Auskunftersuchen für die Mutter

  • Hallo zusammen

    Ich bin schon länger in diesem Themengebiet unterwegs und habe gestern mein zweites Auskunftersuchen erhalten.


    Zu mir : Meine mutter ist seit ca. 10 Jahren krankgeschrieben wegen Depressionen und ihr wurde mitgeteilt das sie bis nicht mehr arbeiten werde(genauen Wortlaut weis ich nicht mehr). Sie ist 51 nicht im Pflegeheim und wird auch nicht zuhause gepflegt oder ähnliches. Lediglich teilnahme an einer art Gruppen therapie zwei mal die woche + eine betreuerin die zwei mal die woche für eine Stunde vorbeischaut.

    Vor zwei jahren habe ich bereits eine rwa erhalten mit Auskunftersuch und das meine Mutter monatlich ca. 2300€ kostet , konnte abgewendet werden telefonisch da ich mich in einer bezahlten Umschulung befand. Nun habe ich ein Auskunftsersuchen erhalten + Fragebogen für die letzten 12 monate , davon befand ich mich noch zwei monate in ausbildung. Ich verdiene nun aber recht gut und würde gerne wissen ob ich obwohl sie nicht im pflegeheim ist trotzdem zahlen muss und ob einAnwalt sinnvoll ist.


    Vielen dank schonmal


    Bufu

  • und das meine Mutter monatlich ca. 2300€ kostet

    die Frage die sich hier stellt, ob ein Sozialamt diese Kosten überhaupt in Rechnung stellen darf, denn nicht alles was ein Sozialamt zahlt, muss ein Unterhaltspflichtiger übernehmen

    es gilt klar zu unterscheiden, handelt es sich um subsidäre Sozialhilfe oder nicht-subsidäre Leistungen

    Meine mutter ist seit ca. 10 Jahren krankgeschrieben wegen Depressionen und ihr wurde mitgeteilt das sie bis nicht mehr arbeiten werde(genauen Wortlaut weis ich nicht mehr). Sie ist 51 nicht im Pflegeheim und wird auch nicht zuhause gepflegt oder ähnliches. Lediglich teilnahme an einer art Gruppen therapie zwei mal die woche + eine betreuerin die zwei mal die woche für eine Stunde vorbeischaut.

    aus meiner Sicht sind dies eher krnakheitsbedingte Kosten, für die ein Unterhaltspflichtiger in der Regel nicht aufkommen ist

    zur weiteren Vorgehensweise


    1. ich würde Auskunft erteilen, und

    2. zugleich Auskunft verlangen

  • Danke für deine Antwort

    Ich habe vor zwei Jahren da ich seit jahren keinen kontakt mehr zu meiner Mutter habe am telefon den sachbearbeiter gefragt wie diese kosten denn entstehen und ich wurde darauf verwiesen das er mir keine auskunft geben darf wegen schweigepflicht oder so ähnlich.

    Meine frage ist ob es unter den klassichen EU fällt und ob ich zahlungspflichtig wäre mich macht beschäftigt dieses thema schon seit 2 jahren und möchte endlich meinen Frieden

  • Zudem habe ich schon öfter gelesen das mann den mitgeschickten auskunftsbogen eher nicht ausfüllen soll da er voller fallen sein soll

    MfG

  • den sachbearbeiter gefragt wie diese kosten denn entstehen und ich wurde darauf verwiesen das er mir keine auskunft geben darf wegen schweigepflicht oder so ähnlich.

    damit kommen fast alle Sozialämter

    Meine frage ist ob es unter den klassichen EU fällt und ob ich zahlungspflichtig wäre mich macht beschäftigt dieses thema schon seit 2 jahren und möchte endlich meinen Frieden

    diese Frage lässt sich erst beantworten wenn das Sozialamt Auskunft erteilt hat, deswegen


    zur weiteren Vorgehensweise


    1. ich würde Auskunft erteilen, und

    2. zugleich Auskunft verlangen


    wird die Auskunft wieder verweigert, was ich annehme, dann meldest du dich einfach hier, ich zeige dir dann auf, wie du vorgehen kannst

  • Bei Lohn- und Gehaltsempfängern - wie dem Beklagten - sind also anzugeben, das gesamte Bruttoeinkommen (alle Bezüge gleich welcher Art, auch Sachbezüge), nach Monaten getrennt (nur so kann die ausreichende Ausnutzung der Arbeitskraft beurteilt werden), Art und Höhe aller Abzüge gesetzlicher Art und das sich daraus ergebende Nettoeinkommen (sogenanntes Überschusseinkommen). Fehlt es an einer dergestalt äußerlich ordnungsgemäßen Aufstellung, ist die Auskunftspflicht auch nicht teilweise erfüllt. So genügt beispielsweise nicht die bloße Angabe des zu versteuernden Jahreseinkommens oder die Übergabe nur der Lohnsteuerkarte und der Einkommenssteuererklärung. Das zu versteuernde Einkommen ermöglicht keinen zuverlässigen Überblick über das unterhaltsrelevante Einkommen, da steuerliche Absetzungen möglich sind, die unterhaltsrechtlich als einkommensmindernd ganz oder teilweise nicht anzuerkennen sind.

