Elternunterhalt zahlen trotz Misshandlungen in der Kindheit?

  • dass es möglicherweise günstigere Heime gibt, sondern darum, ob die günstigeren Heime exakt diesen Menschen mit diesem Krankenbild und diesem Alter zu diesem Zeitpunkt aufgenommen hätten

    Vor Gericht würde es zunächst genügen, die Notwendigkeit des teuren Heims zu bestreiten und auf ein günstigeres Heim zu verweisen.

    Den Beweis, das der Vater nicht aufgenommen worden wäre, müsste das SA erbringen.

  • Noch in Ergänzung für meinen Vorschreiber: ein bissele Verwirkung gibt es genauso wenig wie ein bissele Schwangerschaft.

    § 1611Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung

    (1) 1Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht.


    2Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.

  • so dass sie an diesen Menschen verdienen, ehe sie arbeitsintensiver betreut werden müssen, dass sie deshalb an Pflegepersonal sparen können, und diese Erklärung erhielt ich ziemlich durchgängig. Andere günstige Heime erklärten mir, dass sie gar keine Pflegestation hätten u.s.w.

    Das man überhaupt mit Krankheit und Pflege Gewinne machen kann gehört m.E. abgeschafft.

  • awi, sie müssen so kalkulieren. Ein Heim ist zu unterhalten, es sind betriebswirtschaftlich Rückstellungen zu bilden, die Häuser müssen instand gehalten werden u.s.w. Viel Gewinn ist da nicht drinne, zumal der dickste Posten ja die Personalkosten sind. Jedes Heim ist also auf die Mischkalkulation angewiesen, es darf nur ein bestimmter Prozentsatz von Menschen mit Pflegrad dort leben. Deshalb eben häufig die Aufnahme im Nichtpflegebedürftigenzustand. Und wenn dann Pflegefälle aufgenommen werden, dann wird es eben richtig teuer. Fachpersonal kostet nun mal.


    Bei meiner Mutter haben wir es jetzt so gelöst, dass sie zu Hause bleibt, eine Ganztagskraft eingestellt wurde, zusätzlich eine Putzfrau 2 Stunden am Tag kommt, in der Früh zusätzlich ein externer Pflegedienst, Essen auf Rädern. An den Wochenenden teilen wir Kinder uns die Arbeit, nur externer Pflegedienst ist auch am Wochenende da. Ist insgesamt teurer als ein teures Heim, glaub es mir mal. Wobei wir Kids natürlich kein Geld nehmen. Ach ja, Friseur und Fußpflegerin kommen natürlich auch noch dazu und viele Kleinigkeiten. Die Waschmaschine läuft ständig, sie hat so ein Teil, dass sie wenn sie allein ist, im Notfall die Feuerwehr rufen kann, kostet auch. DAzu natürlich die Mietkosten, Strom, was weiß ich. Und meine Mutter hat nur Pflegegrad 3, Antrag auf Erhöhung läuft. Und sie ist geistig noch völlig klar.


    Rate mal, wer das alles bezuschusst? Fällt mir nicht ganz leicht, weil ich ja selbst inzwischen eine olle alte Rentnerin bin, meinen Geschwistern fällt es leichter, da Pensionäre. Trotzdem, wir stemmen es, und das ist auch gut so.


    Vergiß die Nachfrage bei der Polizei. Hatte ich doch schon geschrieben. Da ist nichts mehr da. Also nochmals, etwas ausführlicher: Notruf wird immer auf Band aufgenommen, war auch damals schon so. Band wird kurzfristig archiviert, dann überspielt. Einsatz kommt in ein Protokoll, auch die Protokolle werden kurzfristig vernichtet. Ich habe aus meinem Bundesland so eine Aufbewahrungsdauer von 3 Monaten in Erinnerung. Und in diesen "Protokollen" steht auch nichts aussagekräftiges, sondern nur: Einsatz familiärer Streit, wurde geschlichtet. Das wars. Wenn Verdacht auf verfolgungsfähige Straftat besteht, dann wird das Kommissariat benachrichtigt, dann werden von dort aus die ERmittlungen aufgenommen. Das war hier offensichtlich nicht der Fall, sonst wüsste der Fragesteller das. DAnn kommt es nämlich zu Zeugenvernehmungen. Aber selbst wenn ein förmliches Verfahren eingeleitet worden ist, es eingestellt wurde oder auch verurteilt wurde, die Akte wird nach fünf Jahren vernichtet. Es gibt also unter keinen denkbaren Voraussetzungen noch irgend was. Da sollte der Fragesteller nun wirklich nicht seine Energien verschwenden.


    Er sollte es mit Verwirkung versuchen, aber auf die Problematik hatte ich schon hingewiesen. Körperliche Züchtigung war erlaubt, also legal. Das ist das Problem. Aber darauf muss er ja nicht hinweisen.


    Herzlichst


    TK