Hier wurde schon paar mal Heinrich Schürmann zitiert (z.B. #149, #158), der die Erhöhung der Selbstbehalte damals dargelegt hat und stellvertretende Vorsitzende der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages ist.
Im aktuellen Familiengerichtstag sind Elternunterhalt und Selbstbehalte kein Thema. Somit erwarte ich auch keine Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle, was Elternunterhalt angeht, sie wird bei einer schwammigen Formulierung bleiben. Das kann man so und so interpretieren, aber die betroffenen UHP haben nach meiner Einschätzung in den meisten Fällen sowieso keine großartige Wahl: sie sollen darauf bestehen, dass der Selbstbehalt angemessen angesetzt wird, z.B. bei 5000 Euro