1. hat das arme Geschwisterteil einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung?
Unter 100.000€ ist man nicht mehr unterhaltspflichtig, das sollte das Amt aus den Unterlagen ersehen können, in Grenzfällen neue Auskunft verlangen.
daraus ergibt sich kein Anspruch aus Rückerstattung, wenn ein Unterhaltspflichtiger der unter 100.000 € im Jahr 2020 liegt und weiterhin bezahlt