Muss Elternunterhalt gezahlt werden, wenn sich die Forderung ausschließlich aus dem Einkommen der Ehefrau generiert?

  • Hallo, alle Zusammen!


    Ich habe einige Fragen zum Thema Elternunterhalt. Mein Schwiegervater lebt im Pflegeheim und mein Mann wurde nach 4 Jahren das 2. Mal aufgefordert, einen Unterhaltsfragebogen auszufüllen. Bei der letzten Prüfung vor 2 Jahren musste er keinen Unterhalt zahlen, da er seiner früheren Ehefrau unterhaltspflichtig war. Nach der erneuten Prüfung (wir sind jetzt seit 1,5 Jahren verheiratet) wurde ich in die Prüfung einbezogen. Nun sollen wir zahlen und es ist sehr eindeutig, dass sich sich die Forderung ausschließlich auf mein Einkommen als Ehefrau gründet. Mein Mann liegt mit Rente und kleinem Nebenverdient sehr deutlich (mehrere hundert Euro) unter der zulässigen Einkommensgrenze.



    Ich möchte gern wissen:


    1. Ist es korrekt meine Kredite (Möbel und Multimedia) nicht anzuerkennen mit Verweis auf "ohne Berücksichtigung, da Verbraucherkredite"?

    2. Können Nachforderungen zum Elternunterhalt rückwirkend bis zu unserer Hochzeit geltend gemacht werden, wenn wir uns wehren?

    3. Können wir verlangen, dass monatlich eine neue Berechnung erfolgt, da mindestens mein Einkommen und auch die Nebentätigkeiten meines Mannes monatlich variieren?

    4. Ist es richtig, dass die Steuerrückzahlung von vor 2 Jahren komplett angerechnet wird, obwohl die Ehe erst zum Jahresende geschlossen wurde?


    Ich danke schon mal sehr herzlich für Eure Antworten!!!!


    VG

  • 1. Ist es korrekt meine Kredite (Möbel und Multimedia) nicht anzuerkennen mit Verweis auf "ohne Berücksichtigung, da Verbraucherkredite"?

    im Unterhaltsrecht gibt es kein korrekt, es gibt auch kein richtig oder falsch


    wenn ein Sachbearbeiter dies so sieht, sein gutes Recht

    der Unterhaltspflichtige kann sich diese Auffassung wehren, in dem er entsprechende Gegenargumente vorbringt, ob ein Sachbearbeiter dies akzeptiert ..... ?


    meine Meinung:


    Kredite können akzeptiert werden, sofern ein Notbedarf vorliegt, denn es kam ja bereits eine Rechtswahrungsanzeige vor einigen Jahren

  • 2. Können Nachforderungen zum Elternunterhalt rückwirkend bis zu unserer Hochzeit geltend gemacht werden, wenn wir uns wehren?

    Grundsätzlich ja, wenn ich grundsätzlich schreibe, dann bedeutet dies, es kann durchaus Ausnahmen geben, hängt wie immer vom Einzelfall ab

  • Danke für die schnelle Antwort! Hab ich mir schon gedacht. Davon hängt unsere Reaktion ab. Wenn ich die Berechnung in Frage stelle, habe ich Sorge, "schlafende Hunde" zu wecken. Aber es ärgert mich schon......

  • 3. Können wir verlangen, dass monatlich eine neue Berechnung erfolgt, da mindestens mein Einkommen und auch die Nebentätigkeiten meines Mannes monatlich variieren?

    verlangen schon, wird aber aus meiner Sicht kein Sozialamt mitmachen, bedeutet nur unnötige Arbeit


    zukünftiger Unterhalt ist eine Prognose auf den Daten der Vergangenheit


    ein Gericht wird auch nicht ständig rechnen, sondern geht von Durchschnittswerten aus, und so rechnen in der Regel auch Sozialämter

  • 4. Ist es richtig, dass die Steuerrückzahlung von vor 2 Jahren komplett angerechnet wird, obwohl die Ehe erst zum Jahresende geschlossen wurde?

    zum Zeitpunkt der Steuerrückzahlung befand sich der Unterhaltspflichtige in Verzug, das bedeutet, dieses Einkommen wird angerechnet, hat mit der Ehe nichts zu tun

  • Bedeutet das, wenn mein Mann als Altersrente seine Nebentätigkeiten aufgibt, würde auch keine Neuberechnung erfolgen? Es wäre ja für ihn/uns kontroproduktiv, wenn er arbeitet und das Geld postwendend an den SHT weiterreichen muss.

  • Die Forderung ergeht aber erst seit der erneuten Überprüfung....Die Steuerrückzahlung basiert auf über 90 % des Einkommens der Ehefrau, die Ehe wurde erst zum Jahesende geschlossen.....als Lebensgefährtin hatte ich ja gar nicht zum Familieneinkommen beizutragen.....

