Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?

  • "Dazu gehört zum Beispiel der ausgeübte Beruf"


    Eine Aussage zu den Einkünften über den Beruf zu treffen ist ja mehr als fragwürdig.

    Mein Nachbar ist Malermeister, ein alter Schulfreund Maschinenbauingenieur, ich Beamter im höheren Dienst, wer hat das höchste Einkommen?

    Kleiner Tip, einer knackt die 100.000€, ein weiterer steht kurz davor;)


    LG frase

  • Eine Aussage zu den Einkünften über den Beruf zu treffen ist ja mehr als fragwürdig

    das wäre das Thema Antragstellung für Sozialhilfe, also ein Stück Papier


    das Sozialamt kann das Elternteil befragen, oder das Personal des Heims, und, und,

    es gibt viele Wege, die .....

  • "Dazu gehört zum Beispiel der ausgeübte Beruf"


    Eine Aussage zu den Einkünften über den Beruf zu treffen ist ja mehr als fragwürdig.

    Mein Nachbar ist Malermeister, ein alter Schulfreund Maschinenbauingenieur, ich Beamter im höheren Dienst, wer hat das höchste Einkommen?


    in diesem Fall (Berlin) würde der zuständige Sachbearbeiter des SHT oder sein Vorgesetzter nach der allgemeinen Erfahrung seines täglichen Lebens entscheiden müssen, so steht es zumindest in deren "Anleitung", wie oben zitiert.

    falls der Sachbearbeiter also der Meinung ist dass nach seiner Erfahrung es sehr viele Malermeister gibt, die ab einem bestimmten Alter mehr als 100T haben, dann wird er den Malermeister auffordern die Auskunft zu erteilen; der Malermeister kann sich dagegen wehren, Rechtsmittel einlegen

  • Meine Mutter hat 15 Jahre in Berlin GS bezogen ... ich wurde nie überprüft.


    um die Diskussion nicht in die falsche Richtung zu lenken, möchte ich sagen, dass es aktuell in den meisten Fällen natürlich so abläuft, also keine Überprüfung stattfindet

  • ich berate etliche Unterhaltspflichtige aus meinem privaten Umfeld, zwei davon haben vor einiger Zeit eine präzise Auskunftsaufforderung bekommen, diese Auskunft wurde mit Hinweis auf die anstehende Regelung begründet




    die alten Zeiten dürften vorbei sein

  • Wir haben aber schonmal Konsenz in der Tatsache, das sowohl bei GS als auch bei Sozialhilfe schon im Antrag nach der beruflichen Tätigkeit möglicher Unterhaltspflichtiger gefragt wird. Das lässt natürlich Raum für Interpretationen.

    Ich denke, es wird auch eher für "Neufälle" eine Anleitung geben.

    Bei "Altfällen" sollte dem Amt ja schon aus den eingegangenen Auskünften Klarheit entstehen.

    Grenzfälle natürlich ausgenommen.


    LG frase

  • Bei "Altfällen" sollte dem Amt ja schon aus den eingegangenen Auskünften Klarheit entstehen.

    Grenzfälle natürlich ausgenommen.

    meine "Grenzfälle" waren ein zahlender Selbständiger mit schwankenden Einkünften und ein Nichtselbständiger mit Nebeneinkünften, liegt noch im Clinch

  • seltsam, noch vor 13 Tagen hast du dir über sowas keine Gedanken gemacht

    ich differenziere sehr wohl zwischen meinen persönlichen Beratungsfällen und der Allgemeinheit

    bei persönlichen Beziehungen mache ich mir Gedanken

  • Stand heute: jeder UHP der die 100T Grenze "nachweisen" muss, sollte dem SHT nur den Steuerbescheid schicken, mehr nicht. Irrelevante Zahlen darf der UHP schwärzen.

    Wie es ab dem 1.1.2020 aussehen wird wissen wir nicht.



    wer sich einen Überblick darüber verschaffen möchte, was nach dem §16 SGB IV zum relevanten "Gesamteinkommen" zählen kann und was nicht,

    kann sich die Rundschreiben der Krankenkassen anschauen


    https://dokumen.tips/amp/docum…n-gkv-spitzenverband.html (alt, schlecht lesbar)

    http://files.vogel.de/iww/iww/…rial/dokumente/092369.pdf (alt, gut lesbar)


    https://www.vdek.com/vertragsp…teinkommen_12.06.2019.pdf (aktuell)


    ob die gleichen Regelungen beim Elternunterhalt gelten kann man momentan nur mutmaßen

  • Mein Nachbar ist Malermeister, ein alter Schulfreund Maschinenbauingenieur, ich Beamter im höheren Dienst, wer hat das höchste Einkommen?

    Kleiner Tip, einer knackt die 100.000€


    und du bist der Meinung, dass er in der Liga spielt, wo es ganz andere Möglichkeiten/Steuersparmodelle/Verlusstzuweisungsgesellschaften gibt ?

    grüße,

    m

  • Meine Meinung ist ja leider völlig bedeutungslos.

    Wenn ein Amt das anders bewertet hat man die RWA an der Backe und muss Auskunft geben, wenn im Einkommenssteuerbescheid die magische Grenze überschritten ist.

    Ab Januar werden die Karten halt neu gemischt, da wird sich dann ja zeigen, welche "Spielräume" an der Grenze genutzt werden können.

    Wenn hier zuerst Einkommenssteuerrecht gilt, dann sehe ich schon Möglichkeiten der Beinflussung dieser Grenze.


