RWA / Auskunftserteilung - Hohe Altersvorsorgerücklage - pers. Lebensgewohnheiten

  • eine Rechtswahrungsanzeige benötigt keine Datenschutzerklärung,

    Das mag sein. Das Schreiben verlangt aber eine Unterschrift von mir auf eine Anlage/Erklärung die nicht beiligt. Also werde ich einen Sch**** tun. Ich soll laut dem Anschreiben Einblicke in pers. Daten geben, also habe ich Anspruch darauf zu erfahren, wie und in welchem Umfang meine Daten verarbeitet werden.


    Könnte ja jeder kommen und verlangen, leg mir mal Deinen Finanzstatus offen...

  • Wenn ja, dann könnte man sich auf seine langjährige Lebensplanung berufen.

    Diese wird schon daraus klar, dass entsprechende "Altersvorsorge"-Sparverträge und Policen vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen wurden.

  • eine solche Begründung mit 75% könnte m.E. mehr Chancen auf Erfolg haben, im vergleich zur Begründung "deutlich früher und gleitend in den Ruhestand zu gehen"


    Mit der 75% Aussage würde ich mir vermutlich selbst in das eigene Fleisch schneiden. Ich habe es jetzt nicht genau durchgerechnet, aber vermutlich hätte ich dann (als Rentner mit 67) fast mehr freies monatliches Geld zur Verfügung als jetzt. Dann müsste ich z.B. erkären, dass ich meinen Ruhestand auf einem Luxus-Kreuzfahrtschiff verbringen möchte.

    könnte sein, wir können gemeinsam lernen

    ich lerne gerne


    Ich auch. Aber Politik und Sozialrecht ist nicht ganz so mein Ding. Ich bin Techniker. Das bisschen Wissen darüber ist alleine dem Umstand geschuldet, mit der Sache des EU momentan direkt konfrontiert zu sein. Letztendlich wird es eh ein Richter entscheiden. Aber es kann ja nicht schaden, im Vorfeld gut informiert zu sein.


    Gruß

    ~Exo~

  • Hallo Exo,


    hab mal noch eine andere Frage, ist deine Mutter Beamtin gewesen?


    Das mit den 75% ist auch so eine Sache. Wenn du selber Staatsdiener bist, dann wird die Höchstpension auf 71,75% gedeckelt.

    Daher machen sich ja viele Beamten Gedanken über ein früheres Ausscheiden, da ein längere Arbeitszeit keine Pensionssteigerung mehr bewirkt.


    LG frase

  • Das Schreiben verlangt aber eine Unterschrift von mir auf eine Anlage/Erklärung die nicht beiligt.

    Dann müsstest du m.E. die Behörde darauf aufmerksam machen und das fehlende Schriftstück anfordern.

    Es gibt auch so etwas wie Mitwirkungspflicht, Schadenminderungspflicht o.ä.

    Mit "einfach aussitzen" dürfte es nicht getan sein.

  • Das mit den 75% ist auch so eine Sache

    Das sehe ich auch so.


    Die 75% waren die maximal mögliche Pension für Beamte vor der Rentenreform 2001.

    Hauß bezieht sich auf 75% als Höchstgrenze, aber ich kenne kein Urteil, das dem folgt.


    Damit man der Öffentlichkeit verkaufen konnte, dass Beamte auch von dieser Rentenreform betroffen sein würden, wurde die Höchstgrenze für Beamte auf 71,75% gesenkt.

  • Letztendlich wird es eh ein Richter entscheiden. Aber es kann ja nicht schaden, im Vorfeld gut informiert zu sein.

    die Entscheidung liegt beim Richter, richtig,

    das Gericht kann jedoch nur über die jeweiligen Argumente entscheiden, denn es gilt der Beibringungsgrundsatz vor Gericht

    wer die besseren Argumente vorbringt, gewinnt


    Kenntnisse eines Anwalts sind hilfreich, aber ob er argumentativ stark ist, ist eine andere Frage

    was mancher Anwalt so herumschwurbelt, dazu gibt es reichlich Urteile :cursing:

  • Mit der 75% Aussage würde ich mir vermutlich selbst in das eigene Fleisch schneiden. Ich habe es jetzt nicht genau durchgerechnet, aber vermutlich hätte ich dann (als Rentner mit 67) fast mehr freies monatliches Geld zur Verfügung als jetzt.


    Mit 75% Prozent ist das Nettoeinkommen gemeint, aslo z.B. 75% vom letzten Nettogehalt sollten dir im Rentenalter zur Verfügung stehen. Ob ein Gericht es auch so sehen würde, kann man schlecht voraussagen, hängt auch von deiner Berufsbiographie ab.


    Man muss berücksichtigen, dass auch "Lebensplanung" vom Gericht anerkannt werden kann oder eben nicht oder nur zum Teil.