  • Bedeutet das, wenn mein Mann als Altersrente seine Nebentätigkeiten aufgibt, würde auch keine Neuberechnung erfolgen? Es wäre ja für ihn/uns kontroproduktiv, wenn er arbeitet und das Geld postwendend an den SHT weiterreichen muss.

    normalerweise wird jedes Einkommen angerechnet, aber jede Regel hat auch seine Ausnahmen


    der Ehemann ist kein Unterhaltspflichtiger, er kann somit jederzeit seinen Nebenjob aufgeben, es kann somit auch kein fiktives Einkommen angerechnet werden


    im übrigen ist bei einem Rentner ein Nebenjob in der Regel überobligatorisch, hat die gleiche Bedeutung wie beim oben gesagte

  • Die Steuerrückzahlung basiert auf über 90 % des Einkommens der Ehefrau, die Ehe wurde erst zum Jahesende geschlossen....

    über diesen Aspekt muss ich nachdenken, da kann ich auf Anhieb vorerst nichts sagen

  • 1. Ist es korrekt meine Kredite (Möbel und Multimedia) nicht anzuerkennen mit Verweis auf "ohne Berücksichtigung, da Verbraucherkredite"?

    Deine Kredite?

    Wann hast du sie aufgenommen?


    2. Können Nachforderungen zum Elternunterhalt rückwirkend bis zu unserer Hochzeit geltend gemacht werden, wenn wir uns wehren?

    Auch hier kommt es darauf an.

    Wann wurde zuletzt Auskunft gefordert?

    Warum erfolgen die Nachforderungen?


    3. Können wir verlangen, dass monatlich eine neue Berechnung erfolgt, da mindestens mein Einkommen und auch die Nebentätigkeiten meines Mannes monatlich variieren?

    Grundsätzlich ja.

    Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit müssen zeitgleich vor liegen.

    Für die Zukunft geht zunächst man vom Durchschnitt der Vergangenheit aus.

    Für die Vergangenheit liegen die genauen Werte vor.


    4. Ist es richtig, dass die Steuerrückzahlung von vor 2 Jahren komplett angerechnet wird, obwohl die Ehe erst zum Jahresende geschlossen wurde?

    Die Steuerrückzahlung muss in dem Jahr angerechnet werden, in dem das Geld auf dem Konto ein geht.

    Wenn das in dem Zeitraum war, in dem die Ehe bestand, dann ist das richtig.

  • Ich habe mich vielleicht ungeschickt ausgedrückt. Mein Mann ist der Unterhaltspflichtige und hat eine sehr geringe Rente sowie zwei kleine Nebenverdienste. Letztere würde er aufgeben, wenn wir Unterhalt zahlen müssen (was ja verlangt wird). Er kann ja sehr wahrscheinlich nicht verpflichtet werden, als Alterrentner einer Nebentätigkeit nachzugehen. Unserer Familieneinkommen wäre dann natürlich geringer.......

  • Danke für die schnelle Antwort! Hab ich mir schon gedacht. Davon hängt unsere Reaktion ab. Wenn ich die Berechnung in Frage stelle, habe ich Sorge, "schlafende Hunde" zu wecken. Aber es ärgert mich schon......

    es ist nunmal Richterrecht


    sich mit einem Sozialamt anzulegen bedeutet Ärger, ja

    wer es nicht macht, kann viel Geld verlieren

    über die Jahre gerechnet ....

  • Die Forderung ergeht aber erst seit der erneuten Überprüfung....Die Steuerrückzahlung basiert auf über 90 % des Einkommens der Ehefrau, die Ehe wurde erst zum Jahesende geschlossen.....als Lebensgefährtin hatte ich ja gar nicht zum Familieneinkommen beizutragen.....

    Um dazu etwa sagen zu können müsste man wissen:

    Wann wurde die Ehe geschlossen?

    Wann erfolge die Gutschrift vom Finanzamt?

  • Stimmt! Um diese Abwägung geht es mir auch. Ich finde es im Grunde angemessen, mich zu wehren, da es mein Einkommen ist, um das es im Kern geht. Zudem ich mich um meinen Schwiegervater in allen Belangen als Vorsorgebevollmächtigte kümmere, das finde ich selbstverständlich. Ich habe aber Sorge, dass der SHT nicht nur ein paar Monate zurückfordert, sondern Jahre......So kann man auch zukünftige Armutsrentner/innen produzieren. Übrigenes weiss kaum jemand, dass Schwiegerkinder komplett" herangezogen werden, nicht mal "Leute vom Fach"..... nach meinen Recherchen......

  • Die Ehe wurde Ende 2017 geschlossen, die Steuerrückzahlung erfolgte in 2018. Aber: 10,5 Monate in 2017 waren wir nicht verheiratet....

    Die Kredite wurde erst in diesem Jahr geschlossen, kurz vor Erhalt der erneuten Forderung (längere Planung und Zufall)......

  • Die Ehe wurde Ende 2017 geschlossen, die Steuerrückzahlung erfolgte in 2018. Aber: 10,5 Monate in 2017 waren wir nicht verheiratet....

    Die Kredite wurde erst in diesem Jahr geschlossen, kurz vor Erhalt der erneuten Forderung

    Dann dürfte der SHT Recht haben.

    Dir ist Einkommen zugeflossen.

    Dieses Einkommen muss für den Familienunterhalt eingesetzt werden.

    Wie wurde denn die Rückerstattung auf beide aufgeteilt?

    Je zur Hälfte?

    Dann könnte man das vielleicht angreifen.

    Ob es sich lohnt????

    Kommt darauf an wie viel es ist.


    Das Gleiche gilt für die Kredite.