ob eine RWA notwendig ist, den Unterhaltspflichtigen "einzuschränken" ist aus meiner Sicht nicht der entscheidende Aspekt, sondern das Wissen des Unterhaltspflichtigen, das Elternteil ist "bedürftig", kann also seinen Lebensunterhalt nicht mehr alleine bestreiten
diese Kenntnis könnte zu einer finanziellen Einschränkung führen, so meine Sicht
mit der neuen Regelung wird ja "Neuland" betreten, wie sich dies im Einzelnen auswirken wird .... ?