Die aktuelle Lage über die Sozialämter, die
"vermuten – meist zu Unrecht –, die Zugehörigkeit zu einer im Allgemeinen gut verdienenden Berufsgruppe.."
beschrieben in Auskunftsersuchen des Sozialamtes
RA Hauß, 17. Juni 2019,
zum "Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe"
ZitatAdresse und Beruf geben nie hinreichende Anhaltspunkte, es sei denn es handelt sich um öffentlich bekannte Gutverdiener, allgemein bekannte hochdotierte Berufe oder der Internetauftritt der unterhaltspflichtigen Person enthält die Pose mit der Protzkarre
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Der Gesetzgeber sollte sich allerdings noch einen Ruck geben: Die 100.000-Euro-Grenze ist im Jahr 2005 eingeführt worden. Wollte man auf die durch diese Grenze markierte Kaufkraft abstellen, wäre die Anhebung auf ca. 125.000 € angezeigt.
Noch besser wäre es freilich, der Gesetzgeber striche den Elternunterhalt vollständig.
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