Ausgleichszahlungen/ Anmerkungen/ Erfahrungen

  • Nabend,


    seit 1.5. sind ich und meine ehemalige Freundin getrennt. Wir waren nicht verheiratet. Beide haben Sorgerecht. Unsere bisherige Wohnung habe ich verlassen und eine neue Wohung bezogen. Diese ist unefähr gleich teuer. Unser Sohn (7Jahre alt) wohnt zur Hälfte bei der Mutter unseres Sohnes und zur anderen Hälfte bei mir. Er hat jeweils sein eigenes Kinderzimmer. KG habe bisher ich bezogen, wurde separat auf ein Konto gespart. Auf neuen Wunsch soll das Kindergeld zur Mutter und über diesen Weg auf das separate Konto.


    Ich habe für unseren Sohn einen Nebenwohnsitz bei mir gemeldet und die Mutter fragt ob sich dadurch Nachteile für sie ergeben. Konnte ich nicht beantworten. Im Einwohnermeldeamt sagten die mir, 2 Wohnsitze fürs Kind seien nicht möglich, ich sei jedoch verpflichtet den kleinen bei mir zu melden, wenn er hälftig bei mir wohnt. Deshalb die Lösung mit dem Nebenwohnsitz. Das musste mir die Mutter unseres Sohnes schriftlich erlauben. Auf meine Frage, was wäre wenn sie verweigert, konnte mir die Sachbearbeiterin nicht antworten.


    Ich verdiene 2300 Netto und die Mutter unseres Sohnes 1700 Netto. Wie werden Ausgleichszahlungen gerechnet? Im Jugendamt vor Ort habe ich keine vernünftigen Antworten bekommen. Scheinbar ist dieses "Wechselmodell" vor Ort nicht so bekannt.


    Sollte ich irgendetwas noch unbdingt beachten, klären oder recherchieren?


    Da ich in diesem Bereich bisher gar keine Ahnung habe, würde ich mich über einen fundierten Kommentar freuen.

  • Hi,


    der Nebenwohnsitz ist m.E. kein Problem. Hintergrund dieser (Melde) Problematik ist, dass die Kommunen ja Landesmittel pro Kind zumindest indirekt zur Verfügung gestellt bekommen (Berechnung der Anzahl der Lehrer und Finanzierung derselben, Ämterzuständigkeit, u.s.w.), deshalb gibt es eben einen Hauptwohnsitz. Probleme könnte es bei einer Umschulung in die weiterführende Schule geben, wenn die Schulbezirke zwischen beiden Wohnorten auseinanderfallen. Oder aber bei Berechnung des Bedarfs einer Sozialwohnung. Wenn sich die Eltern jedoch einig sind (sehr erfreulich!), dann kann ja bei Bedarf auch formell ein Austausch von Haupt- und Nebenwohnsitz stattfinden.


    Jetzt zur Berechnung des Unterhalts: du zahlst nach der Düsseldorfer Tabelle für 14 Tage an die Mutter Kindesunterhalt auf der Basis deines Gehalts, sie dann umgekehrt auf der Basis ihres Gehalts für 14 Tage an dich. Du zahlst also mehr als sie, klar. Aber die Unterschiede halten sich angesichts der großen Gehaltsspannen in der Tabelle in Grenzen.


    Bitte nicht vergessen, die Einkommen sind zu bereinigen. Und das Kindergeld soll beiden Elternteilen zugute kommen, Also hälftig in die jeweilige Berechnung einbeziehen.


    Herzlichst


    TK

  • Morgen,


    danke für die Antwort.


    KG wollen wir weiterhin weitgehend wegsparen. Anteilig nehmen wir das zukünftig für Schulessen ect.


    Das mit dem 14 tägigen Wechsel, wer an wen zahlt, war mir nicht bewußt. Kennst Du eine valide Seite mit Rechenbeispielen und etwas zu Einkomen "bereinigen" für Anfänger im Wechselmodell empfehlen? Wie das gerechnet wird, weiß ich nicht.


    Bezüglich der Wohnung ist alles geklärt soweit und derzeit wohne ich gegenüber in einem Haus. Also der gleiche Bezirk/Stadtteil


    Gruß B.

  • Hi,


    das mit der unmittelbaren Nähe der Wohnungen ist ja schon mal prima. Dann könnte es mit dem Nebenwohnsitz nur dann Probleme geben, wenn einer von euch ein Sozialfall werden sollte und die öffentliche Hand für die Wohnung aufkommt. Aber dann kann man ja immer noch eine andere Lösung finden.


    Zur Berechnung des Unterhalts: lies dich mal durch die Düsseldorfer Tabelle und die Anmerkungen dazu, auch die Oberlandesgerichte haben auf ihren Seiten ganz brauchbare Hinweise, du solltest die Seite deines Oberlandesgerichts wählen.

    Alle Standartberechnungen gehen davon aus, dass das Kind bei einem wohnt, der andere zahlt, deshalb die Monatsberechnungen. Was ich da mit 14 Tagen geschrieben habe, ist insofern also etwas mißverständlich, macht aber letzlich nichts aus.


