es wird zugleich über die Vergangenheit ein Urteil verfasst und zugleich der zukünftige Unterhalt festgelegt, die zukünftige mtl. Unterhaltszahlung ist immer eine Prognose auf die Zukunft, beruht auf der Vergangenheit
dies ist die Leistungsklage eines Sozialamts
wenn der Unterhaltspflichtige bereits zuviel gezahlt hat, dann kann der Unterhaltspflichtige dies mit einer Widerklage kontern, quasi eine Aufrechnung der Vergangenheit