Hallo allerseits,
meine Widerspruchsangelegenheit gegen das Sozialamt wegen "unterhaltsrechtliches Auskunftersuchen gem. §117 SGBXII" soll aktuell von der Widerspruchstelle des Amtes entschieden werden. Ich weigere mich nach wie vor über meine Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.
Begründung: Der monatliche Gesamtaufwand der Heimunterbringung in Höhe von 4.547€ meiner 92 jährigen Mutter, der seit ca. 1 Jahr fällig ist wird seit Februar 2019 nicht mehr gedeckt durch eigenes Gesamtaufkommen sowie zuzüglicher Mittel der Bedarfe für GSi und HLU für die stationäre Versorgung bei Pflegegrad 4. Seitens des Sozialamtes besteht ein HzPfl Anspruch (Hilfe zur Pflege) an mich von 283 €.
Ich selbst werde in diesem Jahr 73 Jahre alt und beziehe eine normale Altersrente ohne zusätzliche Einkünfte.
Die Mutter/Kindbeziehung in meinem Falle ist seit sehr vielen Jahrzehnten massiv gestört und fand/findet nie statt, ebenfalls die zu meinen zwei Geschwistern. Diese Angelegenheit nehme ich als reine Geschäftsangelegenheit wahr und verüble dem Sozialamt nicht offenzulegen, welche Ersparnisse der letzten 10 Jahre meiner Mutter verbraucht worden sind um mich jetzt ohne Vorwarnung seitens der Geschwister zur Kasse zu bitten. Ich machte beim Sozialamt geltend, einen nachweislich preislich günstigeren Heimplatz in der Nähe als Alternative zu wählen. Darauf geht das Amt nicht ein und besteht zuerst auf der Offenlegung meiner Finanzverhältnisse. Ich weigere mich aus Prinzip wohlwissend, daß u.U. eine geringe Zahlung meinerseits (siehe oben) möglich sein kann.
Welche Chancen bestehen hier von einer Zahlung verschont zu bleiben? (Meine eidesstattliche Erklärung zu den Umständen der nichtvorhandenen Mutter/Kindbeziehung meiner ersten 19 Lebensjahre liegt dem Amt vor)
Vielen Dank