    LG frase

  • Zitat

    RA Hauß, 17. Juni 2019, zum "Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe"


    ...Noch besser wäre es freilich, der Gesetzgeber striche den Elternunterhalt vollständig.



    dass es einen weiteren Handlungsbedarf in der Gesetzgebung geben kann, scheinen die Parteien zu erkennen, die an der Regierung und in der Opposition sind

    nur scheinen diese Vorstösse aktuell wenig Chancen zu haben


    https://www.aerzteblatt.de/nac…ch-Pflegevollversicherung - vom letzen Jahr

    https://www.welt.de/newsticker…rsicherung-fuer-alle.html - aktuell


    leider sehe ich keine konkreten Anstrengungen seitens der SPD für ihre Pläne eine Mehrheit zu finden






    http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19116.pdf

    "Auch ist die Systematik dieses Gesetzes misslich. Ein Angehöriger muss entweder gar nichts oder 100 Prozent der Kosten zahlen ...Sozial gerecht wäre eine gestaffelte Übernahme der Kosten"


    Auch wenn diese Aussage streng genommen nicht ganz stimmt, weil der UHP nicht "100 Prozent der Kosten" übernimmt, sondern nach Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit auch weniger zu übernehmen sollen kann, trotzdem ist die Aussage im Kern nicht falsch. Ich denke, wenn man die "Staffelung" so gestalten würde, dass man unter 100 Tausend Euro Bruttoeinkommen gar nichts an Elternunterhalt zahlen muss, und dann "gestaffelt" die Kosten übernimmt, wäre es eine deutliche Verbesserung des geplanten Gesetzes gewesen.

    Das Netto-Einkommen, das aus 100T Brutto generiert wird, dürfte nicht zum Zwecke des Elternunterhaltes herangezogen werden! Wenn das Einkommen was drüber liegt, zu einem Teil für Elternunterhalt verwendet werden muss, wäre denke ich eine Lösung, mit der man als Unterhaltspflichtige leben kann. Auch wenn ich auch hier die Gefahr sehe, dass eine solche Regelung missbraucht werden kann, so ist es aber bei vielen ähnlichen Regelungen, wo es um eine Einkommensgrenze geht.

  • Zitat

    https://www.anwaelte-du.de/newsfeed.html#a2756


    • Viele mit der Gesetzesreform zusammenhängende unterhaltsrechtliche Fragen sind offen.

    Es wäre schwer zu verstehen, wenn ein Kind mit einem Einkommen von 99.000 € nicht, sein Bruder mit einem Einkommen von 101.000 € jedoch zu einem hohen, nach der derzeitigen Berechnungsmethode errechneten Unterhalt herangezogen würde.


    Deshalb ist es aus unserer Sicht zwingend, dass die Selbstbehaltssätze auf das Niveau des aus 100.000 € resultierenden Nettoeinkommens (ca. 5.100 €) angehoben werden. Rechtsanwalt Hauß ist Mitglied der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages und in dieser Funktion auch Teilnehmer der Leitlinienkonferenz der Oberlandesgerichte, die deren Leitlinien und Selbstbehaltssätze vorschlägt. Er hat die Diskussion über die richtige Dimensionierung der Selbstbehaltssätze dort bereits angestoßen.

    Das wäre die einzige wirklich faire Lösung.

  • dass es einen weiteren Handlungsbedarf in der Gesetzgebung geben kann, scheinen die Parteien zu erkennen, die an der Regierung und in der Opposition sind

    nur scheinen diese Vorstösse aktuell wenig Chancen zu haben


    https://www.aerzteblatt.de/nac…ch-Pflegevollversicherung - vom letzen Jahr

    https://www.welt.de/newsticker…rsicherung-fuer-alle.html - aktuell



    wenn man sich den Bundesrat anhört

    https://www.bundesrat.de/DE/se…-node.html?cms_id=2013161

    kann man den Eindruck gewinnen, dass eher die pflegenden Angehörigen (nicht generell Unterhaltspflichtige) im Mittelpunkt der möglichen Entlastungen stehen sollen

  • Meg : der Redebeitrag 1 zeichnet aber auch die reale Lage nach. Viele Familien versuchen bis zum Burnout die Pflege zu hause zu wuppen, weil man Angst vor den Heimkosten hat. Selbst die Pflegesätze der ambulanten Pflege reichen oft nicht aus und es muss zusätzlich Sozialhilfe beantragt werden. Diese "doppelte" Last ist unerträglich.

    Eine gute häusliche Pflege kostet halt auch. Bin mal gespannt wie dann die Plegevermittlung ausländischer Pflegekräfte weiter läuft und ob das dann auch von der Sozialhilfe "gesponsert" wird.


    VG frase

  • Eine gute häusliche Pflege kostet halt auch. Bin mal gespannt wie dann die Plegevermittlung ausländischer Pflegekräfte weiter läuft und ob das dann auch von der Sozialhilfe "gesponsert" wird.

    sofern die ausländische Pflegekraft eine entsprechende Zulassung hat, dann muss das Sozialamt zahlen, dies gilt für die Vergangenheit und auch für die Zukunft

  • ... Idee des aktuellen Gesetzesentwurfs nicht in der GroKo-Koalitionsverhandlungen "geboren" wurde. Die gab es schon in den früheren gescheiterten "Jamaika"-Verhandlungen, wo eben auch andere Parteien beteiligt waren


    schon vor 10-15 Jahren hat sich der Bundestag mit dem Thema Elternunterhalt beschäftigt

    ich kann mich an die Anfragen auf abgeordnetenwatch aus dieser Zeit erinnern, wo eine SPD Abgeordnete meinte, dass ihre Partei den Elternunterhalt abschaffen oder sehr stark einschränken wollte, aber die Union wäre damals dagegen gewesen