Muss Elternunterhalt gezahlt werden, wenn sich die Forderung ausschließlich aus dem Einkommen der Ehefrau generiert?

  • Ich habe aber Sorge, dass der SHT nicht nur ein paar Monate zurückfordert, sondern Jahre.....

    selbstverständlich kann ein Sozialamt das machen, entscheidend ist, entspricht es Recht und Gesetz, das ist eine ganz andere Frage


    der " Rentner" ist ja der Unterhaltspflichtige, ein völlig neuer Aspekt, deswegen haben meine bisherigen Aussagen keinen Wert


    ich werd mal morgen darüber nachdenken

  • 1. Ist es korrekt meine Kredite (Möbel und Multimedia) nicht anzuerkennen mit Verweis auf "ohne Berücksichtigung, da Verbraucherkredite"?

    das Schwiegerkind ist gegenüber den Schwiegereltern nicht unterhaltspflichtig, kann somit über sein Einkommen frei verfügen

    wenn die Kredite sich in einem vernünftigen Rahmen bewegen, dann sind sie zu berücksichtigen


    der BGH dazu



    "Die in diesem Unterhaltsrechtsverhältnis maßgebenden ehelichen Lebensverhältnisse richten sich nach den für die allgemeine Lebensführung verfügbaren Einkünften der Ehegatten.

    Entscheidend ist derjenige Lebensstandard, der nach dem vorhandenen Einkommen vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus angemessen erscheint."



  • 2. Können Nachforderungen zum Elternunterhalt rückwirkend bis zu unserer Hochzeit geltend gemacht werden, wenn wir uns wehren?

    durch die Rechtswahrungsanzeige befindet sich der Unterhaltspflichtige in Verzug, das bedeutet, ab diesem Zeitpunkt kann ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden und somit auch Nachforderungen


    ob eventuelle Nachforderungen Recht und Gesetz entsprechen, hängt vom Einzelfall ab

    durch die Hochzeit greift die sog. Schwiegerkindhaftung, das bedeutet, auch das Einkommen des Schwiegerkind wird für für die Berechnung herangezogen

  • 3. Können wir verlangen, dass monatlich eine neue Berechnung erfolgt, da mindestens mein Einkommen und auch die Nebentätigkeiten meines Mannes monatlich variieren?

    verlangen schon, wird aber aus meiner Sicht kein Sozialamt mitmachen, bedeutet nur unnötige Arbeit


    zukünftiger Unterhalt ist eine Prognose auf den Daten der Vergangenheit


    ein Gericht wird auch nicht ständig rechnen, sondern geht von Durchschnittswerten aus, und so rechnen in der Regel auch Sozialämter

    4. Ist es richtig, dass die Steuerrückzahlung von vor 2 Jahren komplett angerechnet wird, obwohl die Ehe erst zum Jahresende geschlossen wurde?

    entscheidend ist der Zeitpunkt des Zuflusses der Steuerrückzahlung, in diesem Jahr ist es Einkommen

  • Bedeutet das, wenn mein Mann als Altersrente seine Nebentätigkeiten aufgibt, würde auch keine Neuberechnung erfolgen? Es wäre ja für ihn/uns kontroproduktiv, wenn er arbeitet und das Geld postwendend an den SHT weiterreichen muss.

    wenn der Unterhaltspflichtige bereits Altersrente bezieht, dann ist seine Tätigkeit und das daraus resultierende Einkommen überobligatorisch

    das bedeutet, er kann sie jederzeit aufgeben, weil es dazu keine "Verpflichtung" gibt

  • verlangen schon, wird aber aus meiner Sicht kein Sozialamt mitmachen, bedeutet nur unnötige Arbeit

    Wenn ein Sozialamt das nicht mit macht, dann muss man halt selbst rechnen oder rechnen lassen und den geforderten Betrag entsprechend kürzen. Dann muss das SA klagen. Ein Gericht wird monatsgenau rechnen. Das kann man aus vielen Urteilen ersehen, in denen monatsgenau gerechnet wurde.


    Das würde ich aber nur empfehlen, wenn der vom SA angesetzte Durchschnittswert in der Summe zu einem sehr viel höheren Unterhalt führen würde als die monatsgenaue Berechnung.


    zukünftiger Unterhalt ist eine Prognose auf den Daten der Vergangenheit

    Richtig. Dem liegt aber die Annahme zu Grunde, dass der Durchschnitt der Vergangenheit auch für die Zukunft gültig ist. Für die Vergangenheit muss man aber keine Prognose abgeben. Die tatsächlichen Werte sind beweisbar.

  • Dann dürfte der SHT Recht haben.

    Dir ist Einkommen zugeflossen.

    Dieses Einkommen muss für den Familienunterhalt eingesetzt werden.

    Wie wurde denn die Rückerstattung auf beide aufgeteilt?

    Diese Aussage ist nur bedingt richtig.

    Sollte die Rückerstattung auf Fakten beruhen, die keinen Einfluss auf das Nettoeinkommen hatten, ist dies auch kein Einkommen.

