Der Entwurf vom 12.06.2019 stellt die UHP schlechter dar, als bis jetzt, wenn die Eltern Grundsicherung bekommen,
und zwar bei der Auskunftserteilung.
Zur Zeit: die Auskunft wird nach §43 SGB XII erteilt:
- nur der UHP zur Auskunft verpflichtet, nicht sein Ehepartner, nicht sein Arbeitgeber; für eine Auskunft dürfte der aktuelle Steuerbescheid ausreichen
Nach dem Entwurf: die Auskunft wird nach §117 SGB XII erteilt:
- der UHP, sein Ehepartner und der Arbeitgeber zur Auskunft verpflichtet ??
- für eine Auskunft die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, wie es heute üblich ist ??
Oder soll etwa der §117 von den Ämtern/Gerichten in Zukunft anders gehandhabt werden?
ZitatAuf Grund einer überwiegenden Übereinstimmung des § 117 Absatz 1 Satz 1 und 2 mit
§ 43 Absatz 5 Satz 5 und Satz 6 a.F., erfolgt statt einer Übernahme dieses Normteils in
§ 94 Absatz 1a Satz 5 ein Verweis auf § 117. Der Verweis auf § 117 erfolgt lediglich aus
Klarstellungsgesichtspunkten, inhaltliche Änderungen zur bestehenden Rechtslage sollen
sich daraus jedoch nicht ergeben.
Dieses Zitat aus dem Entwurf scheint mir fachlich nicht korrekt zu sein