https://www.berlin.de/sen/sozi…grundsicherung-571914.php
Als Anhaltspunkte sind alle Umstände zu werten, die es nach der allgemeinen Erfahrung des täglichen Lebens wahrscheinlich machen, dass ein jährliches Gesamteinkommen in dieser Höhe überschritten wird. Dazu gehört zum Beispiel der ausgeübte Beruf
Dazu eine weitere Stellungnahme der Sachverständigen des Bundestages
Schriftliche Stellungnahme
zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. November 2019
um 15:00 Uhr zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
- BT-Drucksache 19/13399
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP)...
Der CBP begrüßt die finanzielle Entlastung von Angehörigen. Nach Ansicht der CBP muss allerdings in
der Neuregelung in § 94 Abs. 1a SGB XII klargestellt
werden, dass nicht jeder Anhaltspunkt ausreicht, um
die gesetzliche Vermutung zu überprüfen. In der Praxis macht der Sozialhilfeträger von der Regelung in §
43 Abs. 5 Satz 4 und 5 SGB XII relativ ausufernd Gebrauch. Zudem sollte der Anhaltspunkt, der Anlass
zum Auskunftsverlangen gibt, auch mittgeteilt werden. Da dies in der Praxis immer wieder nicht geschieht, empfiehlt sich insoweit eine Klarstellung in
der Gesetzesbegründung.