    Beispiel: Von dem Betrag, der Euch als Familienselbstbehalt zugestanden wurde, hast Du einen Gärtner bezahlt. Den Arbeitslohn kannst Du von der Steuer absetzen und erhälst davon 20% zurück.

    Arbeitslohn 1000 € ergibt 200 € Steuerrückerstattung. Dies ist kein Einkommen.

  • Beispiel: Von dem Betrag, der Euch als Familienselbstbehalt zugestanden wurde, hast Du einen Gärtner bezahlt. Den Arbeitslohn kannst Du von der Steuer absetzen und erhälst davon 20% zurück.

    Arbeitslohn 1000 € ergibt 200 € Steuerrückerstattung. Dies ist kein Einkommen.

    wie kommst du darauf?

  • aus unterhaltsrechtlicher Leitlinie


    Soweit Erstattungen auf Aufwendungen beruhen, die unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen sind, bleiben auch die Steuererstattungen außer Betracht.


    meinst du das ?

  • Habe ich ja unter Beitrag 30 nur mit anderen Worten so geschrieben.

    Zitat

    Sollte die Rückerstattung auf Fakten beruhen, die keinen Einfluss auf das Nettoeinkommen hatten, ist dies auch kein Einkommen.

  • Das eine Berechnung des SHT nachvollziehbar sein sollte, setze ich einmal als gegeben voraus (obwohl ich andere Erfahrungen habe).

    Aber dies reicht meiner Ansicht nach nicht.

    Ihr glaubt gar nicht, wie oft ich eine mathematisch nachvollziehbare Berechnung erhalten habe, in der Beträge einfach falsch übertragen wurden (ob vorsätzlich oder aus Dummheit lasse ich mal dahingestellt). Bei den Unterlagen, die von mir stammen, kann ich dies nachprüfen, aber nicht bei denen, die nicht von mir stammen, wie z.B. Einkommen des UHB, Kosten des Heims, etc. Hier wird vom SHT einfach ein Wert angegeben. Mussen zu einer nachvollziehbaren Berechnung nicht auch die betreffenden Bescheide mit vorgelegt werden?

  • Eigentlich müssen Belege mit vorgelegt werden, aber die SH T ziehen sich auf den Datenschutz zurück. Die Belege müssen spätestens dann vor gelegt werden, wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt.

  • Eigentlich müssen Belege mit vorgelegt werden, aber die SH T ziehen sich auf den Datenschutz zurück. Die Belege müssen spätestens dann vor gelegt werden, wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt.

    wenn ein Sozialamt die Auskunft verweigert, dann würde ich ich in einem Schriftsatz dem Sozialamt verdeutlichen, das ohne entsprechende Auskunft kein Unterhaltsanspruch entstanden ist, also keinerlei Zahlungspflicht

    ich würde mich dann verklagen lassen, der Anwalt hat dann die Möglichkeit gemäß § 243 FamFG eine entsprechende Kostenfestsetzung zu verlangen

  • Eigentlich müssen Belege mit vorgelegt werden, aber die SH T ziehen sich auf den Datenschutz zurück. Die Belege müssen spätestens dann vor gelegt werden, wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt.

    so sollte es sein, ist aber nicht immer der Fall, wie das Urteil des BGH vom 17.06.2015 - XII ZB 458/14 beweist:

    "Die Investitionskosten für 2010 in Höhe von 3.974,85 € seien beim Bedarf nicht zu berücksichtigen, weil der Antragsteller trotz Hinweises nicht dargetan habe, dass dieser Bedarf anzuerkennen sei."


    Chance für den Unterhaltspflichtigen, wenn Auskunft vom Sozialamt zu den Investitionskosten verlangt wird und keine Auskunft vorgerichtlich oder vor Gericht erteilt wird

    kostet dem Unterhaltspflichtigen keinen Cent mehr


  • so sollte es sein, ist aber nicht immer der Fall, wie das Urteil des BGH vom 17.06.2015 - XII ZB 458/14 beweist:

    "Die Investitionskosten für 2010 in Höhe von 3.974,85 € seien beim Bedarf nicht zu berücksichtigen, weil der Antragsteller trotz Hinweises nicht dargetan habe, dass dieser Bedarf anzuerkennen sei."


    Chance für den Unterhaltspflichtigen, wenn Auskunft vom Sozialamt zu den Investitionskosten verlangt wird und keine Auskunft vorgerichtlich oder vor Gericht erteilt wird

    kostet dem Unterhaltspflichtigen keinen Cent mehr

    das ist ein typischer Fall für einen Anwalt, der Experte in Sachen Elternunterhalt ist

  • Hat jemand Erfahrung, wie das Verfahren vor Gericht abläuft?

    Erhält der Anwalt die Unterlagen vorher zur Prüfung oder werden diese tatsächlich erst am Gerichtstermin vorgelegt?

    Wenn Letzteres zutrifft, wieviel Zeit hat man, um die Belege und Berechnungen auf Richtigkeit zu prüfen?