Hallo Forum
Dummerweise hat sich das SA daran erinnert, dass es mich auch noch gibt. Die erste RWA konnte ich abbügeln, weil man schon Auskunft gewünscht hatte, noch bevor das SA überhaupt einen Cent bezahlt hatte... Seit 1.2.2019 übernimmt das SA den Fehlbetrag von ca. 1200,00 mntl. Heim- und Pflegeaufwand für meine Mutter. Für den Zeitraum Juni 2018 bis 31.1.2019 steht noch ein Gerichtsurteil aus. Bezüglich der Berechnung des einsetzbaren Vermögens meiner Mutter gab es leider leichte Differenzen...
Nun gut. Letzten Freitag kam die RWA erneut. Diesmal rechtssicher mit dem Hinweis, dass man seit Februar die oben aufgeführte Leistung erbringt und nun bei mir anklopft, ob ich denn nicht auch leistungsfähig wäre. Dieser Aufforderung werde ich "gerne" nachkommen und möchte nun formlos, aber geordnet nachvollziehbar (nach awis Vorlage) antworten.
Was mir allerdings etwas Kopfzerbrechen macht, ist meine relativ hohe "Altersvorsorge". Ich war schon immer ein "Sparschwein" und habe mir innerhalb von 40 Jahren eine schöne Rücklage gebildet, die es mir ermöglichte eine ETW (inzwischen abbezahlt) und diverse Spar-, bzw. Anlagekonten / Depots vorsorglich für das Alter zu befüllen. Mir geht es hauptsächliche darum, nicht weil es der Staat gerne hätte, bis 67 zu buckeln, sondern deutlich früher aus dem Berufsleben auszuscheiden. Die Summe der Altersvorsorgekonten/Depots reicht jetzt nicht an das Schonvermögen heran (knapp 40 Jahre Arbeit, 5% vom Brutto, 4% Verzinsung), allerdings steht zu befürchten, dass das SA die hohen mntl. Sparbe- und verträge zukünftig anfechten wird, damit die Kohle in den Unterhalt fliesst.
Ebenso steht zu befürchten, dass man mein Vorhaben torpedieren wird, sich geordnet aus dem Berufleben zurück zu ziehen. Tarifliche und andere Angebote meines Arbeitgebers habe ich schon
eingeholt. Hierzu gehören Sabbatjahr und Arbeitszeitverkürzungen, bzw. Teilzeit. Wird man mir hier bzgl. der "Leistungsfähigkeit" einen Strick draus drehen, wenn ich jetzt nach einem Jahr deutlich weniger verdiene, was z.B. auch eine mögliche Unterhaltsleistung komplett nullifizieren könnte?
Es gibt noch paar andere "Knackpunkte", aber die o.g. wären am Wichtigsten. Bei dem geplanten "100.000€" Gesetz wäre ich auch auf der "Gewinnerseite", aber das ist ja erstmal noch eine ganze Ecke entfernt... wenn es denn überhaupt so kommt.
Grüße in die Runde
~Exo~