    Ausgabeposten sind so genau darzulegen, dass der Berechtigte im Stande ist, deren unterhaltsrechtliche Relevanz nachzuprüfen. Die Ausgaben müssen also so konkret dargestellt werden, dass die allein steuerlich beachtlichen Aufwendungen von unterhaltsrechtlich relevanten abgegrenzt werden können. Demnach genügt nicht die Aufzählung einzelner Kostenarten, erforderlich ist vielmehr die genaue Kennzeichnung der einzelnen Ausgabearten und der darauf entfallenden Beträge.

    Belege sind über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen vorzulegen. Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche, die auch einzeln geltend gemacht werden können. Daraus ergibt sich andererseits, dass allein durch die Vorlage von Belegen die oben näher konkretisierte Auskunftspflicht nicht erfüllt wird.

  • In dem Fragebogen wollen sie meine letzten 12 lohnabrechnungen mit Kopie, Mietkosten, Angabe zu Vermögen( Girokonto, Wertpapiere welche ich besitze und Kredite und die Fahrtkosten)

    Also den Bogen ganz normal ausfüllen mit belege und einfach abwarten?


    Entschuldigung wenn ich soviel frage und vorsichtig bin habe massive Angst vor dem Thema

  • Wäre es denn ratsam das ganze einem Anwalt zu übergeben?

    für die Auskunftserteilung wird kein Anwalt benötigt


    ganz wichtig, keine Erklärungen abgeben, dann kannst du eigentlich nichts falsch machen

  • Was ich mich frage ist wie ich und was ich dem Amt mitteilen soll wenn ich den Fragebogen nicht ausfüllen soll?

    Und ich belege für mein Gehalt und kontodaten ( Girokonto , Wertpapierdepot ) usw mitschicken soll.

  • Damit ich das richtig verstehe reicht es demnach eine aufstellung zu machen wie folgt: (Beispielzahlen)

    Gehalt

    Brutto 3000

    Netto 2000


    Warmiete 500


    Kredite Gesamt 4000

    Monatliche rate 200


    Fahrtkosten zum arbeitsplatz xy Einafch

    24km


    Altersvorsorge Riester plus Wertpapiere mon 400


    Usw ohne belege und es einfach nur so aufzulisten und sämtliches wie sie es wollen belegt der letzten 12 monate?

  • Und ich belege für mein Gehalt und kontodaten ( Girokonto , Wertpapierdepot )

    Gehalt kann durch Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers belegt werden.

    Kontoauszüge brauchst du nicht mitzuschicken.

    Die Bank stellt dir auf Wunsch eine Bescheinigung über die Höhe des Kontostands zum Strichtag aus.

    Wenn du aus Gründen der einfacheren Handhabung Kontoauszüge schicken möchtest, dann kannst du alle nicht relevanten Daten schwärzen.


    Grundsätzlich empfehle ich, nicht beim SA persönlich vorzusprechen und nicht mit einem SB zu telefonieren. Alles schriftlich abwickeln und Kopien anfertigen.

  • Hallo Bufu, willkommen bei den Ratsuchenden.


    Erteile deine Auskunft formlos nach awi´s Vorlage. Warte ab was das Amt draus macht.

    Auch wenn du was vergessen hast, kannst du das formlos nachreichen.

    Du brauchst noch keinen Anwalt, hier gibt es oft die besseren Tip´s!

    Wenn das Amt noch weitere Belege wünscht, wird es sich melden.

    Kein telefonischen Kontakt, alles schriftlich und immer eine Kopie in deine Unterlagen.

    Es werden jetzt vermutlich vermehrt aktuelle Auskunftsersuchen veranlasst, da möglicherweise ab kommenden Jahr ein neues Gesetz in Kraft tritt.

    obwohl sie nicht im pflegeheim ist trotzdem zahlen muss

    Es kommt hier darauf an, welche Sozialleistungen deine Mutter erhält.

    Wie Unikat schon bemerkte, hast du ein Recht auf diese Information, wenn man dich dafür in Regress nehmen möchte.

    Wovon hat deine Mutter bisher gelebt?


    LG frase