Zugewinnausgleich bei Schulden im Anfangsvermögen

  • Hallo in die Runde,

    ich habe ein Problem, was mich selbst betrifft.


    Ich bin seit 2007 verheiratet, keine Kinder, und lebe seit 4 Monaten getrennt. Die Scheidung steht also noch aus.

    Ein Jahr vor Eheschliessung habe ich ein Haus gekauft und dafür 240Tsd Euro Kredit aufgenommen. Nach 5 Jahren Ehe habe ich meine Frau zu 50% ins Grundbuch eintragen lassen, das Haus gehört uns also halbe/halbe. Das Haus hat heute einen Wert von 400Tsd (Gutachten liegt vor).

    Es sind momentan noch Schulden in Höhe von 160Tsd vorhanden (Kredit) , ich stehe alleine bei der Bank im Kreditvertrag.


    Mein Anfangsvermögen waren also die 240Tsd Eur Schulden, meine Frau hatte 0Eur Anfangsvermögen.


    Nun meine Frage(n):


    1. War das eine Schenkung meinerseits an meine Frau (also die 50% am Haus)?

    2. Wie gestaltet sich nun das Anfangs und Endvermögen beim Zugewinnausgleich (weiteres Vermögen als das Haus ist nicht vorhanden)?


    Ich hoffe, der Fall ist nicht zu kompliziert.

  • Edit zum Text von oben:

    Wenn ich das als Schenkung sehen darf und meine Frau den Kredit nicht bedienen muss, dann müsste es so aussehen, oder liege ich falsch ???

  • Habe mal deine Daten in ein älteres Programm eingegeben (ist nicht aktuell) da die Indexierung nur bis 2009 geht.


    Wenn ich alles richtig eingegeben habe,musst du der Bald-EX 53000€ ausgleichen.




    Bilder

    • pasted-from-clipboard.png

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  • Hallo Edy,

    vielen Dank für die Antwort/Bestätigung. Also ist es doch so, dass der Übertrag von 50% am Haus an meine Frau als Schenkung zu sehen ist, welche in den Zugewinn mit einfliesst???

  • Hallo Edi,


    Die Frau hatte Anfangsvermögen 0€ und hat nun ein Endvermögen von 200 000€.


    hab mal was "!kopiert":


    SCHENKUNGEN VON EHEGATTEN UND LEBENSPARTNERN BEIM ZUGEWINNAUSGLEICH


    Anders liegt der Fall, wenn Ehegatten sich untereinander etwas schenken. Hier wird anzunehmen sein, dass die Ehe immer Grundlage für die Zuwendung des Gatten ist. Im Gegensatz zu früherer Rechtsprechung, die immervon einem eigenständigen Rechtsverhältnis unter dem Begriff „unbenannte Zuwendung“ ausging, qualifiziert man diese Art der Zuwendung heute allgemein als Schenkung. Damit unterscheiden sich die Zuwendungen untereinander wesentlich von den Schenkungen durch Dritte. Sie sind somit ausgleichspflichtig, was im Ergebnis dazu führt, dass der schenkende Gatte regelmäßig die Hälfte seiner Schenkung im Zugewinnausgleich zurück erhält.


    edy

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  • Hallo,

    ich schick dir mal eine PN (Konversation)-

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  • Hallo nochmal,

    ich habe da ein Verständnisproblem. Wenn ich (wie Edy oben beschrieben/gerechnet hat) meiner Ex die 53Tsd bezahle, gehört ihr dann trotzdem noch die Hälfte am Haus?

  • Hallo,


    meiner Ex die 53Tsd bezahle, gehört ihr dann trotzdem noch die Hälfte am Haus?

    Ja ihr gehört die Hälfte des Hauses die 53Tsd. sind nur der Ausgleich.


    edy

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  • Ok, habe verstanden. Das heisst, unterm Strich hat meine ex dann den Gegenwert des halben Hauses plus den Ausgleich, also 253tsd. Ich habe den Gegenwert des halben Hauses minus die Schulden von 160 tsd, bleiben mir 40tsd.

    Na klasse, wer macht solche Gesetze?

  • Hallo,


    Ein Gericht würde dich fragen,warum verschenkst du die eine Haushälfte? bleibst aber alleine


    im Kreditvertrag?


    Du solltest nochmals 200€ in ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht investieren.


    Vielleicht sieht er eine Chance, wie du deine Schenkung relativieren kannst.


    Schenkung auf einer Geschäftsgrundlage,die jetzt nicht mehr vorhanden ist usw.


    Bedenke ich bin ein Laie, übernehme keine Verantwortung für meine Antworten.




    edy

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    2 Mal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo edy,

    Das ist mir bewusst und ich danke dir sehr für die bisherigen Informationen. Habe Montag einen Termin beim RA für Scheidungsrecht. Werde berichten.


    Gruss edi1990

  • Update, für die, welche es interessiert:


    Ich war ja gestern beim RA. Bei der Übertragung der Haushälfte auf meine Frau wurde 2013 vom Notar seinerzeit eine Ehevertrag gemacht (war mir bis ich die Unterlagen in der Hand hatte auch nicht klar). Hierin verzichtete ich auf eine Rückübertragung der "Ehelichen Zuwendung" (es ist nämlich keine Schenkung). Aber der Notar hatte eine Art "Schutzmechanismus" eingebaut, Zitat:


    "...In diesem Falle (also die Scheidung) ist jedoch der Wert des übertragenen Grundbesitzes abzüglich der unter Ziffer 2 vorgenannten Gegenleistung (das sind die Schulden) bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsansprüche zu berücksichtigen, also nur dem Endvermögen des Zuwendungsempfängers hinzuzurechnen... " (Anmerkungen in Klammern sind von mir)


    Das heisst, ich bin mit ca 55Tsd EUR die ich meiner Frau bezahlen muss aus der Nummer raus. Und das Haus gehört mir zu 100%.

    Mein RA rechnet das nochmal genau durch und schickt es mir zu. Wenn gewünscht, halte ich euch auf dem Laufenden....


    Gruss

    Edi1990

  • Update:

    Meine Rechtsanwältin hat mittlerweile den Notar kontaktiert, welcher seinerzeit den Ehevertrag aufgesetzt hat. In der Tat ist es so wie oben beschrieben. 55Tsd EUR und ich bin aus der Nummer raus und das Haus gehört zu 100% mir. Jetzt geht diese Rechnung meiner (Noch)Frau zu und sie wird dann sicher zu dem Anwalt ihres Vertrauens gehen. Bin gespannt, wie sie (bzw ihr Anwalt) darauf reagiert.

    Update folgt.......