    Was du mit dem freien monatlichen Geld meinst.. hmm.. ich rede jedenfalls vom Nettoeinkommen

  • Auch mit dem Anwalt habe ich etliche Stunden gefachsimpelt.

    dann wird der Unterhaltspflichtige ja wissen, ob er Leistungsfähig ist,

    das die Vorstellungen eines Unterhaltspflichtigen (auch Anwalt) mit dem eines Sozialamts selten konform gehen, setze ich mal als bekannt voraus

    hier im Forum werden öfter mal "Wunschvorstellungen" eingebracht, welcher Art auch immer, in diesem Fall sollten Unterhaltspflichtige ihr spezielles Thema auch zu Ende denken

    als kleiner Denkanstoss, was ist bei Leistungsfähigkeit

    der unterhaltsrechtlich anzuerkennende Zweck,

    wenn ich eine bestimmte Position unterhaltsmindernd geltend machen und durchsetzen will

  • Mit 75% Prozent ist das Nettoeinkommen gemeint, aslo z.B. 75% vom letzten Nettogehalt sollten dir im Rentenalter zur Verfügung stehen. Ob ein Gericht es auch so sehen würde, kann man schlecht voraussagen, hängt auch von deiner Berufsbiographie ab.


    Man muss berücksichtigen, dass auch "Lebensplanung" vom Gericht anerkannt werden kann oder eben nicht oder nur zum Teil.


    Was du mit dem freien monatlichen Geld meinst.. hmm.. ich rede jedenfalls vom Nettoeinkommen

    Ich "spinne" einfach mal mit fiktiven und leicht rechenbaren Zahlen:


    Heute verdiene ich netto: 4000,00€

    Davon lege ich 2000,00€ in Spar- Renten- und Vorsorgeverträge für das Alter usw. an. D.h. Ich komme mit 2000,00€ für alles andere aus.

    Dann kann ich schlecht argumentieren, dass ich als Rentner plötzlich zum Leben 3000,00 (75% von 4000,00) netto benötige, wenn vorher 2000€ ausgereicht hatten.


    Wenn ich aber früher aussteigen möchte, ist ja eine nicht unerhebliche Lücke zu füllen, die langsam aber stetig aus der vorhandenen (Alters-)rücklage zu entnehmen ist. -> Genau wie Du sagst: Lebensplanung.


    Mein Anwalt sieht diesen Punkt ebensfalls kritisch - nicht unmöglich - aber kritisch. Er meinte, es sei vor Gericht einfacher mit einer jährlichen Kreuzfahrt die 10.000€ verschlingt zu argumentieren (=gewohnter und gelebter Lebensstandard), als 10.000€ aktiv zu sparen. Wer die Kohle verprasst, ist also der Gewinner... ;-)

    Dann müsstest du m.E. die Behörde darauf aufmerksam machen und das fehlende Schriftstück anfordern.

    Es gibt auch so etwas wie Mitwirkungspflicht, Schadenminderungspflicht o.ä.

    Mit "einfach aussitzen" dürfte es nicht getan sein.

    ja, klar. Ich spreche auch nicht von aussitzen. Ich lasse prüfen, ob das Anschreiben in dieser "Form" rechtskonform ist.


    Einfach nen Spruch loslassen: "Wir zahlen für Deine Mutter jetzt xxxx€ Unterhalt, jetzt mal her mit den Finanzdaten".


    Jeder Spammer ist inzwischen kultivierter :-)

    dann wird der Unterhaltspflichtige ja wissen, ob er Leistungsfähig ist,

    Also, meine Freundin bestätigt mir höchste Leistungsfähigkeit...


    Mit dem Anwalt ist das so eine Sache...


    *scnr*


    Gruß

    ~Exo~

  • Mein Anwalt sieht diesen Punkt ebensfalls kritisch - nicht unmöglich - aber kritisch. Er meinte, es sei vor Gericht einfacher mit einer jährlichen Kreuzfahrt die 10.000€ verschlingt zu argumentieren (=gewohnter und gelebter Lebensstandard), als 10.000€ aktiv zu sparen. Wer die Kohle verprasst, ist also der Gewinner... ;-)



    ich vermute, dein Anwalt vertritt korrekterweise die Meinung, dass nach der aktuellen Rechtsauffassung der "Lebensstandard" des UHP beim Elternunterhalt eher "garantiert" wird als eine "Lebensplanung", die "weniger stark garantiert" wird

  • ich vermute, dein Anwalt vertritt korrekterweise die Meinung, dass nach der aktuellen Rechtsauffassung der "Lebensstandard" des UHP beim Elternunterhalt eher "garantiert" wird als eine "Lebensplanung", die "weniger stark garantiert" wird

    So in etwa... Das Verhältnis "Geldverprasser" vs "Sparschwein" scheint ziemlich unausgewogen zu sein. Mit ersteren hatte er deutlich öfters zu tun. :-)


    Die bereits angesparte Kohle ist ja ziemlich sicher und verweilt auf entsprechenden Vorsorge-Konten/Anlagen ohne das Schonvermögen zu überschreiten. Zukünftig wird dies nicht mehr ganz so einfach sein. Mein Anwalt hat aber noch genügend Eisen im Feuer um meine "Leistungsfähigkeit" zu drosseln.

