Ich habe aber Sorge, dass der SHT nicht nur ein paar Monate zurückfordert, sondern Jahre.....
selbstverständlich kann ein Sozialamt das machen, entscheidend ist, entspricht es Recht und Gesetz, das ist eine ganz andere Frage
der " Rentner" ist ja der Unterhaltspflichtige, ein völlig neuer Aspekt, deswegen haben meine bisherigen Aussagen keinen Wert
ich werd mal morgen darüber nachdenken