    Du ermittelst dein unterhaltsrelevantes Einkommen wie folgt: Nimm dein Netto-Einkommen der letzten 12 Monate, füge Sonderzahlungen, also Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlungen, Prämien dazu. Divdiere den Betrag durch 12, dann hast du dein monatliches Einkommen. Dieses bereinigst du jetzt um berufsbedingte Aufwändungen, Fahrtkosten zum Job, Altersvorsorge. Das sind so die wichtigsten Posten, kann natürlich im Einzelfall noch was hinzukommen. Da musst du dich mal einlesen. Dann schaust du in die DT und kannst dann den Betrag ablesen, den du für das Kind auf Monatsbasis zahlen musst. Achtung, bei nur einem Kind kommt eine Höherstufung um eine Gehaltsstufe in Betracht (muss aber nicht sein, kommt drauf an, wo du jetzt genau in der Gehaltsgruppe liegst, ganz weit unten oder eher oben). Von diesem Betrag ziehst du dann das hälftige Kindergeld ab, und dann hast du den Betrag, den du für einen Monat zahlen musst, der wird durch zwei dividiert, das ist dann der Betrag, den du an die Kindsmutter zahlen musst. Bei ihr wird genauso gerechnet. Wie ihr das mit dem Kindergeld regelt, das ist eure Sache. Hier ist es jedenfalls erst einmal ein Rechenfaktor.


    So, das wäre mal so eine ganz grobe Einführung in die Problematik.


    Herzlichst


    TK

  • Nabend,


    das habe ich von der Mutter bekommen. (siehe PDF Datei) Bisher alles unbereinigte Nettoeinkommen. Mir fällt auf, dass wenn ich in die DDT schaue, komme ich bei meinem Nettogehalt in die Spalte 447 (6-11Jahre). Zudem verstehe ich nicht wie ich deinen Hinweis einrechnen muss.



    "Jetzt zur Berechnung des Unterhalts: du zahlst nach der Düsseldorfer Tabelle für 14 Tage an die Mutter Kindesunterhalt auf der Basis deines Gehalts, sie dann umgekehrt auf der Basis ihres Gehalts für 14 Tage an dich."



    Habe jetzt inhaltlich was zum Gehalt bereinigen gelesen und auch mal in die DDT geschaut. Ich blick da nicht durch.


    Gruß B.

  • Hallo,


    meine Berechnung (Beispiel)

    :


    Bereinigung je Partner 200€


    Bereinigtes Netto

    Vater 2100€ minus Selbstbehalt 1080= Rest 1020€

    Mutter 1500€ minus SB 1080=Rest 420€


    1020+420=1440=100%


    1020= 70,83%

    420 =29,16%



    Bedarf des Kindes von 535€ ( von addierten EK beider Eltern 3600€)


    vom Bedarf muss jeder seinen Prozentsatz zahlen. Kindergeld wird geteilt.


    edy

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  • Hallo TK,


    dir auch ein schönes Fest und verlängertes WE.


    edy

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  • ...im Grunde komme ich bei verschiedenen Rechenbeispielen auf ähnliche Lösungen.


    Um alles nachzuvollziehen fehlen mir noch Infos. Was bedeutet 200 Euro Mehraufwand für 2 Kinderzimmer?


    Wäre es möglich das Geld monatlich auf ein Konto für das Kind zu überweisen bei welchem beide Elternteile Zugang haben? Der Kinderunterhalt ist für das Kind gedacht.


    GRuß B.

  • Hallo,



    Unterhalt ist dem Kind,ja.


    Aber davon müssen Miete usw. bestritten werden.


    edy

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  • Hallo!


    Sorry, aber ich bin bei dieser Berechnung nicht bei dir.

    Die Unterhaltsberechnung mit Addition beider Elterneinkommen stammt ja auch dem Ansatz für einen volljährigen, welcher keine Betreuung mehr benötigt.

    Warum willst du einem Kind im Wechselmodell einen höheren Bedarf zurechnen als einem das "klassisch" bei einem Elternteil lebt? Diesen Ansatz habe ich ehrlich gesagt bisher noch nirgends gesehen - und er führt meiner Meinung nach zu einem falschen Ergebniss.


    Ich würde rechnen:


    UH KV an KM: 2100€ EK, also 330€ Zahlbetrag pro Monat, also 165€ für einen Halben

    UH KM an KV: 150€ EK, also 309€ Zahlbetrag pro Monat, also 154,5€ für einen Halben.


    Bleibe eine Ausgleichszahlung KV->KM von 10.5 €

  • Hallo Gobberblast,


    Ich habe die zwei EK zusammen gezählt und das Kindergeld jedem Partner


    zur Hälfte zugeordnet.


    edy

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  • Hallo Edy,


    was käme denn raus, hätten wir kein Wechselmodell und der kleine wohnt bei der KM?


    Hallo Gobberblast mit "einen Halben" meinst Du das Wechselmodell?


    Gruß B.

  • Hallo,


    warten wir ab wie am Ende gerechnet wird.


    edy

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