Keine Ahnung ob du verstehst was es bedeutet, das du schon zusammenzuckst, wenn dein Telefon klingelt und die nächste Katastrophe abläuft.
doch, kann ich verstehen
Keine Ahnung ob du verstehst was es bedeutet, das du schon zusammenzuckst, wenn dein Telefon klingelt und die nächste Katastrophe abläuft.
doch, kann ich verstehen
Alles anzeigenDas wäre die einzige wirklich faire Lösung.
https://www.anwaelte-du.de/newsfeed.html#a2756
- Viele mit der Gesetzesreform zusammenhängende unterhaltsrechtliche Fragen sind offen.
Es wäre schwer zu verstehen, wenn ein Kind mit einem Einkommen von 99.000 € nicht, sein Bruder mit einem Einkommen von 101.000 € jedoch zu einem hohen, nach der derzeitigen Berechnungsmethode errechneten Unterhalt herangezogen würde.
Deshalb ist es aus unserer Sicht zwingend, dass die Selbstbehaltssätze auf das Niveau des aus 100.000 € resultierenden Nettoeinkommens (ca. 5.100 €) angehoben werden. Rechtsanwalt Hauß ist Mitglied der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages und in dieser Funktion auch Teilnehmer der Leitlinienkonferenz der Oberlandesgerichte, die deren Leitlinien und Selbstbehaltssätze vorschlägt. Er hat die Diskussion über die richtige Dimensionierung der Selbstbehaltssätze dort bereits angestoßen.
Richtig.
Es wäre auch folgendes zu berücksichtigen:
https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_2.pdf
ZitatDie Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Empfehlung, deren Anwendung nicht von
der Prüfung des Einzelfalls entbindet
Selbstverständlich kann und soll sich ein UHP wehren, wenn es aus seiner Sicht keine hinreichenden Anhaltspunkte über Überschreitung der 100T Grenze existieren, der SHT aber eine Auskunft fordert. In diesem Fall soll der UHP dem SHT es so schriftlich mitteilen, dass es eben keine hinreichenden Anhaltspunkte gibt. Der UHP soll seine Position auch begründen können und sich bewusst sein, dass wenn es keine Einigung mit dem SHT in dieser Frage erreicht wird, die Sache vor Gericht gehen kann.
Da der SHT in solchen Fällen die Auskunft über die (Nicht-)Erreichung der 100T Euro Einkommensgrenze nach SGB fordert, kann es für den potentiellen UHP von Vorteil sein, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die das Sozialrecht abdeckt.
Nun ja, bei mir klingelte das Telefon während der Jahre, die ich ihn gepflegt habe, nicht, ich hatte ihn zu Hause, Tags wie Nachts alle drei Stunden durchgängig versorgt. Tumorpatient. MdK meinte, er müsse sich nur mehr am Riemen reißen dann könne er auch Öffis benutzen, wir würden übertreiben. 2 Wochen nach dieser Begutachtung hat er dann aus lauter Bockigkeit wirklich übertrieben und ist gestorben.
Achtung bei der Vokabel "Betreuung." Betreuung im juristischen Sinne ist letztlich die Abwicklung der Erfiordernisse, also Kontenverwaltung, Geldverwaltung im allgemeinen, Vertragsrecht, Wohnungsauflösung u.s.w. Das ist also mehr eine juristische Tätigkeit. Das, was man mit seinen Angehörigen macht, das ist die Pflege.Also etwas ganz anderes, nur leider gehen diese beiden Begriffe wild durcheinander. Also, paßt auf mit dem, was Ihr sagt. Es kann schnell zu Mißverständnissen führen. Ein Betreuer wird vom Amtsgericht eingesetzt, das kann ein FAmilienangehöriger sein, muss aber nicht. Es gibt ganze GmbHs, die professionell betreuen. Macht bei zerstrittener Verwandtschaft durch aus Sinn.
Herzlichst
TK
Pflegende Angehörige bleiben vom Elternunterhalt für den zu pflegenden Elternteil normalerweise und verständlicherweise bundesweit verschönt, so zumindest mein Kenntnisstand. Diese Rechtslage ist auch gut so. Deswegen ist für mich die Argumentation bei den Beratungen zum Gesetz nicht ganz nachvollziehbar, falls die Pflegenden in den Fokus als die "Zielgruppe" gerückt werden. Evtl. hat diese Argumentation politische, taktische Gründe, aber warum sie in der Sache korrekt sein soll, erschließt mir nicht ganz.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Idee des aktuellen Gesetzesentwurfs nicht in der GroKo-Koalitionsverhandlungen "geboren" wurde. Die gab es schon in den früheren gescheiterten "Jamaika"-Verhandlungen, wo eben auch andere Parteien beteiligt waren.
Dieses Vorhaben war möglicherweise auf den CSU-Vorstoß aus dem Jahr 2016 zurückzuführen
ZitatAlles anzeigen
bayerische-staatszeitung.de
02.09.2016
Wenn Papa kein Geld mehr hat
Einen grundsätzlichen Vorstoß unternimmt jetzt jedoch die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). „Wir wollen mehr Sicherheit für die Angehörigen von Pflegebedürftigen vor finanzieller Überforderung“, sagte Huml der Staatszeitung. „Deshalb wird derzeit eine entsprechende Bundesratsinitiative vorbereitet.“ Ziel sei es, dass sich Kinder von Pflegebedürftigen künftig erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro an den Pflegekosten beteiligen müssen.
