Wohnwert einer selbstbewohnten ETW

  • Hallo zusammen,

    ich bin Eigentümer einer Wohnung die noch nicht abbezahlt ist.

    Ich stelle mir die Frage warum als Grundlage zur Berechnung des Elternunterhalt zu meinem Nettoeinkommen, und seien wir einmal ehrlich nichts anderes wird ja hier gemacht, der Wohnwert (nach Mietspiegel) hinzugezählt wird. Und das für eine Wohnung die ich selbst bewohne und bezahle. Demnächst muß ich diesen Wohnwert auch noch als zusätzliche Einnahmen bei meiner Steuererklärung angeben!?!?

    Gruß

    Uwe Janowicz

  • Hallo Uwe,


    willkommen im Forum.


    Nicht der marktübliche Wohnwert nach Mietspiegel sondern nur der angemessene Wohnwert kann zum Einkommen hinzu addiert werden.


    Du musst aber gegen rechnen


    Kreditzinsen, Tilgungsraten und sonstige Hauskosten

    Die im Selbstbehalt enthaltene Warmmiete, die ja bei selbst bewohnter Immobilie nicht rausgerechnet wird, obwohl eine Miete ja nicht gezahlt wird.



    Gruß

    awi

  • Hallo awi,

    das ist richtig was du geschrieben hast.

    Mir stellt sich die Frage warum ÜBERHAUPT ein Wohnwert auf das Einkommen angerechnet wird für eine Wohnung die ICH bewohne, bezahle und für die ich KEINE Miete (Wohnwert) erhalte?

    Die Menschen die kein Eigentum (aus welchen Gründen auch immer) haben müssen sich dann anders um ihre Alteesvorsorge kümmern, die dann aber voll angerechnet wird.

    Hat sich die Stadt denn in irgendeinerweise an den Kreditraten beteiligt? Nein! Die Wohnung soll mir, nach Abzahlung des Kredits, dazu dienen das wenn ich in Rente gehe keine Miete mehr zahlen muß, also quasi als Altersvorsorge. Ich bin der Meinung das mir hier das Geld aus der Tasche gezogen wird. Das soll gerecht sein? Ich denke nicht!

    Gruß

    Uwe

  • Das soll gerecht sein? Ich denke nicht!

    Willkommen im Club!


    Ist praktisch so, als würde ich in einen Spiegel schauen. Fast 40 Jahre gebuckelt, sich völlig selbstständig ein kleines Vermögen erwirtschaftet und bekommt dann durch die aktuelle Gesetzgebung zum Thema mal einen festen Tritt in den Hintern.


    Vergiss also ganz schnell die Gerechtigkeitsfloskel. Leg all Deine Bemühungen in die Schadensbegrenzung.

  • für eine Wohnung die ICH bewohne, bezahle und für die ich KEINE Miete (Wohnwert) erhalte?

    Aber auch keine Miete zahlen.


    Ich würde einem UHP immer dazu raten in eine selbstbewohnte Immobilie zu investieren. In den meisten Fällen überwiegen die Vorteile.


    In der Finanzierungsphase wird zwar ein angemessener Wohnwert dem Nettoeinkommen hinzu gerechnet. Gleichzeitig bereinigen jedoch Zins- und Tilgungsleistungen das Einkommen. Da die im Selbstbehalt enthaltene Warmmiete bleibt - obwohl man keine Miete zahlt - ergibt sich oft schon aus dieser Konstellation ein Vorteil.


    Die Immobilie muss nicht verwertet werden. Dieses Vermögen ist vor dem Zugriff des SA sicher. Auf Geldvermögen oder Wertpapiere könnte der SHT zu greifen, falls sie das AVV übersteigen.


    Ein auf einer Bank oder in Wertpapieren angelegtes AVV würde ab dem gesetzlichen Rentenalter verrentet. Bei einem 67jährigen ergäbe sich bei einem Geldvermögen von 300.000 EUR durch Verrentung eine zusätzliche monatliche Rente von ca. 2300 EUR, die zu seiner Rente hinzu gerechnet würde.


    Selbst bei einer Wohnfläche 150 qm würden bei 2 Personen maximal 80 - 100 qm angesetzt werden können. Bei einem qm-Preis von 10 EUR/qm ergäbe das höchstens einen Wohnwert von 800 - 1000 EUR.

  • Ja, hier hat awi vollkommen recht. Deine ETW ist vor Zugriff sicher. Zusätzlich kannst Du auch noch private Rücklagen bilden, die das Sondereigentum betreffen! Hier aber nicht übertreiben und schlüssig argumentieren. Fenster alt und energetisch nicht mehr zeitgemäß? Muss tapeziert werden? Neue Schränke fällig? Dann besser in die Immobilie, als in das SA investieren... Das Hausgeld nicht vergessen (Rücklage Gemeinschaftseigentum) . Grundsteuerzahlungen auch angeben.


    Noch etwas OffTopic Senf dazu:

    Neues Auto notwendig und Geld vorhanden? Trotzdem auf "Pump" kaufen und die Kreditzahlungen geltend machen.


    Es lohnt sich auch alte Urteile abzuklappern und nachzusehen, was andere alles so geltend gemacht haben. Dies ist natürlich keine Garantie dafür, dass auch Dein zuständiges SA oder Gericht dies anerkennen wird. Aber Versuch macht kluch. Tipp: -> Checkliste erstellen.


    Und Tipp für alle anderen: Schon rechtzeitig damit anfangen, *bevor* sich das SA um die erste Kontaktaufnahme bemüht! Denn dann herrscht Zeitdruck.


    Oft kann man die ersten ein/zwei "textbausteinorientierten" SA-Anschreiben auch wegen rechtlicher Formfehler zurückweisen/widersprechen und dadurch Zeit gewinnen . Wer suchet, der findet!


    Dies sind alles Erfahrungen, die ich bisher selbst mitgemacht habe, bzw. die aus zuverlässigen Quellen (Urteile, etc.) stammen.


    Gruß

    ~Exo~