Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bekannt ist, gilt ab 01.01.2020 die neue 100.000 € Grenze.Aus meiner beigefügten Jahreslohnsteuerbescheinigung können Sie ersehen, mein Einkommen liegt unter dieser Grenze. Weitere Einkünfte habe ich nicht.
Aus diesem Grund besteht ab 01.01.2020 ihrerseits kein Unterhaltsanspruch mehr, ich stelle daher meine Zahlungen ein
wer etwas behauptet, hat dies zu beweisen
das Sozialamt wird sich nicht von alleine melden, deswegen meine Empfehlung, dem Sozialamt entsprechende Mitteilung machen