„Mit meinem Vorschlag“, so die Ministerin, „unterstützen wir Familien darin, tragfähige Pflegearrangements zu schaffen, indem wir sie von belastenden Fragen des möglichen Sozialregresses und damit verbundenen familieninternen Diskussionen und Sorgen entlasten. Auch Eltern können wir so die Sorgen nehmen, dass sie – sollten sie finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen müssen – ihren Kindern auf der Tasche liegen.“
s. auch Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan
Alles anzeigenDer Entwurf vom 12.06.2019 stellt die UHP schlechter dar, als bis jetzt, wenn die Eltern Grundsicherung bekommen,
und zwar bei der Auskunftserteilung.
Zur Zeit: die Auskunft wird nach §43 SGB XII erteilt:
- nur der UHP zur Auskunft verpflichtet, nicht sein Ehepartner, nicht sein Arbeitgeber; für eine Auskunft dürfte der aktuelle Steuerbescheid ausreichen
Nach dem Entwurf: die Auskunft wird nach §117 SGB XII erteilt:
...
...
Als die Grundsicherung eingeführt wurde, war das Ziel des Gesetzgebers die verschämte Altersarmut zu bekämpfen
ZitatAlles anzeigenVor allem ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den
Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Diese Hauptursache für verschämte
Altersarmut soll durch die im Rahmen der Rentenreform neu eingeführte Grundsicherung
beseitigt werden...
Durch die Grundsicherung wird es für die Berechtigten sehr viel leichter, ihre
Ansprüche zur Sicherung des Lebensunterhalts auch geltend zu machen, denn im
Gegensatz zum Sozialhilferecht findet gegenüber Kindern und Eltern mit
einem Jahreseinkommen unter 100.000 EUR kein Unterhaltsrückgriff
statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Zitat
https://openjur.de/u/830729.html
Zudem wird das Phänomen der verschämten Altersarmut, dem durch die Einführung der Grundsicherung im Alter begegnet werden sollte, nach der Vorstellung des Gesetzgebers maßgeblich dadurch verursacht, dass ältere Menschen aus Furcht vor einem Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder keine Sozialhilfe beantragen
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber damals eine Unterscheidung zwischen der im Jahr 2003 geschaffenen Grundsicherung und den anderen Arten der Sozialhilfe gemacht. Diese Unterscheidung bezieht sich auch auf einen Rückgriff auf die potenziell unterhaltspflichtige Kinder. Dieser Rückgriff wird bei der Grundsicherung erschwert. bzw. erst ab dem 100.000 Euro Jahreseinkommen des UHP möglich gemacht.
Alles anzeigenNachdem das geplante Gesetz, in welcher Form auch immer, verabschiedet wird, ist m.E. davon auszugehen, dass die Gesetzeslage zum Thema Elternunterhalt weitere 10-20 Jahre unverändert bleibt. Man kann nicht damit rechnen, dass das Gesetz dann noch "nachjustiert" wird um z.B. die Unterhaltspflichtige "noch mehr zu entlasten" oder den Unterhaltsberechtigten "noch mehr Scham zu nehmen die Sozialleistungen zu beantragen".
Begründung.
1. Zunächst ist festzuhalten, dass die Idee des aktuellen Gesetzesentwurfs nicht in der GroKo-Koalitionsverhandlungen "geboren" wurde. Die gab es schon in den früheren gescheiterten "Jamaika"-Verhandlungen, wo eben auch andere Parteien beteiligt waren. Dieses Jamaika-Zeugs ist inzwischen nur schwer auffindbar:
"[Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden]"
2. Die 100.000 Euro Idee kommt aus den Agenda 2010 "Hartz-Gesetzen". Damals wurde hierzulande zum ersten Mal darüber nachgedacht, dass man Elternunterhaltspflichtige in bestimmten Fällen (Grundsicherung der Eltern) erst ab einem überdurchschnittlich hohen Einkommen belasten sollte. Das
war im Jahr 2003.
3. Jetzt, 16 Jahre später, denkt man darüber nach, die 100.000 Euro Regelung auf die weiteren UHP-Gruppen auszuweiten. Das zeigt wie selten es zu wesentlichen Änderungen auf dem Gebiet Elternunterhalt kommt
Weitere Begründung, am Beispiel Schweiz, wo es bereits eine Regelung gibt, dass der Rückgriff auf die unterhaltspflichtige Kinder erst ab einem Einkommen von 120.000 Franken stattfindet. Diese Regelung gibt es seit über 10 Jahren, die Einkommensgrenze wurde nicht angepasst.
"Man kann nicht damit rechnen, dass das Gesetz dann noch "nachjustiert" wird"
Das befürchte ich auch. Es scheint aber in Sachen Pflegeversicherung Bewegung zu entstehen. Auch die Grundrente wird Einfluss auf die Kostenstuktur haben.
