Ein freundliches Hallo in die Runde,
bisher war ich lediglich stiller Mitleser hier im Forum, jetzt könnte ich aber einige Tipps und Ratschläge gut gebrauchen. Vorab einmal kurz ein paar Basic Infos:
Leistungsempfänger (Eingliederungshilfe): Mutter, 67J., seit 20J geschieden.
UHP: Ich, 33J, Vollzeit arbeitend
UHP 2: Schwester, verheiratet, 2 Kinder, Zahlungsunfähigkeit bereits bestätigt durch SA.
Nachfolgend stelle
ich einmal die komplette Situation dar.
Mitte Februar haben ich (ledig, keine Kinder, alleinlebend) und meine Schwester (verheiratet, 2 Kinder) eine RWA nach §94 Absatz 4 SBG XII bzgl. Leistungen in Form von Eingliederungshilfe für unsere Mutter (67 J.) erhalten. Eine Aufforderung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse fehlte. 4-5 Tage später kam erneut die identische RWA diesmal als Einschreiben. Etwa 6 Wochen nach dieser 2. RWA kam nun eine Überleitungsmitteilung des SA mit der bitte um Offenlegung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Welche Gründe gibt es, dass das SA nicht direkt zusammen mit der RWA um Offenlegung bittet?
Meiner Schwester wurde mitgeteilt, dass sie nichts zahlen muss, da ihr Einkommen zu gering ist. Etwa 6 Wochen nach der Bitte um Offenlegung meiner Verhältnisse kam eine Erinnerung diesmal auch mit einer gesetzten Frist. Da ich aus beruflichen Gründen diese Frist nicht einhalten konnte musste ich um eine Verlängerung der Frist bitten, und habe diese auch gewährt bekommen. Nun muss ich in 2 Wochen meine gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
Nun stellen sich mir bzgl. der Offenlegung viele Fragen, insbesondere wie ich möglichst manche Sparrate für einen Notgroschen anerkannt bekomme.
Bei mir ist die Besonderheit, dass ich bis Frühjahr 2018 noch Student war und lediglich in einem möblierten WG Zimmer gewohnt habe. Im Mai 2018 habe ich meinen 1. Job in Vollzeit angefangen (bei reduziertem Gehalt während der Probezeit) und bin hierfür 500 km weit weg in eine unmöblierte 2Zi Wohnung gezogen. Da ich fast keine Ersparnisse hatte, habe ich erstmal jeden Cent den ich nicht unmittelbar zum Leben brauchte die Finanzierung der Mietkaution, ersten Einrichtungsgegenständen etc. genutzt. Ab Sept. 2018 habe ich weiterhin für die Rückzahlung meines BaföG welches Ende 2018 Fällig wurde sowie für einen Jahresurlaub Geld auf die Seite gelegt. Nov. 2018 habe ich mir um den BaföG Betrag zu reduzieren und den gesamten Betrag komplett auf einmal zurückzahlen zu können von meiner Mutter Geld geliehen welches ich monatlich an sie zurückzahle. Anfang 2019 habe ich angefangen systematisch alles was ich nicht unbedingt zum Leben brauch anzusparen. Das habe ich auf 3 Gebiete verteilt. Altersvorsorge (5,5 % vom Brutto), Ansparen für Jahresurlaub (150€) und „Notgroschen (300€)“ zur Vervollständigung der Wohnungseinrichtung. Bezüglich Wohnung ist es so, dass mir noch sehr viel fehlt bzw. defektes und sehr altes ausgetauscht werden muss. Ich habe bisher weder einen Esstisch noch Stühle, keinen Schreibtisch, ein ca. 10 Jahre altes Bett das auseinander fällt, ein Kühlschrank der bereits Ausfallerscheinungen zeigt, sowie noch keine einzige Lampe ausgenommen Glühbirnen in der Wohnung.
Zusätzlich musste ich nachdem mein Laptop Anfang Mai 2019 kaputt ging kurzfristig ein neuer Laptop her welchen ich nun mittels 0% FInanzierung finanziere, da ich zum damaligen Zeitpunkt mir anders den Laptop nicht leisten konnte.
Für mich ist die entscheidende Frage, wie ich diesen gesamten Sachverhalt möglichst sinnvoll dem SA gegenüber darstellen kamm um möglichst das ANsparen für den Jahresurlaub sowie den Notgroschen anerkannt zu bekommen. Und ob es Tipps gibt wie ich ggf. die FInanzierung für den Laptop ebenfalls anerkannt bekomme.
VIelen Dank schonmal für alle Antworten.
MM