RWA / Auskunftserteilung - Hohe Altersvorsorgerücklage - pers. Lebensgewohnheiten

  • das hängt auch damit zusammen, die Länder haben sich aus der Förderung der Investitionskosten verabschiedet

    aus § 9 SGB XI der Pflegeversicherung

    Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen.


    im übrigen, die Investitionskosten sind keine Sozialhilfe,

    verbleiben rechtlich beim Heimbewohner, der könnte sie von den Kindern fordern,

    dann müßte der Elternteil das Kind verklagen und beweisen, das die Höhe der Investitionskosten entsprechend § 82 SGB XI berechnet wurde, juchhu


  • Hallo Unikat ,

    die Hilfe zur Pflege ist eine aufstockende Leistung, wenn das Einkommen/Vermögen inkl. Pflegeversicherung nicht ausreichend sind, die Pflegevergütung zu bezahlen

    in dem geschilderten Fall ist Einkommen/Vermögen inkl. Pflegeversicherung jedoch mehr als ausreichend, somit braucht das Sozialamt keine Hilfe zur Pflege zu leisten, die 300 € sind somit eine Zuvielleistung, für die der Unterhaltspflichtige nicht aufzukommen hat

    hierzu ist mir gerade noch eine Frage bzgl. deinem theoretischen Fall gekommen. Der UHP kann mit dieser Argumentation die Zahlung der Hilfe zur Pflege von 300 € zurückweisen.
    Nehmen wir weiter an, das SA hat tatsächlich fälschlicherweise mehrere Monate 300 € Hilfe zur Pflege geleistet und das Geld wurde entsprechend auch jeden Monat vom UHB ausgegeben. Könnte das SA dieses Geld von dem Unterhaltsberechtigten zurück fordern? So lange sämtliche Angaben des UHB korrekt dem SA gemeldet waren, würde ich davon ausgehen, dass das es nicht möglich ist. Pech für das SA, sie hätten das bei ihrer Berechung sehen und gar nicht erst leisten dürfen.

  • Könnte das SA dieses Geld von dem Unterhaltsberechtigten zurück fordern?

    dies ist eine hochbrisante Frage, denn die Antwort auf diese Frage könnte bedeuten, das Tausende von Unterhaltspflichtigen den gleichen Weg gehen könnten, gemäß §§ 812 BGB die rechtswidrige Leistung zurückzuholen

    § 812 Herausgabeanspruch

    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
    (2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.


    ich bejahe soweit die Möglichkeit


    jeder Fall ist immer einzeln zu betrachten, ganz wichtig, deswegen werde ich hier auch nicht pauschal antworten, im Sinne von immer

  • hallo alle zusammen, wollte nochmal nachfragen ob mir jemand sagen kann ob ich für eine Brille meinen Selbstbehalt einsetzen muss oder ob weil ja meine Gesundheit eine ratenvereinbarung bei zb Apollo abschließen kann und das dann auch mindert auf mein laufendes Nettogehalt angerechnet wird.

    Danke euch für eure Antworten

    Grüße CHB

  • hallo alle zusammen, wollte nochmal nachfragen ob mir jemand sagen kann ob ich für eine Brille meinen Selbstbehalt einsetzen muss oder ob weil ja meine Gesundheit eine ratenvereinbarung bei zb Apollo abschließen kann und das dann auch mindert auf mein laufendes Nettogehalt angerechnet wird

    Wurde die Brille ärztlich verordnet?

    Was soll sie kosten?

    Was zahlt die Kasse?


    @ CHB

    Warum stellst du diese Frage nicht in einem eigenen Thread?

  • hallo Awi,

    Vielen Dank für deine Antwort. Wollte nicht extra Thread stellen.

    Ich bin seit Jahren Brillenträger und Nein es wurde keine ärztlich verordnet.

    Die Krankenkasse zahlt da nie etwas dazu brauche halt alle 2-3 Jahre eine neue auch zur Dioptrien Anpassung.

    Habe noch keine gekauft. Denke aber das sie so ca 400-600 Euro kosten wird. Das ist viel und ich würde es in ca 70 Euro Raten zahlen.

    Hoffe natürlich das das Sozialamt das anerkennen würde ansonsten werden die Raten kleiner.

  • Ich bin seit Jahren Brillenträger und Nein es wurde keine ärztlich verordnet.

    Lass dir die Brille vom Augenarzt verschreiben.

    Was die Kasse nicht zahlt sollte anerkannt werden.

    Wenn nicht, dann einfach hier noch mal in einem neuen Thread posten.

  • Lass dir die Brille vom Augenarzt verschreiben.

    Was die Kasse nicht zahlt sollte anerkannt werden.

    Wenn nicht, dann einfach hier noch mal in einem neuen Thread posten.

    Guten Morgen, vielen Dank für den Tipp werde also mal wieder zum Augenarzt ist eh fällig.

    Grüße CHB

  • Wenn eine Gleitsichtglas (statt dem Wechsel zwischen zwei Brillen) benötigt oder gewünscht wird, steigen die Kosten mit einem Gestell das einem zusagt schnell auf 1.500 und mehr!
    Auch die Sonnenbrille, man benötigt eine Verschreibung vom Arzt, braucht die gleichen Stärken und auch hier will man evtl ein Gleitsichtglas um nicht mit zwei Brillen zu hantieren! Ich kann das nur empfehlen!

  • So, ich greife jetzt meinen alten Thread auf und öffne damit Kapitel 2:


    Habe meine ganz individuelle Berechnung heute erhalten. Hatte mit Unikat vorher auch etwas persönlichen Datenaustausch und Kontakt gehabt. Dies plus eine genaue Recherche im Netz, Ideen und Anregungen aus dem Forum, haben dafür gesorgt, dass das Sozialamt die Hand nicht allzu weit öffnet. Meine Leistungsfähigkeit liegt jetzt schon einiges unter dem, als wir zuerst erwartet hatten. Natürlich ist hier trotzdem jeder Cent zu viel, das Anschreiben hat auch wieder andere Fehler, aber prinzipiell hat sich schon jetzt ausgezahlt, richtig Auskunft zu geben!


    Was kommt jetzt? Ganz klar: Widerspruch.