Hallo zusammen,
da ich mir bis jetzt die Frage die ich seit langen im Kopf habe durch Inet und co. nicht zufriedenstellend selbst beantworten kann, versuch ich es hier einmal.
Danke schon im vorraus für eure Antworten.
Meine Tochter (17, wird Ende des Jahres 18),die bei Ihrer Mutter wohnt, beginnt im Spätsommer ihre 2. Ausbildung. Sie wird denk ich ihre jetzige Lehre (Krankenpflegehelfer) bei der sie Bafög erhalten hat (glaub um die 220 Euro) Erfolgreich abschließen und wie oben gesagt dann Ihre Lehre als Altenpfleger antreten. Da wird sie um die 650 Euro Lehrgeld bekommen. Da werden ja Bedarf 90 Euro abgezogen. Sind wir bei 560 Euro. Die Mutter Arbeitet glaube Teilzeit, weiß ich aber nicht genau. Was sie Verdient weiß ich auch nicht. Momentan zahle ich 283 Euro Unterhalt (das ist der Satz (Mindestsatz?) den mir das Jugendamt mitgeteilt hat bzw. sonst gezahlt hätte. Ich hab immer so gezahlt wie ich konnte bzw. wie es von mir Verlangt wurde(vom Jugendamt laut Berechnung).
Meine Frage ist jetzt: Muss ich weiter zahlen? Es handelt sich ja um eine direkte zusammenhängende Ausbildung im Sozialen Bereich. Ich nehme an ja. Was muss ich noch zahlen? Die Ausbildungsvergütung wird ja Angerechnet. Zum Teil muss ja die Mutter auch mit Zahlen!? Besonders wenn sie Volljährig ist. Fragen über Fragen. Ich hoffe ich habe nichts vergessen.
LG Bud