen in einer vollstationären Einrichtung für psychisch Kranke mit Suchtmittelabhängigkeit.
- Alkoholkrank ist unsere Mutter seit 25-30 Jahren. Aufgewachsen sind mein Bruder und ich bei unseren Großeltern (Eltern unseres verstorbenen Vaters), wobei unsere Mutter dort eigentlich auch immer integriert war, für uns aber mehr, wie eine Art große Schwester
- nach dem Tod ihres Lebensgefährten Ende 2014, wurde unsere Mutter im darauffolgenden Mai in einer dezentralen Wohngruppe für Frauen untergebracht; eine Zuzahlung hierfür war von uns da nicht notwendig. Nachdem sich der Zustand weiter verschlechterte, hat die betreuende Sozialarbeiterin eine Verlegung in o.g. Einrichtung veranlasst. Um die Kosten hierüber wurden mein Bruder und ich nicht informiert.
Jetzt zu den finanziellen Eckpunkten:
- ich bin 33 Jahre alt, bin seit 5/2017 verheiratet, in 12/2017 ist unser kleiner Moritz geboren
- unsere Mutter ist Jahrgang 1959
- Einkommensverhältnisse v. meiner Frau und mir:
- mein durchschnittliches Nettogehalt hat die letzten 12 Monate rd. 5.000 Euro betragen
- meine Frau bekommt noch für circa ein halbes Jahr Elterngeld von 485 Euro
- zudem bekommen wir Kindergeld von 194 Euro
- weitere Einkünfte haben wir nicht
- Ausgaben von meiner Frau und mir:
- wir zahlen eine Rate für eine ETW von mtl. rd. 1.200 Euro
- zusätzlich eine Sondertilgung von in den letzten Jahren 11.000 Euro
- wir haben einen ETF Sparplan für uns über 200 Euro
- für unseren Moritz sparen wir monatlich 25 Euro
- alles andere Geld haben wir auf die Seite gepackt, um uns irgendwann vlt. doch den Traum von einem eigenen Haus ermöglichen zu können
- meine Vermögensverhätnisse:
- Girokonto (läuft auf meine Frau und mich): 4.850 Euro
- Girokonto (läuft nur auf mich): 38.900 Euro
- Girokonto (läuft nur auf mich): 11.500 Euro
- Aktiendepots (laufen auf mich): 9.000 Euro
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse unserer Mutter:
- meine Mutter bekommt: 710 Euro Witwenrente und 550 Euro Berufsunfähigkeitsrente, hat erspartes Vermögen von rd. 15.000 Euro
- die Unterbringung kostet im Monat zwischen 3.000 bis 3.400 Euro. Mein Bruder und ich waren gestern erstmalig dort und haben uns mit den Angestellten, die für unsere Mutter zuständig sind
Meine / unsere Fragen:
- kann jmd. anhand der o.g. Eckpunkte berechnen, was da in einem ersten Schritt vom Sozialamt festgesetzt werden kann? Mit diversen Unterhalts-Rechnern aus dem Netz, komme ich meist auf Beträge von 400-600 Euro / Monat
- ich habe mir ein Informationsheft vom Beck-Verlag gekauft und auch im Internet bereits recherchiert. Hier steht u.a. dass vorrangige Unterhaltsleistungen einkommensmindernd zu berücksichtigen sind. Hierunter fällt ein potenzieller Unterhalt für unseren Moritz unter Abzug des hälftigen Kindergelds = insgesamt ca. Euro 450. Darüber hinaus gibt es aber wohl auch das Thema Familienunterhalt. Hierunter verstehe ich momentan: Da sich meine Frau derzeit um unser Kind kümmert und selbst nicht arbeiten geht, hat sie mir gegenüber einen Ausgleichsanspruch. Dieser kann ebenfalls mit div. Rechnern im Internet ermittelt werden. Was mich aber irritiert, gezahlt wird dieser Unterhalt momentan nicht. Wird der dann berücksichtigt, weil meine Frau den Anspruch jederzeit geltend machen kann oder bringe ich komplett was durcheinander?!? Kennt sich damit jmd. aus? Ich komme zwar auch von der juristischen Seite, kenne mich aber eher mit Steuerrecht aus.
Was mir noch ganz wichtig ist
Es ist mehr absolut bewusst, dass mich eine mögliche Unterhaltsfestsetzung wirtschaftlich unter Umständen nicht so sehr trifft, wie Menschen mit deutlich geringeren Einkommensverhältnissen!!! Und es geht mir auch nicht rein um das finanzielle, ich bin auch durchaus sehr daran interessiert, unsere Mutter gut aufgehoben zu wissen.
Es geht mir mehr ums Prinzip. Mein Bruder und ich sind ohne Vater groß geworden, alles was aus uns geworden ist und was wir erreicht haben, haben wir unseren Großeltern zu verdanken. Sie haben für uns gesorgt, mit uns gelernt, für uns Nachhilfe gezahlt. Ohne unsere Großeltern wären mein Bruder uns ich sicher in einem Heim oder bei Pflegeeltern gelandet.
Zudem sind mein Bruder und ich beide von der Krankheit unserer Mutter geprägt. Wir trinken bspw. beide keinen Alkohol, das können sich nur wenige vorstellen, was das für die Teilnahme an der Gesellschaft bedeutet.
Unsere Mutter kann nichts für ihre Krankheit, mein Bruder und ich aber auch nicht. Wir sind beide Anfang dreißig und sind dabei uns unsere eigenen Existenzen aufzubauen.
In diesem Sinne, vorab vielen Dank, falls sich jmd. findet, der Antworten auf meine / unsere Fragen hat!!!
Viele Grüße
Sanne