Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?

  • keine Ahnung wer und was Heinrich Schürmann ist

    schaust du z.B. hier

    Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?

    https://oberlandesgericht-olde…-im-ruhestand-149170.html

    und z.B. auch bei den entsprechenden Verlagen, die seine Bücher publiziert haben



    und welchen Einfluss er haben sollte

    darüber sehe ich mich nicht in der Lage abschließend zu urteilen



  • Wenn man bei diesem Beispiel aus dem vergangenen Jahr bleibt, merkt man dass die Unterschiede zwischen den OLGs auch im Jahr 2021 bleiben werden. Hier mal wieder die Süddeutsche Leitlinien vs. Frankfurt.



    und wenn man noch Schleswig zum Vergleich nimmt

  • dieser eingestellter Beitrag von Meg zeigt nur eins auf, die Anwälte schwimmen,

    und drücken mit solchen Beträgen nur ihre "Hilflosigkeit" aus


    ich weiß nicht welche Anwälte du gemeint hast,

    aber sollte man nicht genau so sagen können, dass auch die Gerichte "schwimmen"...

  • Hallo Meg,


    ich überlege gerade ob diese Beiträge nicht eher für ein neues Thema geeignet wären.

    Was hälst du von: Elternunterhalt und Leitlinien der OLG?

    Unikat hatte ja schon einiges bei der DT einfließen lassen.

    Ich denke aber, Elternunterhalt ist doch eine besondere Sache und die DT wird ja oft mit Kinds- oder Ehegattenunterhalt verknüpft


    Gruß


    frase

  • ich überlege gerade ob diese Beiträge nicht eher für ein neues Thema geeignet wären.

    Was hälst du von: Elternunterhalt und Leitlinien der OLG?

    In diesem Thread hier haben wir (und ich) uns schon öfters mit den Leitlinien und mit der Düsseldorfer Tabelle naturgemäß auseinandergesetzt. Deswegen habe ich das hier aufgegriffen und fortgesetzt.



    DT wird ja oft mit Kinds- oder Ehegattenunterhalt verknüpft

    Nicht in diesem Forum in dem es eben um Elternunterhalt geht.


    Danke für Deine Vorschläge.

    m

  • ich weiß nicht welche Anwälte du gemeint hast,

    aber sollte man nicht genau so sagen können, dass auch die Gerichte "schwimmen"...

    Meg,

    beispielsweise die Beiträge hier im Forum bezüglich Veröffentlichungen von Anwälten zum Angehörigen-Entlastungsgesetz,

    mein Anwalt (Sozialanwalt) war entsetzt, was seine Kollegen so dahinreden


    was meinst du damit, auch die Gerichte schwimmen, weil sie unterschiedliche Leitlinien haben?

    dies ist ihr gutes Recht, frei zu entscheiden

  • und jetzt, wo etliche OLG ihre Leitlinien veröffentlicht haben, herrscht Funkstille,

    das nenne ich schwimmen

    wahrscheinlich warten die Anwälte auf ihren prominenten Kollegen aus Duisburg,

    darauf darf man gespannt sein

  • beispielsweise die Beiträge hier im Forum bezüglich Veröffentlichungen von Anwälten zum Angehörigen-Entlastungsgesetz,

    mein Anwalt (Sozialanwalt) war entsetzt, was seine Kollegen so dahinreden

    Kannst du 2-3 oder gerne mehr Beispiele nennen, die deinen Sozialanwalt so entsetzt haben?



    was meinst du damit, auch die Gerichte schwimmen, weil sie unterschiedliche Leitlinien haben?

    Ich meine weniger Unterschiede in den Leitlinien , sondern mehr die schwammigen Formulierungen im Bezug auf Elternunterhalt, speziell auf Selbstbehalt. Das kann bedeuten, dass die Richter sich auch nicht sicher sind, dass kann man dann "schwimmen" nennen.

  • Kannst du 2-3 oder gerne mehr Beispiele nennen, die deinen Sozialanwalt so entsetzt haben?

    Meg,

    mach ich gerne, du bist ein erfahrener Benutzer, ich gehe also davon aus,

    du hast genügend Kenntnisse, um zu verstehen, was ich meine


    - nur wenige Anwälte sind imstande, die 100.000 Grenze korrekt zu definieren


    - Geschwisterauskunft

    Anwälte sollten wissen, was Normenhierarchie hier konkret bedeutet,

    das 94 SGB XII die höhere Norm ist, und damit bestimmt, ob Auskunft von Geschwister zu erteilen sind, ja oder nein,

    wenn sie unter der Grenze liegen, wie das bei meiner Schwester der Fall ist, im Gegensatz zu mir

