Kindesunterhalt bei zweiter Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    da ich mir bis jetzt die Frage die ich seit langen im Kopf habe durch Inet und co. nicht zufriedenstellend selbst beantworten kann, versuch ich es hier einmal.

    Danke schon im vorraus für eure Antworten.


    Meine Tochter (17, wird Ende des Jahres 18),die bei Ihrer Mutter wohnt, beginnt im Spätsommer ihre 2. Ausbildung. Sie wird denk ich ihre jetzige Lehre (Krankenpflegehelfer) bei der sie Bafög erhalten hat (glaub um die 220 Euro) Erfolgreich abschließen und wie oben gesagt dann Ihre Lehre als Altenpfleger antreten. Da wird sie um die 650 Euro Lehrgeld bekommen. Da werden ja Bedarf 90 Euro abgezogen. Sind wir bei 560 Euro. Die Mutter Arbeitet glaube Teilzeit, weiß ich aber nicht genau. Was sie Verdient weiß ich auch nicht. Momentan zahle ich 283 Euro Unterhalt (das ist der Satz (Mindestsatz?) den mir das Jugendamt mitgeteilt hat bzw. sonst gezahlt hätte. Ich hab immer so gezahlt wie ich konnte bzw. wie es von mir Verlangt wurde(vom Jugendamt laut Berechnung).

    Meine Frage ist jetzt: Muss ich weiter zahlen? Es handelt sich ja um eine direkte zusammenhängende Ausbildung im Sozialen Bereich. Ich nehme an ja. Was muss ich noch zahlen? Die Ausbildungsvergütung wird ja Angerechnet. Zum Teil muss ja die Mutter auch mit Zahlen!? Besonders wenn sie Volljährig ist. Fragen über Fragen. Ich hoffe ich habe nichts vergessen.


    LG Bud

  • Hallo,


    Der Bedarf wird aus den zusammen zusammen addierten Einkommen beider Eltern ermittelt.


    Auf den Bedarf werden der AZUBI-Lohn so wie das volle Kindergeld angerechnet.


    In der Regel ist damit der Bedarf gedeckt.


    edy

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  • Hallo zusammen,mein Freund hat einen 20 jährigen Sohn,der jetzt zum 1.8.seine zweite Ausbildung beginnt(erste Prüfung nicht geschafft)Nun ist er für seine zweite Ausbildung in eine andere Stadt gezogen(Miete 240 Euro warm,Ausbildungsgehalt 700 Euro Brutto,staatliches Kindergeld 190 Euro)IMein Freund verdient so ca 2200 Euro Netto und zählt 400 Euro Unterhalt für noch eine 12 Jährige Tochter.Wir wohnen zur Miete und seine Ex Frau hat Eigentum.

    Wäre dankbar für Antworten.

    LG Andrea

  • Hallo,


    Er hat also noch keine abgeschlossene Ausbildung?


    Ab 18 sind beide Elternteile Barunterhalt pflichtig, also hier auch die Mutter.


    Bei eigener Wohnung ist sein Bedarf 735€. Angerechnet werden darauf sein Netto + das volle Kindergeld.


    Mit Unterhalt für ihn dürfte also nichts mehr sein.


    edy

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  • Hi,


    in Ergänzung zu edy: vom Ansatz her ist nur eine Ausbildung zu finanzieren. nicht eine erfolgreich abgeschlossene. Schon deshalb sind hier die Eltern nach Beendigung der ersten Ausbildung unterhaltstechnisch raus aus dem Programm.


    Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn noch ein Ttiel existiert, aus dem vollstreckt werden kann. Dann müsste sich der Fragesteller um Aufhebung des Titels bemühen.


    Herzlichst



    TK

  • Hallo,

    meine Tochter hat eine Ausbildung gemacht und mit Erfolg beendet. Sie arbeitet auf Ihren gelernten Beruf seit fast 4 Jahre. Jetzt möchte sie eine neue Ausbildung im Jahr 2020 beginnen. Muss ich für meine Tochter, die noch zu Hause bei ihrer Mutter wohnt, Unterhalt zahlen? Meine Tochter ist 23 Jahre.

    Vielen dank im voraus für eure Antworten

    Gruß

  • edy

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