Meine Frage zielte aber auf dieses fiktive Beispiel ab: Der (potentielle) UHP liegt unter der Einkommensgrenze von 100k (unstrittig). Das Amt stellt sich aber auf den Standpunkt, es müsse trotzdem Zahlen, weil er Leistungsfähig aufgrund eines (sehr) hohen Vermögens ist. Es kommt zum Gerichtsverfahren und der Richter gibt dem Amt Recht.
Wäre dies denkbar (weil Richterrecht)?
nein, denn gemäß § 94 SGB XII ist der gesetzliche Übergang dann ausgeschlossen. keinerlei Unterhaltsanspruch des Sozialamts
diese Regelung galt bisher nur bei Grundsicherung, in Zukunft bei sämtlichen Leistungen der Sozialhilfe
aus § 94 SGB XII bei der bisherigen Grundsicherung
... der Übergang des Anspruchs des Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel gegenüber Eltern und Kindern ist ausgeschlossen.
wer unter 100.000 € bei den Einkünften liegt und Vermögensmillionär ist, zahlt keinen Unterhalt