    Das neue Gesetz schließt somit die Auskunft meiner Schwester aus


    - der angestrebte Selbstbehalt von 5000 ist reine Traumtänzerei, durch nichts gerechtfertigt, wie ja heute zu erkennen ist


    es gibt noch etliche weitere Punkte

  • Ich meine weniger Unterschiede in den Leitlinien , sondern mehr die schwammigen Formulierungen im Bezug auf Elternunterhalt, speziell auf Selbstbehalt. Das kann bedeuten, dass die Richter sich auch nicht sicher sind, dass kann man dann "schwimmen" nennen.

    ich habe zu dem Thema bereits Beiträge eingestellt, für mich ist die Sachlage klar, ich gehe den Weg des angemessenen Eigenbedarfs

    und so meinen dies auch die Richter,

    wie die Anwälte dies sehen, ich bin gespannt

  • - Geschwisterauskunft

    Anwälte sollten wissen, was Normenhierarchie hier konkret bedeutet,

    das 94 SGB XII die höhere Norm ist, und damit bestimmt, ob Auskunft von Geschwister zu erteilen sind, ja oder nein,

    wenn sie unter der Grenze liegen, wie das bei meiner Schwester der Fall ist, im Gegensatz zu mir

    Das neue Gesetz schließt somit die Auskunft meiner Schwester aus


    Um bei diesem Beispiel zu bleiben: dein Sozialrecht-Anwalt kennt BGH XII ZB 56/14 und ist sich trotzdem absolut sicher dass deine Schwester keine Auskunft erteilen müsste ?


    Grüße,

    m

  • Um bei diesem Beispiel zu bleiben: dein Sozialrecht-Anwalt kennt BGH XII ZB 56/14 und ist sich trotzdem absolut sicher dass deine Schwester keine Auskunft erteilen müsste ?

    ja, absolut sicher


    seine Erklärung

    ob Auskunft zu erteilen ist, ist Sozialhilferecht, so vom Grundsatz her

    die Norm 94 SGB XII ist entscheidend, dort steht drin, wer Auskunft zu erteilen hat und welche Norm anzuwenden ist

    nur der Unterhaltspflichtige, der über 100.000 liegt,

    und darüber entscheiden nur die Sozialgerichte, nicht die Zivivilgerichte

    da hilft ein Blick in 94

    Über die Ansprüche nach den Absätzen 1, 2 bis 4 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden.


    der Absatz 1a, also das Gesetz kann nur von Sozialgerichten angewendet werden

    nicht von den Familiengerichten

  • ich bin sehr froh, einen Sozialrechtler zum Freund zu haben,

    mir ist auch klar geworden, warum Unterhaltsrechtler so große Schwierigkeiten haben, das Angehörigen-Entlastungsgesetz in seiner ganzen Breite zu verstehen

  • Folgt man dieser Auffassung, sind Geschwisterkinder, wenn einer über der Grenze liegt, nicht zum EU zu verurteilen, da eine Berechnung der Quote nicht möglich ist, Eine Folge wäre weiterhin, das sich hier ganz andere Strategien ergeben würden, den EU zu umgehen.


    Gruß


    frase

  • Folgt man dieser Auffassung, sind Geschwisterkinder, wenn einer über der Grenze liegt, nicht zum EU zu verurteilen, da eine Berechnung der Quote nicht möglich ist, Eine Folge wäre weiterhin, das sich hier ganz andere Strategien ergeben würden, den EU zu umgehen.

    frase,


    welcher Anwalt, welche Geschwisterkinder kennen denn die Feinheiten des neuen Gesetzes?

    du kennst doch bestimmt die Meinung der Anwälte, die ja Auskunft bejahen, darum bin ich überzeugt, es wird überwiegend Auskunft erteilt

  • bin sehr froh, einen Sozialrechtler zum Freund zu haben,

    mir ist auch klar geworden, warum Unterhaltsrechtler so große Schwierigkeiten haben, das Angehörigen-Entlastungsgesetz in seiner ganzen Breite zu verstehen


    nun, eine andere Sozialrechtlerin hat eine andere Meinung zur Geschwisterquote und Auskunftspflicht als dein Freund

  • Folgt man dieser Auffassung, sind Geschwisterkinder, wenn einer über der Grenze liegt, nicht zum EU zu verurteilen, da eine Berechnung der Quote nicht möglich ist, Eine Folge wäre weiterhin, das sich hier ganz andere Strategien ergeben würden, den EU zu umgehen.

    frase,


    nur mal angenommen, es kommt zu einer Klage vor dem Sozialgericht wegen Auskunft des Geschwisterkind weil das Sozialamt glaubt die Vermutung widerlegen zu können, das Geschwisterkind legt seinen Einkommensteuerbescheid vor, aus dem hervorgeht, liegt unter 100.000

    was ist die Folge, keine Verurteilung zur kompletten Auskunft, der Fall ist erledigt


    unterhaltsrechtliche Fragen dürfen Sozialgerichte nicht behandeln