Hallo Alaaf,
auch von mir der Dank für deine Rückmeldung.
Dann hat sich der Poker doch schon gelohnt, 500€ sind doch besser als die zuerst geforderten 700€.
Köln hat in 2021 auch die bekannte Passage stehen:
21.3.3 beim Elternunterhalt
Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2135) zu beachten.
Da stehen keine SB mehr drin, nur mal so als Info.
Gruß
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