    Er hatte ja schon x Jahre mit dem SA und den zuständigen Richtern zu tun, kennt also auch die Gegenseite gut genug.

    Trotz allem hatte er natürlich auch schon erlebt, dass vermeintlich chancenlose Argumente trotzdem Anklang fanden und auch umgekehrt.


    Mögen die Spiele beginnen - um es mit Unikats Worten zu sagen ;-)


    Gruß

    ~Exo~

  • ich vermute, dein Anwalt vertritt korrekterweise die Meinung, dass nach der aktuellen Rechtsauffassung der "Lebensstandard" des UHP beim Elternunterhalt eher "garantiert" wird als eine "Lebensplanung", die "weniger stark garantiert" wird

    Aber auch die Lebensplanung wird durch den Lebensstandard charakterisiert.

    Die Frage ist, wie man eine solche Lebensplanung beweisen könnte.

    Lediglich eine hohe Sparrate ist kein Beweis, wenn aber schon Weichen gestellt wurden, z.B. Altersteilzeit beantragt wurde, usw. dann hat der UHB eine solche Lebensplanung hinzunehmen. Evtl. könnte man auch Zeugen benennen, mit denen man über solche Pläne gesprochen hat. Das zusammen mit den hohen Sparraten hätte ein höheres Gewicht. Immerhin garantiert unser Grundgesetz die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Von elternunterhalt habe ich im GG noch nichts gelesen.

  • Aber auch die Lebensplanung wird durch den Lebensstandard charakterisiert.

    Die Frage ist, wie man eine solche Lebensplanung beweisen könnte.

    [...]

    Immerhin garantiert unser Grundgesetz die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Von elternunterhalt habe ich im GG noch nichts gelesen.

    Hallo awi ,


    hier hake ich gerade einmal ein und stelle dem meinen Fall gegenüber.

    UHP: Anfang 30, Studium seit einem Jahr beendet und den ersten Job und hat nun eine RWA erhalten. Zu diesem Zeitpunkt existiert natürlich noch keine voll umfängliche Lebensplanung und auch der Lebensstandard ist gerade erst dabei sich zu entwickeln. Jede in Zukunft getroffene Lebensplanung ist jedoch nach der RWA und somit zu beweisen. Damit bleibt dem UHP vermutlich nur der regelmäßige Klageweg entsprechend GG "freie Entfaltung der Persönlichkeit".

  • Ich sehe keinen Zusammenhang mit dem obigen Fall.

    Da musst du schon konkret werden.

    Es war eher eine allgemeine Feststellung, dass eine RWA in frühen Jahren zu Beginn des Berufslebens einen u.U. mehr einschränkt bei der Lebensplanung als wenn man die RWA erst später erhält, da die Lebensplanung dann meist schon weiter gediehen ist und man diese eher Beweisen kann.

    Nur als Beispiel um das zu verdeutlichen:

    Ich könnte mir gut vorstellen wenn ich Kinder habe meine Arbeitszeit zu reduzieren. Was nach Zugang einer RWA natürlich problematisch ist, da dies auch Gehaltseinbußen zur Folge hätte. Entsprechende Pläne zu beweisen ist auch weitgehend unmöglich.

    Hingegen jemand der später die RWA erhalten hat und zu dem Zeitpunkt beispielsweise die Arbeitszeit wegen Kinder o.Ä. schon reduziert hat, hat hier deutlich weniger Probleme.


    Ich glaube das ganze ginge aber eher in eine philosophische Diskussion bzgl. EU und RWA. Lassen wir das.

  • Wie ich ja schrieb, sind das teilweise speziell auf Altersvorsorge zugeschnittene Verträge mit entsprechender Laufzeit. Klar, man kann jeden Vertrag irgendwie früher auflösen und Geld daraus abziehen. Ginge es nur darum Vermögen zum "Verprassen" anzuhäufen, hätte ich einfach in Aktien(-Fonds) investiert und gut ist. Dass diese Verträge auch schon min. 10 jahre laufen und der spezielle Zweck der Altersvorsorge sollte aber schon mal entsprechend Gehör finden.


    Natürlich will das SA lieber sehen, dass ich bis 80 arbeite und jeden überschüssigen Cent besser in das kaputte System stecke... ;-)


    Also, schaun wir mal.


    Gruß

    ~Exo~

  • Dass diese Verträge auch schon min. 10 jahre laufen und der spezielle Zweck der Altersvorsorge sollte aber schon mal entsprechend Gehör finden.

    mit dem Gehör ist das so eine Sache, in dem einen Ohr rein, mit dem anderen Ohr wieder raus ;(