Ich bin gespannt, wie hoch das massgebliche Einkommen zum Zwecke des Unterhaltsrechts aus eurer Sicht ist.
Du solltest dich nicht wundern, wenn der SHT von 80.000 EUR aus geht.
Der Fachanwalt für Familienrecht Dr. Jörg Schröck schreibt dazu
Ergeben sich aus dem Steuerbescheid und den Anlagen zur Ermittlung der Einkünfte für bestimmte Einkunftsarten negative Einkünfte, so hat dies den Effekt, dass die negativen Einkünfte die Summe aller Einkünfte (§ 2 Abs.3 EStG) mindert und damit die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Unterhaltsrechtlich wirken steuerliche negative Einkünfte wie eine -> Einkommensbereinigung. Ob der Steuerspareffekt von negativen Einkünften unterhaltsrechtlich anerkannt wird, hängt davon ab, ob die unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
siehe https://www.familienrecht-allg…e/einkuenfte.html#negativ