Ich bin auch ein Vertreter der Meinung, das Pflege nicht zum Armutsrisiko führen darf, unabhängig vom sozialen Stand, der betroffenen Familien.
Eine menschenwürdige Grundversorgung ist das Mindeste, was man von einem Land wie Deutschland erwarten sollte.
VG frase
Ich bin auch ein Vertreter der Meinung, das Pflege nicht zum Armutsrisiko führen darf, unabhängig vom sozialen Stand, der betroffenen Familien.
wenn die 100.000 € Grenze eingeführt wird, gibt es dann aus deiner Sicht noch ein Armutsrisiko, für wen auch immer
In den allermeisten mir bekannten Fällen kann ich leider keinen Einfluss der Grundrente auf Elternunterhalt erkennen
Einfluss der Grundrente auf Elternunterhalt
Die Grundrente soll doch über dem Existenzminimum der GS liegen, so habe ich es verstanden.
Dann würde auch die Sozialhilfeleistung geringer ausfallen müssen.
VG frase
Guten Abend
Aber um in den Genuss der Grundrente zu kommen sind derzeit 35 Berufsjahre ( da fallen keine midi / Mini Jobs) runter, die Pflege der Eltern wird angerechnet, sowie die kinder Erziehungszeiten werden an gerechnet. Insgesamt erreichen nicht so viele Frauen die 35 Berufsjahre nicht.
„ die Rente meiner 84 jährigen Mutter ist um 250,00 Euro höher als die Rente meiner Frau!
Gruß Joel
Dann würde auch die Sozialhilfeleistung geringer ausfallen müssen.
mehr Einkommen = weniger Sozialhilfe = weniger Elternunterhalt
Auch meine Mutter wird durch die Grundrente nicht Rente erhalten weil sie keine 35 Berufsjahre gearbeitet hat! Sie bekommt nur 700 Euro an Rente!
Somit ändert sich der voraussichtlich elternunterhalt auch nicht!
Somit ändert sich der voraussichtlich elternunterhalt auch nicht!
Auch meine Mutter wird durch die Grundrente nicht Rente erhalten weil sie keine 35 Berufsjahre gearbeitet hat! Sie bekommt nur 700 Euro an Rente!
Somit ändert sich der voraussichtlich elternunterhalt auch nicht!
eventuell könnte sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben, wäre zu prüfen
Es wäre wünschenswert jedoch die Kosten der Pflege werden steigen und was bleibt dann noch übrig für die Mutter!
Fakt ist die Pflege und der Unterhalt stehen in einem direkten Verhältnis!
wenn der eine Topf gefüllt wird, wird der nächste ab geschöpft!
Es wäre wünschenswert jedoch die Kosten der Pflege werden steigen und was bleibt dann noch übrig für die Mutter!
Fakt ist die Pflege und der Unterhalt stehen in einem direkten Verhältnis!
Leistungen der Grundsicherung, sofern der Unterhaltspflichtige unter 100.000 € liegt,
erhöhen das Einkommen der Mutter, und vermindern somit den Unterhaltsanspruch
Das es verschiedene Erwerbsbiographien gibt ist ja klar. Auch meine Mutter hat mit fast 90 Jahren eine Rente unter dem GS Niveau.
Das hat aber andere Gründe, sie wurde im Osten geschieden, da gab es keinen Versorgungsausgleich und mit 62 durch die Treuhand abgewickelt.
Grundrente sollen ja auch Bürger bekommen, die trotz der Arbeit (35 Jahre) nicht mit ihrer Rente an das Existenzminimum kommen.
Anrechnung Pflege der Eltern oder behinderter Angehöriger, Erziehungszeiten ist doch ein guter Sache.
Unikat : mir geht es generell um das Armutsrisiko, das durch die Pflegekosten eintreten kann. Die Pflegebedürftigen sind heute kaum noch selber in der Lage diese Kosten zu decken. Wenn dann auch das einzusetzende Vermögen aufgebraucht ist, wissen wir ja was passiert. Die Pflegebedürftigen werden so kontinuierlich an die Armutsgrenze gedrängt. Wer vorsorgen konnte hat etwas länger Zeit, wer schon immer am Existenzminimum gelebt hat, der ist sofort auf Sozialhilfe angewiesen. Das AEG bewirkt hier nur, das Bürger vorher entlastet werden und so die Möglichkeit haben auch etwas mehr für das Alter zu tun.
Wenn Sie das tun, dann fallen auch diese Menschen eben später in die Sozialhilfe, es erfolgt also eine Verswchiebung der Kostenentlastung nach hinten.
Vergessen dürfen wir dabei auch nicht, wir werden alle länger Leben und die Pflegekosten werden gleichzeitig weiter steigen.
Möglicherweise bin ich ja auch ein Spinner, ich will aber versuchen meinen Kindern diese Belastung zu ersparen.
VG frase
Möglicherweise bin ich ja auch ein Spinner, ich will aber versuchen meinen Kindern diese Belastung zu ersparen.
Nein, überhaupt nicht! Das ist absoult nachvollziehbar und der richtige Ansatz.