gibt es Positionen, die nicht von der Sozialhilfe abgeckt werden, dann verbleiben diese Positionen als u.U. anzuerkennende, nicht gedeckter Bedarf beim Heimbewohner
ein konkretes Beispiel dazu ist die Ausbildungsumlage, dafür keine Sozialhilfe einzusetzen, wird jedoch oft von den Sozialämtern eingefordert, somit falsch
diese Position verbleibt somit aus unterhaltsrechtlicher Sicht beim Elternteil, ob diese Position durchsetzbar ist, verneine ich, da dies nicht zum Lebensbedarf gehört