bist du der Meinung, dass bei der "Bestimmung dieser Grenze" nach dem aktuellen Gesetzesentwurf der §117 SGB XII angewendet werden darf oder nicht?
Zur Bestimmung der Grenze gibt es doch nach meiner Meinung nur eine Möglichkeit, den Einkommenssteuerbescheid des vermeindlich Unterhaltspflichtigen.
Bei Eheleuten kann man ohne Probleme die Zahlen für den Partner schwärzen.
Die Anwendung des §117 kann ja erst nach der Prüfung dieser Zahl zur Anwendung kommen, wenn der Betreffende über 100.00€ auf dem Bescheid hat.
LG frase