das hängt auch damit zusammen, die Länder haben sich aus der Förderung der Investitionskosten verabschiedet
aus § 9 SGB XI der Pflegeversicherung
Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen.
im übrigen, die Investitionskosten sind keine Sozialhilfe,
verbleiben rechtlich beim Heimbewohner, der könnte sie von den Kindern fordern,
dann müßte der Elternteil das Kind verklagen und beweisen, das die Höhe der Investitionskosten entsprechend § 82 SGB XI berechnet wurde, juchhu